Sonderschulpflicht soll abgeschafft werden
Regelschule auch für Behinderte
ddp/bwb,
19.02.2010 07:41 Uhr
Foto: dpa
Stuttgart - In Baden-Württemberg soll die Sonderschulpflicht für behinderte Schüler abgeschafft werden. Dies geht aus den Empfehlungen des Expertenrats "Schulische Bildung von jungen Menschen mit Behinderungen" hervor, die das Kultusministerium am Donnerstag in Stuttgart vorstellte. Die bisherige Regelung solle in eine Pflicht zum Besuch einer allgemeinbildenden Schule in der Primar- und Sekundarstufe sowie eine Pflicht zum Besuch einer Beruflichen Schule umgewandelt werden. Kultusminister Helmut Rau (CDU), kündigte an die Empfehlungen zu prüfen und einen Stufenplan zu erstellen. Verbände und Oppositionspolitiker drängten auf eine rasche Umsetzung der Empfehlungen.
Laut Expertenrat sollen anstelle von Patentlösungen einzelfallbezogene, passgenaue Lösungen gefunden werden. Künftig sollten die Eltern betroffener Kinder mit Experten und Partnern der Behinderten- und Jugendhilfe darüber beraten, welches Schulangebot für das Kind in Frage komme. So müsse geklärt werden, ob es aufgrund seiner Beeinträchtigung an eine Regelschule gehen könne oder eine Förderung an der Sonderschule besser ist. "Dabei soll man vom Kind ausgehen und schauen, welche Schule geeignet ist und dort dann Sonderpädagogen hinschicken", erläuterte eine Ministeriumssprecherin.
Die Eltern sollten dann für ihr Kind ein Wahlrecht zwischen gemeinsam erarbeiteten Alternativen haben. Die Schulverwaltung soll nach Dafürhalten des Expertenrats das Entscheidungsergebnis der Eltern grundsätzlich übernehmen, es sei denn, die Eltern wollten eine Lösung, die nicht realisierbar sei, weil "zwingende Gründe" dagegen stünden. Die Sonderschulen sollten sich laut Expertenrat zu sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren für unterschiedliche Förderschwerpunkte in den Regionen weiterentwickeln.
Bisher müssen in Baden-Württemberg alle Kinder eine Sonderschule besuchen, die geistige und körperliche Behinderungen, chronische Erkrankungen und somit "sonderpädagogischen Bedarf" haben. Das gilt etwa auch für Kinder, die in psychiatrischer Behandlung sind. Der Expertenrat aus 19 Vertretern aus Wissenschaft, Fachverbänden, Elternorganisationen und Beratungsgremien des Kulturministeriums sprach sich für eine Erprobung der Lösung vor einer Gesetzesänderungsdiskussion aus. Rau kündigte an, dass bereits im kommenden Schuljahr ein entsprechender Stufenplan umgesetzt werden könnte. Am Ende des Stufenplans müsse seine Schulgesetzänderung stehen.
Der Landesverband für Körper- und Mehrfachbehinderte Baden-Württemberg begrüßte die Empfehlungen. Die Stärkung des Elternwahlrechts sein ein erster Schritt zur Umsetzung des Rechts auf Bildung. Gemeinsamer Unterricht von Kindern mit und ohne Behinderung könne sowohl an einer allgemeinen Schule als auch an Sonderschulen stattfinden.
Die Landesvorsitzende der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft, Doro Moritz, forderte die Landesregierung auf, die Rahmenbedingung für eine individuelle Förderung an den Regelschulen zu schaffen. Dazu müsse es kleiner Klassen und sonderpädagogische Kompetenz und eine entsprechende Lehrerausbildung geben. Sie bemängelte, dass die Empfehlungen keinen Zeitplan vorsähen.
Bildungsexperte der SPD-Landtagsfraktion, Norbert Zeller, forderte Rau auf, noch in dieser Legislaturperiode eine Gesetzesnovelle auf den Weg zu bringen, die das in der UN-Konvention festgeschriebene Recht behinderter Kinder auf Unterricht in der allgemeinbildenden Schule umsetze. Nach Auffassung Grünen-Bildungsexpertin Renate Rastätter braucht Baden-Württemberg keine jahrelangen Schulversuche mehr. Es lägen bereits positive Erfahrungen zum inklusiven Unterricht aus anderen Ländern vor, betonte sie.
