Stadt Stuttgart
Spielhallenbetreiber klagt
Viola Volland,
18.02.2010 18:14 Uhr
Im April sollten hier eigentlich vier Spielhallen eröffnen. Foto: Steinert
Stuttgart - Im April sollten am Westbahnhof eigentlich bereits die Kassen klingeln. Vier Spielotheken wollte die "Vrakas Entertainment Group" aus Leonberg in einem Objekt an der Rotenwaldstraße eröffnen. Doch daraus wird erstmal nichts. Nachdem in Plieningen alle Bürgerprotesten gegen eine neue Spielhalle nichts geholfen hatten (die Eröffnung war im Januar), haben sich die Stadträte im Fall am Westbahnhof nun mehrheitlich quer gestellt - und dabei soll es nicht bleiben. Das Thema Spielhallen bleibt auf der Agenda.
Im konkreten Fall wurde kürzlich mit den Stimmen von Grünen, CDU, SPD und SÖS/Die Linke im Technikausschuss eine Änderung des Bebauungsplans 1994/15 beschlossen, um die Ansiedlung einer Spielhalle in dem Gebiet am Westbahnhof auszuschließen. Das war auch eine Forderung des Bezirksbeirats West vom November. Nach dem alten Bebauungsplan wären Vergnügungsstätten dort "ausnahmsweise zulässig". Entsprechend wären die Genehmigungen nur eine Frage der Zeit gewesen.
Der Spielhallenbetreiber und auch der Eigentümer des Objekts hatten zuvor noch versucht, die Stadträte für ihr Projekt einzunehmen. In einem Brief an die Lokalpolitiker versuchten die Grundstückeigentümer über - wie sie schreiben - "vorherrschende Klischees" aufzuklären. Bei einem "Entertainmentcenter" handele es sich in erster Linie um eine "Begegnungsstätte".
Die Räumlichkeiten werden so beschrieben: "Gediegenes Ambiente, Einrichtung mit Brunnen, Polstermöbel an Feng Shui orientiert". Feng Shui - das klingt gesund, nicht nach Spielsucht. Und das ist auch so gewollt: "Die Branche versucht, ihr Schmuddelimage loszuwerden, um auch Frauen anzusprechen", sagt Tilman Becker, der Leiter der Forschungsstelle Sucht der Universität Hohenheim. Dabei stünden natürlich die gleichen Geldspielautomaten in den Entertainment-Centern wie in anderen Spielhallen - und die haben ein hohes Suchtpotenzial (siehe Kasten).
In persönlichen Gesprächen machte der Investor den Fraktionen zudem klar, was passieren würde, sollten sie gegen sein Projekt votieren: dann werde er auf Schadensersatz klagen. "Wir gehen bis zur letzten Instanz", kündigt Evangelos Vrakas, der in der Region fünf Mehrfachspielhallen betreibt, auch gegenüber der StZ an.
Im Gespräch mit den Grünen ließ sich Vrakas von einem Vertrauten vertreten. Derart unhöflich und pampig sei noch nie jemand bei ihnen aufgetreten, berichtet Stadtrat Peter Pätzold. Der Grüne ist sich sicher, dass die Bürger "froh sind", dass die Stadt versuche, die Mehrfachspielhalle zu verhindern und das Gewerbe zu schützen. Auch SPD-Stadtrat Hans H. Pfeifer glaubt, dass die Stadt bei einer Klage die "besseren Karten in der Hand" hat. Das Gebiet müsse dem Gewerbe vorbehalten bleiben. Bei der CDU ist man allerdings, was den Klageausgang angeht, nicht ganz so optimistisch, hat aber trotzdem für eine Änderung votiert. Einig ist man sich aber über die Fraktionsgrenzen hinweg, dass eine große Lösung bei dem Thema Spielhallen her muss.
Ende 1999 gab es in Stuttgart 13, inzwischen sind es 80 Spielhallen, und die Genehmigungsanträge stapeln sich bei den Behörden. Die Vergnügungsstättenverordnung müsse überarbeitet werden, meint der Grüne Petzold, der dabei ist, einen Antrag zu entwerfen "Wir sind nicht begeistert, dass Spielhallen wie Pilze aus dem Boden schießen", drückt es CDU-Stadtrat Philipp Hill aus, der den Fall Westbahnhof ebenfalls zum Anlass genommen hat, in Erfahrung zu bringen, welche Handlungsmöglichkeiten die Stadt hat. "Eine Prozessflut kann nicht die Lösung sein", sagt Hill. Er sei aber "noch nicht am Ende der Recherchen". Auch SÖS-Stadtrad Hannes Rockenbauch fordert ein "flächendeckendes Spielhallenkonzept".
Die FDP und die Freien Wähler sehen ebenfalls Bedarf, Rechtssicherheit zu schaffen, um "nicht jedes Mal die gleichen Argumente auszutauschen", wie es FDP-Stadtrat Michael Conz ausdrückt. Im aktuellen Fall haben beide Fraktionen allerdings gegen die Änderung des Bebauungsplans votiert. Stadtrat Joachim Fahrion (Freie Wähler) ist der Ansicht, dass sich das Gewerbegebiet Westbahnhof als Standort eignet, die Innenstadt hingegen nicht. Im Nachhinein einen Bebauungsplan zu ändern, "widerspricht unserer Rechtsansicht, dass ein Investor Vertrauensschutz genießt", sagt zudem der Liberale Michael Conz. Er befürchtet, die Stadt wird die Klage verlieren.
