Wie konnte der Bundeswehroffizier sich als Flüchtling ausgeben? Bei der Asylbehörde werden offenbar Sicherheitsvorschriften nicht beachtet.

Titelteam Stuttgarter Zeitung: Armin Käfer (kä)

Stuttgart - Im Fall des Bundeswehrsoldaten, der ein Doppelleben als Asylbewerber führte, reicht die Regierung den Schwarzen Peter an das Personal des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (Bamf) weiter. Dort seien „etablierte und zwingende Sicherheitsvorkehrungen nicht befolgt“ worden, sagt das Bundesinnenministerium. Die Sicherheitsarchitektur hat aber Mängel. Wie wurden Flüchtlinge Ende 2015 registriert? Franco A. stellte im Dezember 2015 unter falschem Namen einen Asylantrag. Damals verlief die Registrierung neu ankommender Flüchtlinge chaotisch. Die zuständigen Behörden waren überlastet, das Bamf hoffnungslos unterbesetzt: 550 Mitarbeiter kümmerten sich um Asylanträge, inzwischen wurde die Belegschaft auf 7000 aufgestockt. Zum Teil dauerte es Wochen oder gar Monate, bis die Daten von Asylbewerbern überhaupt erfasst wurden. Es war auch nicht selten, dass Flüchtlinge an verschiedenen Orten mehrfach registriert wurden. Welche Sicherheitskontrollen gab es im Fall des Soldaten Franco A.? Die meisten Flüchtlinge kommen ohne Papiere. So auch der 28-Jährige Offizier, der sich als Syrer ausgab. Polizei und Asylbehörden sind auf die Angaben der Betroffenen zu ihrer Identität angewiesen. Allerdings können Dolmetscher anhand der Sprache oder des jeweiligen Dialekts erkennen, woher jemand kommt. Einen entsprechenden Test gab es in diesem Fall offenbar nicht. Der Bundeswehrsoldat konnte nicht einmal seinen Namen auf Arabisch schreiben. Im zweiten Halbjahr 2015 hat die Bundespolizei Neuankömmlinge nur punktuell erkennungsdienstlich behandelt und Fingerabdrücke erfasst. Flächendeckend wurde das erst im Verlauf des Jahres 2016 eingeführt. Franco A. wurde im November 2016 beim Bamf angehört. „Der Verdächtige wurde im Rahmen seines Asylverfahrens ordnungsgemäß erkennungsdienstlich behandelt und mit sicherheitsbehördlichen Datenbanken abgeglichen“, so das Innenministerium. Dabei habe sich kein Treffer ergeben. Da er für einen Syrer gehalten wurde, erhielt er „subsidiären Schutz“, was damals allen Personen, die behauptet haben, sie kämen von dort, pauschal zugebilligt wurde. Jetzt sagt das Ministerium: „Diese Entscheidung war falsch.“ Was hat sich seitdem im deutschen Asylverfahren geändert? Inzwischen werden Flüchtlinge unmittelbar nach der Einreise registriert, dabei auch fotografiert, zudem werden Fingerabdrücke genommen. Diese sowie Fotos und Angaben zur Identität werden zentral registriert und regelmäßig mit Dateien der Asylverwaltung und mit Informationssystemen wie dem Schengen-Register und Eurodac abgeglichen. Unter Regie des Bundesverwaltungsamtes wird flächendeckend ein sogenanntes Kerndatensytem aufgebaut. Dort werden neben persönlichen Angaben weitere Identitätsmerkmale wie Größe und Augenfarbe erfasst. Diese Informationen werden mit Dateien der Sicherheitsbehörden abgeglichen. Über das Kerndatensystem werden Sicherheits- und Meldebehörden mit dem Ausländerzentralregister vernetzt. So werden auch Adresswechsel abgeglichen. Auf diese Weise sollte sich vermeiden lassen, dass Personen unter verschiedenen Namen oder an verschiedenen Orten mehrfach registriert sind. Zugriff hat auch die Polizei. Noch ist das Kerndatensystem aber lückenhaft, der Ausbau nicht abgeschlossen. Wo gibt es im deutschen Asylsystem weiterhin Sicherheitslücken? Mehr als 90 Prozent der Ausländerbehörden können keine Fingerabdrücke von Asylbewerbern vergleichen. Dies bestätigte im Februar das Bamf. Demnach besitzen nur wenige Dienststellen ein Gerät (im Amtsjargon: „Personalisierungsinfrastrukturkomponenten“), um Fingerabdrücke abzunehmen und abzugleichen. Offenbar führen auch längst nicht alle Behörden elektronische Akten, die einen raschen Abgleich ermöglichen. Die für die Terrorabwehr zuständigen Sicherheitsbehörden wie der Bundesnachrichtendienst und der Verfassungsschutz sind bei der Anhörung von Asylbewerbern aus Krisenregionen nicht beteiligt. Bis 2014 gab es beim Bamf noch eine „Hauptstelle für Befragungswesen“, die damit betraut war. Sie hat Hunderte von Flüchtlingen überprüft, wurde aber aufgelöst. Gleichwohl sagte das Innenministerium am Freitag: „Unsere bisherigen Erkenntnisse stützen nicht die These struktureller Mängel.“ Bayerns Innenminister Joachim Herrmann fordert nun eine Sicherheitsüberprüfung auch der bereits bewilligten Asylfälle. Nach geltendem Recht erhalten Flüchtlinge, denen „subsidiärer Schutz“ zuerkannt wird, ohnehin nur für ein Jahr eine Aufenthaltserlaubnis und müssten dann wieder überprüft werden. Das Bamf schiebt aber noch einen Berg unbearbeiteter Asylakten vor sich her, den es erst abzutragen gilt. Welche Sicherheitskontrollen gibt es bei der Bundeswehr? Nach einer 2016 beschlossenen Novelle des Soldatengesetzes können Personen, die sich bei der Bundeswehr bewerben, von Juli an vom Militärischen Abschirmdienst überprüft werden. Bisher war dies nur bei Soldaten möglich, die in sensiblen Bereichen eingesetzt wurden. Die Sicherheitsüberprüfung ist sehr aufwendig angesichts etlicher Tausend Bewerber im Jahr.