Laut Expertenrat sollen anstelle von Patentlösungen einzelfallbezogene, passgenaue Lösungen gefunden werden. Künftig sollten die Eltern betroffener Kinder mit Experten und Partnern der Behinderten- und Jugendhilfe darüber beraten, welches Schulangebot für das Kind in Frage komme. So müsse geklärt werden, ob es aufgrund seiner Beeinträchtigung an eine Regelschule gehen könne oder eine Förderung an der Sonderschule besser ist. "Dabei soll man vom Kind ausgehen und schauen, welche Schule geeignet ist und dort dann Sonderpädagogen hinschicken", erläuterte eine Ministeriumssprecherin.
Wahlrecht für die Eltern
Die Eltern sollten dann für ihr Kind ein Wahlrecht zwischen gemeinsam erarbeiteten Alternativen haben. Die Schulverwaltung soll nach Dafürhalten des Expertenrats das Entscheidungsergebnis der Eltern grundsätzlich übernehmen, es sei denn, die Eltern wollten eine Lösung, die nicht realisierbar sei, weil "zwingende Gründe" dagegen stünden. Die Sonderschulen sollten sich laut Expertenrat zu sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren für unterschiedliche Förderschwerpunkte in den Regionen weiterentwickeln.
Bisher müssen in Baden-Württemberg alle Kinder eine Sonderschule besuchen, die geistige und körperliche Behinderungen, chronische Erkrankungen und somit "sonderpädagogischen Bedarf" haben. Das gilt etwa auch für Kinder, die in psychiatrischer Behandlung sind. Der Expertenrat aus 19 Vertretern aus Wissenschaft, Fachverbänden, Elternorganisationen und Beratungsgremien des Kulturministeriums sprach sich für eine Erprobung der Lösung vor einer Gesetzesänderungsdiskussion aus. Rau kündigte an, dass bereits im kommenden Schuljahr ein entsprechender Stufenplan umgesetzt werden könnte. Am Ende des Stufenplans müsse seine Schulgesetzänderung stehen.
Der Landesverband für Körper- und Mehrfachbehinderte Baden-Württemberg begrüßte die Empfehlungen. Die Stärkung des Elternwahlrechts sein ein erster Schritt zur Umsetzung des Rechts auf Bildung. Gemeinsamer Unterricht von Kindern mit und ohne Behinderung könne sowohl an einer allgemeinen Schule als auch an Sonderschulen stattfinden.
GEW fordert kleinere Klassen und spezielle Lehrerausbildung
Die Landesvorsitzende der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft, Doro Moritz, forderte die Landesregierung auf, die Rahmenbedingung für eine individuelle Förderung an den Regelschulen zu schaffen. Dazu müsse es kleiner Klassen und sonderpädagogische Kompetenz und eine entsprechende Lehrerausbildung geben. Sie bemängelte, dass die Empfehlungen keinen Zeitplan vorsähen.
Bildungsexperte der SPD-Landtagsfraktion, Norbert Zeller, forderte Rau auf, noch in dieser Legislaturperiode eine Gesetzesnovelle auf den Weg zu bringen, die das in der UN-Konvention festgeschriebene Recht behinderter Kinder auf Unterricht in der allgemeinbildenden Schule umsetze. Nach Auffassung Grünen-Bildungsexpertin Renate Rastätter braucht Baden-Württemberg keine jahrelangen Schulversuche mehr. Es lägen bereits positive Erfahrungen zum inklusiven Unterricht aus anderen Ländern vor, betonte sie.
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Was dürfen Eltern wirklich entscheiden?
