Ein Vater, der seine Kinder umgebracht haben soll und dann sich tötete, machte auf Facebook Andeutungen zu der Tat. Die zuständige Polizei schaltete das Landeskriminalamt ein.

Lokales: Christine Bilger (ceb)

Stuttgart - Thomas Ramel ist im Landeskriminalamt der Mann, der weiß, wie man mit Facebook spricht. Er hat Kontaktpersonen, die mit der Polizei im Austausch stehen. So auch am Wochenende: Offenbar auf Anraten der Polizei hat das Unternehmen die Seite eines Mannes vom Netz genommen, der am Freitag mutmaßlich seine zwei Kinder tötete und danach sich selbst das Leben nahm. „Wir können in solchen Fällen nur Hinweise geben. Die Entscheidung liegt letztlich beim Unternehmen“, sagt Thomas Ramel über die Zusammenarbeit mit den Machern des sozialen Netzwerks Facebook. Die Zusammenarbeit bestehe seit dem Jahr 2015.

 

Facebook hat Ansprechpartner für die Polizei

Der 45-jährige Vater soll am frühen Freitagmorgen seine vier und acht Jahre alten Kinder getötet haben, bevor er sich von einer Brücke in den Tod stürzte. Die Polizei teilte am Montag mit, dass das Obduktionsergebnis vorliege. Demnach seien die Kinder durch Gewalteinwirkung gegen den Hals gestorben. Kurz vor seinem Suizid postete der Vater Familienfotos und Hinweise auf Beziehungsprobleme auf seiner Facebookseite. Als die Nachricht von der Tat die Runde machte, fanden sich zahlreiche Kommentare dazu unter den Einträgen. „Das zuständige Reutlinger Polizeipräsidium hat sich an uns gewandt“, sagt der Kriminalhauptkommissar Thomas Ramel, der im Bereich Internetrecherche arbeitet. Ramel ist bei der Polizei Baden-Württemberg der „Single Point of Contact“ im Austausch mit Facebook. Also derjenige, der einen besonderen Draht zu den Netzwerkern hat. Einen solchen Beamten habe die Polizei in jedem Bundesland eingesetzt, als Facebook im Jahr 2015 auf die Polizei zukam. Was Facebook mit den Anregungen und Informationen der Polizei letztlich mache, sei Sache des Unternehmens, sagt Thomas Ramel, darauf hätten das Landeskriminalamt oder andere Polizeidienststellen keinen Einfluss. Im vorliegenden Falle reagierte das Unternehmen offenbar und nahm die Seite am Wochenende vom Netz. Laut der Polizei hat das jedoch etwas länger gedauert als in vergleichbaren Fällen.

Das Unternehmen definiert Gemeinschaftsstandards für alle Nutzer

Das Unternehmen Facebook habe allgemeine Geschäftsbedingungen und sogenannte Gemeinschaftsstandards. Diese beiden Kategorien würden festlegen, was auf den Seiten des Netzwerks stehen darf, erläutert eine Sprecherin. Natürlich sei es schwierig, einheitliche Standards für alle rund 1,7 Milliarden Nutzer weltweit zu definieren, fügt sie hinzu. Klar geregelt ist auch, was Angehörige tun können, wenn ein Nutzer stirbt: Dafür stellt Facebook Formulare im Netz bereit. Man kann die Seite dann in den sogenannten Gedenkzustand versetzen lassen. Dann erscheint neben dem Namen „In Gedenken an“. Darauf war auch die Seite des Familienvaters aus Unterensingen am Samstag umgestellt, nachdem sie am Freitag noch völlig frei aufrufbar gewesen war. Angehörige können aber auch die Löschung beantragen, etwa um zu verhindern, dass Fotos der Verstorbenen kopiert werden. Wer die Zugangsdaten hat, kann die Seite des Verwandten auch eigenhändig vom Netz nehmen.