Das Land Baden-Württemberg muss beim Privatschulgesetz nacharbeiten. Die Trägerverbände sind zufrieden mit dem Ausgang der Verfassungsbeschwerde beim Staatsgerichtshof und wollen die Privatschulfinanzierung auf den Prüfstand stellen.

Stuttgart - „Die Wahrnehmung von Freiheit darf ihren Preis haben.“ Diese Überzeugung des Staatsgerichtshofs, formuliert von seinem Präsidenten Eberhard Stilz, dämpft zu hohe Ansprüche von Eltern. Das Land muss beim Privatschulgesetz nachbessern. Die Paragrafen 17 und 18, die die Finanzierung regeln, sind nach Auffassung des Staatsgerichtshofs mit der Landesverfassung nicht vereinbar. Laut Verfassung können Schulen in freier Trägerschaft Eltern das Schulgeld ganz oder teilweise erlassen. Die Schulen haben dann einen Anspruch auf finanziellen Ausgleich durch den Staat. Gemäß dem so genannten Sonderungsverbot darf niemand aus finanziellen Gründen vom Besuch einer Privatschule ausgeschlossen werden.

 

Doch der Anspruch muss konkretisiert werden, verlangt der Staatsgerichtshof vom Gesetzgeber. Es fehle unter anderem an der „transparenten Ermittlung eines Höchstbetrags für den Eigenbeitrag“. Auch die Ermittlung der Vergleichskosten ist dem Staatsgerichtshof nicht konkret genug. Bisher erhalten die Privatschulen vom Staat nach dem Bruttokostenmodell Zuschüsse in Höhe von etwa 80 Prozent der Kosten eines staatlichen Schülers. Stilz nannte diese Größe eine „frei gegriffene Festlegung“. Kosten für Sonder- oder Profilleistungen sind laut Staatsgerichtshof nicht in den Ausgleich einzubeziehen.

Elternbeiträge weiter möglich

Das Urteil bedeutet jedoch nicht, dass Privatschulen gar keine Elternbeiträge mehr erheben sollen. Geklagt hatte die Waldorfschule Nürtingen. Ihr ursprüngliches Ziel war es, die staatlichen Zuschüsse so anzuheben, dass gar kein Schulgeld mehr erhoben werden müsste.

Stilz beschwor bei der Bekanntgabe des Urteils die Absicht der 1953 verabschiedeten Landesverfassung. Es sei nicht darum gegangen, „den Verzicht auf Eigenleistungen zu ermöglichen“, auch nicht darum, einen Anspruch auf staatliche Vollfinanzierung zu verankern. Der Gesetzgeber gehe vielmehr davon aus, dass die Privatschulen sich selbst an den Kosten beteiligten.

Die Betroffenen zeigten sich überwiegend zufrieden mit dem Urteil des Staatsgerichtshofs, auch wenn „der Teufel im Detail steckt“, wie Albrecht Hüttig vom Bundesvorstand der freien Waldorfschulen sagte. „Der Gesetzgeber muss vollkommen neu denken“, erwartet Hüttig. Der Landtag müsse nun festlegen, was ein zumutbares Schulgeld sei. Etwa 150 Euro gelten bisher als zumutbar. Der Gesetzgeber habe das Schulgeld aber bisher nicht beziffert, auch weil soziale Staffelung vorgesehen ist, erklärte Hüttig. Er erwartet nun „spannende Verhandlungen“.

Druck auf den Landtagswahlkampf

Christoph Sander von der Landesarbeitsgemeinschaft der Walddorfschulen hofft auf eine schnelle transparente Kostenaufstellung. „Es kommt sehr darauf an, wie die Kosten ermittelt werden“, sagte Sander. Er geht davon aus, dass das Urteil „große Begehrlichkeiten bei den Eltern wecken wird“. Der öffentliche Druck wird seiner Meinung nach „in den Landtagswahlkampf schwappen“. Sander sprach sich dafür aus, „so schnell wie möglich Gespräche zu führen“. Christina Metke vom Verband Deutscher Privatschulen Baden-Württemberg sieht in dem Urteil „die Chance, jetzt ein besseres Privatschulgesetz zu machen“. Sie zeigte sich sehr zufrieden mit dem Richterspruch und wertet ihn als „gutes Signal für ein plurales Bildungswesen“. Das Wunsch- und Wahlrecht der Eltern werde gestärkt.

Sie betrachtet es als besonders wichtig, dass das das bisherige Zuschussziel von 80 Prozent der Kosten eines staatlichen Schülers vom Gericht als willkürliche Größe betrachtet wurde. Jetzt müsse die Finanzierung der Privatschulen von Grund auf neu verhandelt werden, erwartet Metke. Das Land müsse die Kosten nun neu definieren, erwartet auch Traugott Hahn, der Anwalt der Nürtinger Waldorfschule. Noch sei nicht klar, was unter den Begriff der Eigenleistungen falle.

Das Land hat für die Nachbesserungen Zeit bis 1. August 2017. Die Ansprüche aufstaatliche Ersatzleistungen gelten nicht rückwirkend. Das Gericht begründete das damit, dass der Doppelhaushalt 2015/16 bereits aufgestellt sei und die Sache für das Land recht teuer kommen könnte. Zu berücksichtigen sei auch, dass im März 2016 Landtagswahl sei.

Das Kultusministerium will sich so schnell wie möglich an die Arbeit machen, geht aber von einer umfangreichen Prozedur aus, wie ein Sprecher von Minister Andreas Stoch (SPD) sagte. Man werde den Konsens mit den Privatschulverbänden suchen. Das Ministerium betont, es müsse nicht das ganze Privatschulgesetz neu geschrieben werden, auch werde nicht gänzlich auf Elternbeiträge verzichtet werden.

Verwundert zeigte sich Stochs Sprecher darüber, dass das Parlament die zumutbare Höhe eines Eigenbeitrags festlegen solle. Der sei wegen der sozialen Staffelung vermutlich nicht für alle Eltern gleich hoch. Kultusminister Andreas Stoch selbst wollte sich angesichts der „sehr komplexen Rechtsmaterie“ nicht auf schnelle Folgerungen festlegen. Er betonte aber, „diese Landesregierung hat ein großes Interesse daran, fair und kooperativ mit den Privatschulen umzugehen“.