Was dürfen Eltern wirklich entscheiden? Der Expertenrat, zum Großteil bestehend aus Verwaltungsleuten des Landes, hat über zwei Monate gebraucht, um seine Empfehlungen herauszugeben. Eine Minderheit des Expertenrates ist auch damit nicht einverstanden, da der Fokus weiter auf den Sonderschulen, bzw. dann auf den Bildungs- und Beratungszentren liegen soll und nicht darauf, die allgemeinen Schulen am Ort für Inklusion von Kindern mit Lernschwierigkeiten kompetent zu machen. Die beste Empfehlung ist noch, dass alle Kinder, auch die mit Beeinträchtigungen, Schüler der allgemeinen Schule werden. Bleibt abzuwarten, ob dass im Schulgesetz und der Verwaltungsvorschrift so geändert wird, denn das würde einschließen, dass wirklich individuell und vielfältig unterrichtet wird und Schulen mit entsprechenden Lehrerstunden, Fachpersonal, Räumen und Materialien versorgt werden. Danach sieht es aber zur Zeit nicht aus, eher nach Verzögerung durch Erprobungsphasen. Dabei hat es schon Schulversuche vor 20 Jahren gegeben, und viele Jahre integrative Schulentwicklungsprojekte und Außenklassen. Wozu dann noch eine Erprobung? Wir Eltern werden sehen, ob sich an der bisherigen Praxis etwas ändert, dass ein Kind in der Sonderschule z.B. mit 6 Lehrerstunden versorgt ist, aber an der allgemeinen Schule nur 2 Lehrerstunden (die oft noch ausfallen) gewährt bekommt. Das Wahlrecht der Eltern könnte darin bestehen, dass es in der Sonderschule ein gutes pädagogisches Angebot bekommt, in der Regelschule aber mit weniger Unterstützung zufrieden sein müsste. Dann wäre es eine Elternentscheidung zwischen Pest und Cholera; eben doch Sonderschule ohne Sozialkontakte am Ort oder billig mitbetreut in der allgemeinen Schule. Zwei gleichwertige Angebote wären hier das Mindeste, was Eltern verlangen können. Aber auch das ist noch nicht die Umsetzung der UN-Konvention. Diese verlangt in Artikel 24 ein "inklusives Schulsystem". Das würde heißen, alle Schulen müssen alle Kinder ihres Bezirks aufnehmen und sich pädagogisch und mit allen anderen Notwendigkeiten auf diese Kinder einstellen. Die UN-Konvention wurde von der Bund unterschrieben und ratifiziert , sowie von den Ländern anerkannt. Deshalb gilt schon jetzt ein individuelles Recht von Kindern mit Beeinträchtigungen auf inklusiven Schulbesuch, was durch namhafte Gutachten untermauert wurde. Deshalb sollte Minister Rau von seiner Position abrückWas dürfen Eltern wirklich entscheiden? Der Expertenrat, zum Großteil bestehend aus Verwaltungsleuten des Landes, hat über zwei Monate gebraucht, um seine Empfehlungen herauszugeben. Eine Minderheit des Expertenrates ist auch damit nicht einverstanden, da der Fokus weiter auf den Sonderschulen, bzw. dann auf den Bildungs- und Beratungszentren liegen soll und nicht darauf, die allgemeinen Schulen am Ort für Inklusion von Kindern mit Lernschwierigkeiten kompetent zu machen. Die beste Empfehlung ist noch, dass alle Kinder, auch die mit Beeinträchtigungen, Schüler der allgemeinen Schule werden. Bleibt abzuwarten, ob dass im Schulgesetz und der Verwaltungsvorschrift so geändert wird, denn das würde einschließen, dass wirklich individuell und vielfältig unterrichtet wird und Schulen mit entsprechenden Lehrerstunden, Fachpersonal, Räumen und Materialien versorgt werden. Danach sieht es aber zur Zeit nicht aus, eher nach Verzögerung durch Erprobungsphasen. Dabei hat es schon Schulversuche vor 20 Jahren gegeben, und viele Jahre integrative Schulentwicklungsprojekte und Außenklassen. Wozu dann noch eine Erprobung? Wir Eltern werden sehen, ob sich an der bisherigen Praxis etwas ändert, dass ein Kind in der Sonderschule z.B. mit 6 Lehrerstunden versorgt ist, aber an der allgemeinen Schule nur 2 Lehrerstunden (die oft noch ausfallen) gewährt bekommt. Das Wahlrecht der Eltern könnte darin bestehen, dass es in der Sonderschule ein gutes pädagogisches Angebot bekommt, in der Regelschule aber mit weniger Unterstützung zufrieden sein müsste. Dann wäre es eine Elternentscheidung zwischen Pest und Cholera; eben doch Sonderschule ohne Sozialkontakte am Ort oder billig mitbetreut in der allgemeinen Schule. Zwei gleichwertige Angebote wären hier das Mindeste, was Eltern verlangen können. Aber auch das ist noch nicht die Umsetzung der UN-Konvention. Diese verlangt in Artikel 24 ein "inklusives Schulsystem". Das würde heißen, alle Schulen müssen alle Kinder ihres Bezirks aufnehmen und sich pädagogisch und mit allen anderen Notwendigkeiten auf diese Kinder einstellen. Die UN-Konvention wurde von der Bund unterschrieben und ratifiziert , sowie von den Ländern anerkannt. Deshalb gilt schon jetzt ein individuelles Recht von Kindern mit Beeinträchtigungen auf inklusiven Schulbesuch, was durch namhafte Gutachten untermauert wurde. Deshalb sollte Minister Rau von seiner Position abrücken, sich nicht nach der UN-Konvention richten zu wollen.en, sich nicht nach der UN-Konvention richten zu wollen.