Auf die Sparkasse Ulm rollen im Zusammenhang mit den umstrittenen Scala-Sparverträgen neue Klagen zu. Erstmals klagen Kunden, die bereits einem Alternativ-Sparmodell zugestimmt haben. Doch das Institut schlägt zurück.

Politik/Baden-Württemberg: Rüdiger Bäßler (rub)

Ulm - Auf die Zivilkammer des Landgerichts Ulm sind neue Klagen im Zusammenhang mit den umstrittenen Scala-Sparverträgen der Sparkasse Ulm zugerollt. Der Ulmer Rechtsanwalt Christoph Lang, Vertreter einer fünfzehnköpfigen Klägergruppe, sagte, er habe erstmals für zwei Scala-Kontoinhaber Klage erhoben, die sich im Sommer 2013 von der Sparkasse zum Wechsel auf „Alternativ-Sparmodelle“ hätten bewegen lassen. Ziel der neuen Klagen, so Lang, sei „die vollumfängliche Wiederherstellung der ursprünglichen Scala-Verträge“. Seine Mandanten hätten der Umstellung aufgrund „arglistiger Täuschung“, beziehungsweise „widerrechtlicher Drohung“ durch Bankmitarbeiter zugestimmt.

 

Während diese neue Rechtsmaterie wohl erst 2015 verhandelt werden dürfte, steht für den 12. November zunächst ein Verhandlungstermin in bekannter Sache vor der Ulmer Zivilkammer an. Mehrere durch Lang vertretene Kläger wollen nicht nur die im Raum stehende Kündigung ihrer Konten durch die Bank verhindern. Sie wollen unter anderem erzwingen, die monatliche Sparrate ihrer Scala-Konten in einem Korridor zwischen 25 und 2500 Euro erhöhen zu können. Die Sparkasse hat bereits im Sommer gegen einen dieser Kunden Widerklage erhoben, jetzt hat sie in einem weiteren Fall erneut zum Gegenschlag vor Gericht ausgeholt. Sie will beweisen, dass ein Kläger sein Scala-Konto missbräuchlich als eine Art Girokonto benutzte. Die Bank fordert deswegen die Rückzahlung auf in der Vergangenheit zu viel gezahlte Zinsen. Ein Sprecher der Sparkasse bestätigte am Freitag die Einreichung von aktuell zwei Widerklagen.

Der Schlichter hat aufgegeben

Damit weitet sich der Streit um die Scala-Konten weiter aus. Ein Schlichter der Sparkassen-Finanzgruppe Baden-Württemberg hatte Ende März den Versuch aufgeben müssen, eine generelle gütliche Einigung zwischen Bank und Kunden zu erzielen. Im Sommer war zudem ein detaillierter Vergleichsvorschlag der Ulmer Zivilrichterin Julia Böllert gescheitert. Nach dem Willen des Gerichts hätten die noch laufenden Scala-Verträge – es waren zu Beginn des Jahres noch gut 8000 – zu gegenüber den Ursprungsvereinbarungen herabgesetzten Zinsen bis zum Ende der jeweiligen individuellen Vertragslaufzeit fortgeführt werden sollen. Im Gegenzug hätten die Kläger Entschädigungsleistungen nach einem vom Gericht vorgegebenen Rechenmodell erhalten sollen. Der Vergleich hätte „global“, also für sämtliche noch laufenden Verträge, wirken sollen.

Die Streitparteien hatten sich nach außeröffentlichen Treffen nicht auf diesen Vorschlag einigen können. Die Sparkasse machte ihrerseits einen Vergleichsvorschlag – er wurde postwendend von der Klägergruppe abgelehnt. Anwalt Lang sagt: „Dieser Vergleichsvorschlag entspricht den Angeboten, die die Sparkasse schon immer gemacht hat – plus die Möglichkeit, die Raten gering zu erhöhen.“ Das Angebot sei „völlig außer der Welt“. Nun sei „eine gerichtliche Erzwingung alles, was noch bleibt“. Die Sparkasse äußert sich diplomatischer. „Wir wollten immer Einigungen und kein Gerichtsverfahren“, sagte der Banksprecher. Die Klägergruppe um Lang suche offenbar bewusst die Konfrontation. „Das müssen wir jetzt aushalten.“

Einigung mit einigen Klägern

2013 hat die Ulmer Bank ihren Scala-Kunden vier alternative Verträge bis 2020 mit Zinsen bis 3,75 Prozent angeboten. Nach eigenen Angaben wendet sie dafür einen hohen zweistelligen Millionenbetrag auf. Aktuell ist es der Bank gelungen, eine weitere dreiköpfige Gruppe von Klägern, allesamt individuell durch Anwälte vertreten, zu verkleinern. Die drei Fälle, in denen es ebenfalls um den Anspruch auf frühere hohe Bonuszinsen geht, hätten am 3. November vor dem Ulmer Landgericht verhandelt werden sollen. Am Donnerstag sagte das Gericht den Termin „wegen außergerichtlicher Einigung beziehungsweise neuer Verfahrensanträge“ ab. Laut dem Ulmer Sparkassen-Sprecher ist es gelungen, mit zwei Klägern gütliche Einigungen zu erzielen. Die Kunden hätten Alternativangebote angenommen „in dem Rahmen, den wir den anderen Kunden auch aufgezeigt haben“. Einzelheiten werden nicht genannt. Es handle sich, wird jedoch betont, um „Einzelfälle“ ohne Musterwirkung auf andere Verträge.