Staatsanwalt über Polizeieinsatz "Den Staat nicht wiedererkannt"
Erik Raidt, 29.11.2010 11:45 Uhr
Die juristische Bewertung des Polizeieinsatzes im Schlossgarten ist noch nicht abgeschlossen. Foto: dpa
Die juristische Bewertung des Polizeieinsatzes im Schlossgarten ist noch nicht abgeschlossen. Foto: dpa
Stuttgart - Gut drei Jahrzehnte lang hat Dieter Reicherter im Justizapparat über Fragen von Recht und Unrecht mitentschieden. Am 1. September 2010 ging er als Vorsitzender einer Strafkammer am Landgericht in den Ruhestand - einen Monat später erlebte der 63-Jährige den Polizeieinsatz im Schlossgarten mit. Seitdem hat sich sein Blick auf den Staat verändert.

Herr Reicherter, sind Sie eigentlich ein Berufsdemonstrant?


Bitte?

Sie waren am 30. September im Schlossgarten, als die Polizei das Baugelände räumte. Manche Politiker sprachen anschließend von Berufsdemonstranten, für kurze Zeit war auch von Steinwürfen gegen die Polizei die Rede.


Ich war an diesem Tag in Stuttgart, weil ich eine ehemalige Kollegin getroffen habe. Im Radio hörte ich vom Polizeieinsatz im Schlossgarten. Ich wollte mich vor Ort informieren. Ich war noch nie zuvor auf einer Demo, weder für noch gegen Stuttgart 21.

Sie sagen, dass Sie Distanz zur Auseinandersetzung wahren - umso mehr verwundert es, dass Sie in den Wasserstrahl der Polizei geraten sind. Die Polizei hat vor dem Einsatz des Wasserwerfers per Lautsprecher gewarnt.


Kurz nach 16 Uhr stand ich auf einer Wiese abseits des von der Polizei gesperrten Wegs. Die Warnungen vor dem Einsatz des Wasserwerfers gab es, da haben Sie recht. Aber die Polizei forderte die Demonstranten lediglich auf, den Weg zu räumen. Von der Wiese war nie die Rede.

Sie fühlten sich also sicher?


Kommentare (47)
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DEZ
01
Jakutzi, 01:32 Uhr

Majestätsbeleidigung?

Lieber @Alfons Popp, Sie werfen mir vor, ich würde dem Richtern außer Dienst das Rechtsverständnis absprechen, wenn es mir nicht in den Kram passt. Also ersten ist ein Richter a.D. ein ganz gewöhnlicher Mensch wie Sie und ich vielleicht mit dem Unterschied zu Ihnen und mir, dass er ein Jurist ist. Und sicherlich kennen Sie den Spruch: Drei Juristen, drei Meinungen? - Wenn die Meinung eines Juristen zwingend unwidersprochen bleiben sollte, bräuchten wir keine Verteidiger und keine Berufungsinstanzen mehr. Habe ich jetzt mit meinem kurzen Kommentar Majestätsbeleidigung begangen? Den Vogel schießt freilich eine Mitstreiterin von Ihnen ab, die alle, welche der Meinung des Richters a.D. kritische gegenüberstehen, ermitteln und bestrafen lassen will. Die Diskussion in einem "freiheitlichen System" habe ich mir immer anders vorgestellt. Aber man lernt ja nie aus.

NOV
30
trojanisches Pferd, 12:27 Uhr

Den Staat nicht wiedererkannt

-Richter oder "Rechtsprechung" an Gerichten in Stuttgart trifft Wirklichkeit- Ich bewundere es,dass überhaupt ein Richter wie Dieter Reicherter in der Öffentlichkeit auf Mißstände durch Zivilcourage hingewiesen hat,weil man den Eindruck hat,dass Richter im LG -Bezirk Stuttgart eine Gruppe sind,die außerhalb der Wirklichkeit leben und diese Gruppe noch nie einem Faktencheck und einer Bewertung unterzogen worden ist.Das Grundgesetz legt fest,dass die Grundrechte auf alle nachgeordneten Gesetze auszustrahlen hat-und damit sind auch die Art und Weise wie Gesetze für Urteilsfindungen per vollständiger Anwendung der Prozessordnungen und des Zivil-pder Strafrechts anzuwenden sind,festgelegt.Leider scheint diese von der Verfassung vorgesehene Vorschrift manche Richter im LG Bezirk nicht zu beeindrucken.Was das für die Rechtsprechung in Stuttgart bedeutet,kann sicher jeder sich sofort ausmalen. Wirklichkeit des GG muß auch in die Köpfe der Richter einziehen um subjektive Beurteilungen zum Nachteil von Prozessbeteiligten auszuschließen.(Selbst der berühmte Jurist Radbruch hat das aus eigenem Erleben erkennen müssen,dass die Wirklichkeit nicht die Wirklichkeit des Gerichtssaals oder der Aktenlage("auf Papier wird viel geschrieben")ist. Dieser eher einseitigen Interpretationslust von Sachverhalten,die letztlich ggf zu parteiischer Rechtsprechung führt,muß offengelegt werden.Stuttgart hat auch ein Problem im Bereich der Judikative vor Ort. Herzlichen Glückwunsch an Herrn Richter Dieter Reicherter,dass Sie die Zivilcourage hatten,einen Zipfel an Mißständen des Staates erfaßt haben und die echte Wirklichkeit haben zum Vorschein kommen lassen.Die Gewaltenteilung nach GG scheint in Stuttgart ziemlich schräg zu liegen.Mit einer der Gründe,dass es auch radikale Verselbständigungen aktuell wie beim Polizeieinsatz bei S 21 gibt.Verantwortungethik muß hergestellt werden und nicht Gesinnungsethik,die wie mir scheint,in machen Verfassungsorganen in Stuttgart seit Jahren vorherrscht. Richter Dieter Reicherter hat dazu einen wertvollen Beitrag geleistet. Es sind zuviel Mängel an der Demokratieausübung in Stuttgart passiert. Die Schlichtung sollte ein Anfang sein Demokratiemängel in allen Verfassungsorganen aufzudecken und zu beseitigen.Die Verfassung lebt von der Zustimmung des Volkes-und zwar jeden Tag.

NOV
30
Alfons Popp, 10:16 Uhr

@Oben Denker

Geht's noch? "Faschistische Kommentare"? Sind Sie noch zu retten oder brennen jetzt alle Sicherungen durch? Würden Sie bitte diese ungeheuerliche Unterstellung zurücknehmen oder glasklar mit Belegstellen beweisen? Interessant auch wieder "jakutzi", unser Rechtsexperte. Der spricht jetzt sogar Richtern das Rechtsverständnis ab, wenn es nicht in seinen Kram passt. Aber so was wird anstandslos veröffentlicht, meine Kommentare von gestern Nachmittag sind mal wieder im Datennirwana verschwunden... 30.11., 10.13 Uhr

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