In der Verwaltung wird eine nachträgliche Änderung des Bebauungsplans als legitim angesehen. "Das ist das Instrument, das eine Gemeinde hat, wenn der Bauantrag vorliegt", sagt die Baurechtsamtleiterin Kirsten Rickes. Ein Bebauungsplan sei nur für sieben Jahre rechtsverbindlich, betont der Leiter des Amts für Stadtplanung und Stadterneuerung, Detlef Kron. Deshalb bestehe am Westbahnhof auch kein Anspruch auf Entschädigung.
Im konkreten Fall wurde kürzlich mit den Stimmen von Grünen, CDU, SPD und SÖS/Die Linke im Technikausschuss eine Änderung des Bebauungsplans 1994/15 beschlossen, um die Ansiedlung einer Spielhalle in dem Gebiet am Westbahnhof auszuschließen. Das war auch eine Forderung des Bezirksbeirats West vom November. Nach dem alten Bebauungsplan wären Vergnügungsstätten dort "ausnahmsweise zulässig". Entsprechend wären die Genehmigungen nur eine Frage der Zeit gewesen.
"Branche versucht, Schmuddelimage loszuwerden"
Der Spielhallenbetreiber und auch der Eigentümer des Objekts hatten zuvor noch versucht, die Stadträte für ihr Projekt einzunehmen. In einem Brief an die Lokalpolitiker versuchten die Grundstückeigentümer über - wie sie schreiben - "vorherrschende Klischees" aufzuklären. Bei einem "Entertainmentcenter" handele es sich in erster Linie um eine "Begegnungsstätte".
Die Räumlichkeiten werden so beschrieben: "Gediegenes Ambiente, Einrichtung mit Brunnen, Polstermöbel an Feng Shui orientiert". Feng Shui - das klingt gesund, nicht nach Spielsucht. Und das ist auch so gewollt: "Die Branche versucht, ihr Schmuddelimage loszuwerden, um auch Frauen anzusprechen", sagt Tilman Becker, der Leiter der Forschungsstelle Sucht der Universität Hohenheim. Dabei stünden natürlich die gleichen Geldspielautomaten in den Entertainment-Centern wie in anderen Spielhallen - und die haben ein hohes Suchtpotenzial (siehe Kasten).
"Wir gehen bis zur letzten Instanz"
In persönlichen Gesprächen machte der Investor den Fraktionen zudem klar, was passieren würde, sollten sie gegen sein Projekt votieren: dann werde er auf Schadensersatz klagen. "Wir gehen bis zur letzten Instanz", kündigt Evangelos Vrakas, der in der Region fünf Mehrfachspielhallen betreibt, auch gegenüber der StZ an.
Im Gespräch mit den Grünen ließ sich Vrakas von einem Vertrauten vertreten. Derart unhöflich und pampig sei noch nie jemand bei ihnen aufgetreten, berichtet Stadtrat Peter Pätzold. Der Grüne ist sich sicher, dass die Bürger "froh sind", dass die Stadt versuche, die Mehrfachspielhalle zu verhindern und das Gewerbe zu schützen. Auch SPD-Stadtrat Hans H. Pfeifer glaubt, dass die Stadt bei einer Klage die "besseren Karten in der Hand" hat. Das Gebiet müsse dem Gewerbe vorbehalten bleiben. Bei der CDU ist man allerdings, was den Klageausgang angeht, nicht ganz so optimistisch, hat aber trotzdem für eine Änderung votiert. Einig ist man sich aber über die Fraktionsgrenzen hinweg, dass eine große Lösung bei dem Thema Spielhallen her muss.
Ende 1999 gab es in Stuttgart 13, inzwischen sind es 80 Spielhallen, und die Genehmigungsanträge stapeln sich bei den Behörden. Die Vergnügungsstättenverordnung müsse überarbeitet werden, meint der Grüne Petzold, der dabei ist, einen Antrag zu entwerfen "Wir sind nicht begeistert, dass Spielhallen wie Pilze aus dem Boden schießen", drückt es CDU-Stadtrat Philipp Hill aus, der den Fall Westbahnhof ebenfalls zum Anlass genommen hat, in Erfahrung zu bringen, welche Handlungsmöglichkeiten die Stadt hat. "Eine Prozessflut kann nicht die Lösung sein", sagt Hill. Er sei aber "noch nicht am Ende der Recherchen". Auch SÖS-Stadtrad Hannes Rockenbauch fordert ein "flächendeckendes Spielhallenkonzept".
Kein Anspruch auf Entschädigung?
Die FDP und die Freien Wähler sehen ebenfalls Bedarf, Rechtssicherheit zu schaffen, um "nicht jedes Mal die gleichen Argumente auszutauschen", wie es FDP-Stadtrat Michael Conz ausdrückt. Im aktuellen Fall haben beide Fraktionen allerdings gegen die Änderung des Bebauungsplans votiert. Stadtrat Joachim Fahrion (Freie Wähler) ist der Ansicht, dass sich das Gewerbegebiet Westbahnhof als Standort eignet, die Innenstadt hingegen nicht. Im Nachhinein einen Bebauungsplan zu ändern, "widerspricht unserer Rechtsansicht, dass ein Investor Vertrauensschutz genießt", sagt zudem der Liberale Michael Conz. Er befürchtet, die Stadt wird die Klage verlieren.
In der Verwaltung wird eine nachträgliche Änderung des Bebauungsplans als legitim angesehen. "Das ist das Instrument, das eine Gemeinde hat, wenn der Bauantrag vorliegt", sagt die Baurechtsamtleiterin Kirsten Rickes. Ein Bebauungsplan sei nur für sieben Jahre rechtsverbindlich, betont der Leiter des Amts für Stadtplanung und Stadterneuerung, Detlef Kron. Deshalb bestehe am Westbahnhof auch kein Anspruch auf Entschädigung.
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