Der Zwist um ordentliche Mitgliedschaft im Zuchtverein geht vor dem Landgericht weiter.

Rems-Murr: Chris Lederer (cl)

Stuttgart-Stammheim - Mit Streitigkeiten in Vereinen haben wir es hier ja öfter zu tun“, sagte der Vorsitzende Richter am Landgericht Stuttgart vergangene Woche. „Aber dass jemand klagt, weil er in einen Verein aufgenommen werden möchte, der ihn gar nicht haben will, das ist schon etwas Besonderes.“

 

Landgericht, Urbanstraße 20, erster Stock, Saal 156. Es ist Vormittag, die Berufungsverhandlung in Sachen „Kleintierzuchtverein Z 151“ läuft. Die drei versammelten Richter sehen vor sich: Sven Predeschly, den Anwalt der vier Kläger, auf der einen Seite. Auf der anderen sitzen Rechtsanwältin Sigrid Fridrich und der Vereinsvorsitzende der Stammheimer Kleintierzüchter Alfred Mages. Gestritten wird in erster Linie darum, ob die vier Kläger als ordentliche Mitglieder im Verein anzuerkennen sind, beziehungsweise, ob die Ablehnung ihres Aufnahmeantrags rechtens ist. Das Amtsgericht hatte sich bereits im vergangenen Jahr mit dem Thema befasst und den Klägern Recht gegeben (wir berichteten). Damit wollte sich der Vereinsvorsitzende jedoch nicht zufrieden geben und legte gegen das Urteil beim Landgericht Berufung ein.

„Diese Leute haben kein Interesse am Züchten“

Mages vertritt nach wie vor die Auffassung, dass die vier nie wirksam Mitglieder im Verein geworden seien. „Dazu hätten sie in einer Vereinssitzung als solche anerkannt werden müssen“, meint er. Das sei nie geschehen. Beiträge hätten die vier nur teilweise oder gar nicht bezahlt. Und überhaupt seien die bezahlten 15 Euro pro Jahr als „Aufwandsentschädigung für die Nutzung der Vereinskantine zu verstehen“, keinesfalls als Mitgliedsbeitrag. Nur aus „Versicherungsgründen“ habe Mages sie dem Verband als Mitglieder gemeldet und auf der Mitgliederliste des Vereins geführt.

Gegen ihre Mitgliedschaft als bloße Fördermitglieder habe er nichts. „Diese Leute haben kein Interesse am Züchten. Ich hätte sie gern als Mitglieder im Verein, aber nicht als Mitglieder mit Stimmrecht“, erklärt Mages. „Aber das gibt unsere Satzung nicht her.“ Darum habe man eine Satzungsänderung angestrebt und sie in einer Versammlung beschlossen. Jedoch sei die Änderung nie beim Registergericht eingetragen worden. „Die hat jemand über Jahre blockiert“, sagt Mages. Wer und warum, das kann er den Richtern nicht erklären.

Kläger-Anwalt Predeschly sagt an Mages gewandt, er verstehe nicht, warum man sich wegen der Sache schon wieder vor Gericht sehen müsse. „Sie hätten das Urteil vom Amtsgericht schlucken können, die Mitglieder anerkennen, eine Versammlung einberufen und eine Satzungsänderung beschließen können – so ziehen sie das Problem nur mit.“

Einen Vergleich wollen die Parteien nicht

Auch der Vorsitzende Richter macht deutlich, dass einige Punkte dafür sprächen, dass die Mitgliedschaften als solche anerkannt werden müsste. Er bezieht sich auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs: Wenn jemand über einen längeren Zeitraum wie ein Mitglied behandelt werde, dann müsse ihm die Mitgliedschaft anerkannt werden. „Es kann sein, wir kommen hier zu dem Ergebnis, dass Ihr Beschluss der Nichtaufnahme in den Verein unwirksam ist“, sagt der Richter. „Sie hätten von Anfang an sagen müssen, dich wollen wir nicht und hätten das nicht ein paar Jahre so laufen lassen.“ Das Führen der Personen in der Mitgliederliste, deren Meldung an den Landesverband sowie die Übernahme der Versicherung sowie die teilweisen Zahlungen der Beiträge seien Indizien für eine Mitgliedschaft.

Auf einen vom Richter angeregten Vergleich („Kann man nicht einfach sagen: ,Jetzt nehmen wir die halt auf?‘“) wollen sich die Parteien jedoch nicht verständigen. „Die zahlen doch schon seit mehr als zwei Jahren keine Beiträge mehr, dann sind sie doch auch keine Mitglieder“, sagt Mages. Anwalt Predeschly seinerseits beharrt darauf, dass alle seine Mandanten „komplett“ als ordentliche Mitglieder anerkannt werden müssen. „Wenn Sie sagen, das scheitert nur an den fehlenden Beiträgen, dann zahle ich die jetzt und hier aus meiner eigenen Tasche“, bietet er Mages an.

Der Vereinsvorsitzende will sich darauf nicht einlassen. Nur bei einer der vier Personen will er eine Ausnahme machen, nicht aber bei allen Vieren, erklärt er abschließend. Nach kurzer Unterbrechung der Verhandlung zieht er die Berufung gegen diese eine Person zurück, nicht aber die gegen den Rest der Gruppe.

„Ich fürchte, der Streit wird weitergehen“

Das Urteil wird am 27. März verkündet. Dabei soll auch geklärt werden, ob ein Schiedsspruch des Landesverbandes der Rassekaninchenzüchter aus dem Jahr 2011, der zu Gunsten der Kläger ausgefallen war, rechtswirksam ist oder nicht. Der Richter lässt durchblicken, dass die Klärung dieses Sachverhalts keinen Einfluss auf die Frage nach der Mitgliedschaft haben wird.

Dass keine friedliche Einigung erzielt werden kann, bedauert der Vorsitzende Richter. „Ich fürchte, der Streit wird weitergehen.“ Wenn er und seine Kollegen zu dem Schluss kommen sollten, dass die Mitgliedschaften anzuerkennen sind, „dann“, sagt der Richter, „können Sie im Anschluss darüber streiten, ob Ausschlussgründe aus dem Verein bestehen.“