Wie man sich in sozialen Netzwerken richtig verhält, um keine Abmahnung befürchten zu müssen, wissen nur wenige Nutzer. Wir geben Tipps für Facebook und Co.

Digital Desk: Jan Georg Plavec (jgp)

Stuttgart - Online-Netzwerke haben Millionen von Mitgliedern. Die meisten Nutzer veröffentlichen dort regelmäßig Inhalte – selbst erstellte oder solche, die als Link in die eigene Profilseite eingebettet werden. Fotos, Videos und andere digitale Werke sind aber urheberrechtlich geschützt, und schon das bloße Verlinken kann illegal sein. Das Facebook-Profil eines durchschnittlichen 16-Jährigen sei wegen der zahlreichen, womöglich unbewusst begangenen Urheberrechtsverstöße 10 000 Euro an Strafzahlungen und Abmahngebühren „wert“, sagte der Anwalt für Medienrecht Christian Solmecke im Februar gegenüber „Spiegel-Online“.

 

Seit vergangene Woche bei der Kölner Anwaltskanzlei Lampmann, Haberkamm & Rosenbaum eine Abmahnung wegen eines von Dritten eingestellten Fotos auf der Facebook-Seite eines Mandanten einging, geht die Angst vor einer Abmahnwelle in sozialen Netzwerken um. Urheberrechtsverstöße im Netz zu ahnden wäre nicht neu: Etwa im Auftrag der Musikindustrie werden bereits seit Jahren Internetnutzer abgemahnt, über deren Anschlüsse illegal Musikstücke heruntergeladen oder zum Download bereitgestellt wurden. Oft ist das Ergebnis ein Vergleich, der den vermeintlichen Übeltäter 500 Euro und mehr kostet.

„Die Gefahr, wegen Rechtsverletzungen in Anspruch genommen zu werden, ist offensichtlich größer, als viele denken“, schreibt die Kanzlei Lampmann, Haberkamm & Rosenbaum auf ihrer Homepage. Der auf Internetrecht spezialisierte Stuttgarter Rechtsanwalt und Fachbuchautor Carsten Ulbricht glaubt hingegen, dass „Abmahnungen als Massenphänomen derzeit nicht in Sicht“ seien, zumal für private Profile in Online-Netzwerken.

Wir stellen einige Grundregeln für die urheberrechtlich korrekte Nutzung von Facebook und Co. und den Umgang mit Inhalten auf der eigenen Profilseite vor.