Sie haben in der Vergangenheit für irritierte Blicke in der Stuttgarter Innenstadt gesorgt: Sneaker-Fans, die vor Schuhläden in der Königstraße ihre Camps aufgeschlagen hatten, um ein limitiertes Modell zu ergattern. Damit soll jetzt laut Stadtverwaltung Schluss sein.

Stuttgart - Das Bild von campierenden Sneaker-Fans in der Königstraße wird es wohl bald nicht mehr geben: Die Stadt hat nach dem Verkaufsstart des „Adidas Yeezy Boost 350“ Ende August durchgegriffen und die innerstädtischen Zeltlager untersagt.

 

Das Verbot sei gesetzlich geregelt, bestätigte ein Sprecher der Stadt Stuttgart und berief sich dabei auf das Straßenrecht: Demnach ist es per Landesgesetz verboten, in einer Fußgängerzone wie der Königstraße zu campieren oder zu nächtigen. „Lediglich das Spazieren, Flanieren oder auf einer Bank Verweilen ist in Baden-Württemberg erlaubt“, so der Sprecher.

Camp ohne rechtliche Schritte aufgelöst

Um das Verbot durchzusetzen, hat die Stadt laut eigener Aussage jedoch keine rechtlichen Schritte eingeleitet: Ein Gespräch mit dem Filialleiter des Schuhgeschäfts habe ausgereicht, um das „Camp“ schnell aufzulösen.

Die Übernachtungsaktion wie auch der eigentliche Verkauf des Schuhs sei auch ansonsten friedlich verlaufen, teilte ein Sprecher der Polizei mit. Während es in den USA bei den sogenannten „Releases“ regelmäßig zu Krawallen und gar zu Verletzten kommt, sei dies „kein Stuttgart-spezifisches Problem“, so die Polizei.

Nächster „Release“ für November angekündigt

Den Verkaufsstart des neuen Schuhs von Rapper Kanye West nahmen etliche Sneaker-Begeisterte als Anlass, um vor einem Stuttgarter Schuhladen ihr Lager aufzuschlagen. Etwa 30 von ihnen verbrachten die Nacht mit Luftmatratze und anderen Camping-Utensilien im Freien, um am nächsten Tag eines der limitierten Modelle zu ergattern. Bereits im Februar diesen Jahres spielte sich Ähnliches ab.

Der nächste „Release“ soll laut Stadt bereits im November anstehen: „Dass dieser Verkaufsstart wieder ein unerlaubtes Zeltlager verursacht, können wir nicht ausschließen“, so der Sprecher. Den Campern könne jedoch bei Missachtung des Verbotes ein Bußgeld oder eine Anzeige drohen.