Die Stadt Stuttgart hatte in ihrer Friedhofssatzung festgelegt, dass Steinmetze nur Grabsteine verwenden dürfen, die nicht aus „ausbeuterischer Kinderarbeit“ stammen. Dagegen haben die Steinmetze erfolgreich geklagt. Nun ist guter Rat teuer.

Stuttgart - Menschenunwürdige Produktionsbedingungen in der Textilindustrie werden regelmäßig angeprangert. Doch nicht nur T-Shirts und Jeans werden häufig unter unerträglichen Umständen produziert. Weniger bekannt ist, dass auf deutschen Friedhöfen Grabsteine stehen, die in indischen und chinesischen Steinbrüchen von Kindern bearbeitet wurden. Schätzungen zu Folge stammen in Süddeutschland 30 Prozent, in ganz Deutschland sogar 50 Prozent der aufgestellten Grabsteine aus dem fernen Osten und sind von Kinderhand bearbeitet.

 

Um solche Steine von den Friedhöfen fernzuhalten, hatte die Stadt Stuttgart auf Antrag der Gemeinderatsfraktion der Grünen in die Friedhofssatzung im November des Jahres 2013 eine entsprechende Regelung aufgenommen. Diese schrieb vor, dass nur Grabsteine aufgestellt werden dürfen, die ohne ausbeuterische Kinderarbeit hergestellt sind. Der Nachweis sollte durch ein Zertifikat einer anerkannten Organisation erbracht werden. Auf die Anträge von neun Steinmetzen aus dem Raum Stuttgart hin hat der Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Mannheim diesen Beschluss für rechtswidrig und daher unwirksam erklärt. Ein ebensolcher Beschluss ist im vergangenen April gegen die Stadt Kehl ausgesprochen worden. Auch dort hatten Steinmetzbetriebe geklagt, die sich durch die Nachweispflicht „unzumutbar belastet“ sahen, wie es in der Pressemitteilung des VGH heißt.

Private Organisationen stellen Zertifikate aus

Sybille Strawinsky, Geschäftsführerin des Bundesverbands Deutscher Steinmetze, sagt dazu: „Ein örtlicher Steinmetzbetrieb ist nicht in der Lage, allein verantwortlich zu prüfen und gerade zu stehen für das, was Tausende von Kilometern entfernt passiert.“ Aus diesem Grund gibt es private Organisationen wie „Xertifix“, die in den Steinbrüchen in Indien und China überprüfen, ob Kinder illegal beschäftigt werden oder nicht. Falls die Steinbrüche frei von Kinderarbeit sind, stellt Xertifix dem jeweiligen Importeur ein Zertifikat aus. Benjamin Pütter, Vorsitzender von Xertifix: „Ungefähr ein bis drei Prozent vom Einkaufswert der Steine zahlt der Importeur an Xertifix. Von diesem Geld finanzieren wir die unangekündigten Kontrollen in den Steinbrüchen, aus denen der Importeur seine Steine bezieht.“ Durch diesen Beitrag sieht er nicht den deutschen Importeur belastet, sondern vielmehr die indischen Exporteure, die wegen der Kontrollen auf Kinderarbeit verzichten müssten.

Aber das Gericht erkennt die Zertifikate von Xertifix und anderen Anbietern wie „fair-stone“ nicht als vertrauenswürdig an. Es fehle eine allgemeine Auffassung, welche der Zertifikate als Nachweis ausreichten, sagt der VGH. Pütter versteht das nicht: „Allein, dass wir in der Gerichtsverhandlung nicht angehört wurden, um unser Vorgehen und unsere Kriterien bei der Überprüfung der Steinbrüche zu schildern, zeigt, dass das Gericht sehr einseitig argumentiert.“ Xertifix sei darüber hinaus auf der Online-Plattform www.label-online.de als „besonders empfehlenswert“ prämiert, so Pütter weiter. „Eine Seite übrigens, die vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft und dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz gefördert wird.“