Sterben wird in Steinenbronn künftig deutlich teurer. Die Gemeinde hat eine neue Friedhofssatzung aufgestellt und die Entgelte massiv erhöht. Diese gelten vom 1. April an. Es gibt außerdem neue Arten der Bestattung.

Steinenbronn - Vom 1. April an haben Angehörige mehr Wahlmöglichkeiten, in welcher Grabform sie Verstorbene beerdigen lassen. Damit folgt die Gemeinde einem Bundestrend. Allerdings steigen die Gebühren nun nach Jahren erstmals wieder, und zwar sehr kräftig. Gibt es in der noch bis Ende März gültigen Friedhofsordnung von 1989 im Wesentlichen zwei Grabarten, differenziert die Gemeinde diese nun weiter aus, so dass eine neue Friedhofsordnung nötig wird, die der Gemeinderat in der vergangenen Sitzung einstimmig beschlossen hat.

 

Bisher gibt es Reihen- und Wahlgräber für die Erdbestattung und die Beisetzung von Asche in Urnen. Der Unterschied dieser beiden Arten ist, dass die Gemeinde Reihengräber der Reihe nach erst nach einem Todesfall vergibt. Bei Wahlgräbern vergibt die Gemeinde ein Nutzungsrecht eines Grabes, das nach Ablauf der Frist verlängert werden kann. Außerdem können mehrere Personen übereinander beerdigt werden – etwa bei Ehepaaren. Nun kommen zu diesen noch sogenannte alternative Bestattungsformen hinzu.

Der Friedhof ist ein Spiegel der Gesellschaft

Vor etwa einem Jahr hat der Friedhofsberater Joachim Ebinger im Auftrag der Gemeinde in einer Ratssitzung berichtet, wie sich diese auf einen geänderten Bedarf nach Grabformen einstellen kann. Er berichtete, dass sich Trends aus Städten nun etwas verzögert auch auf Gemeinden auswirken. „Der Friedhof ist ein Spiegel der Gesellschaft“, sagte Ebinger seinerzeit. Zu den Trends, denen sich auch Steinenbronn stellen muss, zählte Ebinger Urnengemeinschaftsgräber, pflegeleichtere Rasengräber und die Bestattung unter Bäumen. „Es gibt auf dem Friedhof ausreichend Platz dafür“, sagte Ebinger damals über Steinenbronn.

Wolfgang Bohn, der Steinenbronner Hauptamtsleiter, ging in der jüngsten Sitzung des Gemeinderats auf die neue Friedhofsordnung ein, die die geänderten Bedingungen berücksichtigt: „Wir haben uns ausgehend von der Präsentation des Friedhofsberaters schon länger mit neuen Grabarten beschäftigt“, sagte Bohn. Abgesehen von den neuen Grabarten ist die Verkürzung der Liegezeit die wohl bedeutendere Änderung: „Bei den Aschegräbern wird die Ruhezeit auf 15 Jahre deutlich verkürzt.“ Die für Särge bleibt bei 25 Jahren.

Die neue Satzung regelt auch die Gebühren, die seit 2004 gelten und nun von April an deutlich höher sein werden. Einige Beispiele: Die Bestattung einer Person ab sieben Jahren kostet dann 1080 Euro, und die eines Kindes jünger als sieben Jahre 600 Euro. Bisher waren es 505 Euro beziehungsweise 379 Euro. Die Beisetzung der Asche in einem Wahl- oder Reihengrab kostet künftig 760 Euro (vorher: 340 Euro). Die Nutzungsgebühr eines Reihengrabs kostet für Verstorbene 1500 Euro (vorher: 553 Euro) und die für ein doppelt tief gelegenes Wahlgrab 3150 Euro (vorher: 1223 Euro). Neu hinzugekommen sind die Gebühren für sogenannte alternativen Bestattungsformen, jeweils inklusive Pflege. Ein Urnenreihenwiesengrab zum Beispiel kostet 670 Euro, ein Wahlrasengrab 4000 Euro und ein Urnenwahl-Gemeinschaftsgrab 1160 Euro.

Die Gemeinde rechnet mit 73 000 Euro Mehreinnahmen

Die stellvertretende Kämmerin Sarah Kohler ordnete die Gebühren ein: „Wir haben die Gebühren auf dem Friedhof mit einer Kostendeckung von etwa 75 Prozent kalkuliert.“ Kohler rechnet mit Mehreinnahmen von 73 000 Euro. Das Regierungspräsidium schreibe mindestens 70 Prozent vor. In den vergangenen fünf Jahren waren es im Schnitt jedoch nur 28 Prozent.

Gitta Obst, die Fraktionsvorsitzende der Freien Wähler, wollte in der Ratssitzung wissen, ob die Gärtnerin des Bauhofs bereits an einem Workshop für die neuen Grabformen teilgenommen hat. Der Hauptamtsleiter Bohn antwortete, dass sie bereits an einer Fortbildung zu Baumgräbern teilgenommen hat. Obst lobte die Arbeit der Gärtnerin auf dem Friedhof und auch sonst im Ort ausdrücklich.