Die verspätete Abgabe von Steuererklärungen wird künftig nach einem festen Berechnungsmodus sanktioniert. Der Ermessensspielraum des Finanzamtes entfällt.

Politik: Matthias Schiermeyer (ms)

Stuttgart - Drei Wochen noch beträgt die Frist zur Abgabe der Steuererklärung für das vorige Jahr – im Prinzip zumindest, denn Arbeitnehmer ohne zusätzliche Einkünfte können sich mehr Zeit lassen. Und alle Steuerzahler, für die der 31. Mai ein Pflichtdatum ist, haben noch die Möglichkeit, sich vom Finanzamt einen Fristaufschub gewähren zu lassen. Damit geht die Behörde bisher kulant um, weil sie ohnehin nicht alle Steuererklärungen auf einmal bearbeiten kann. Den fixen Abgabetermin jedoch einfach so schleifen zu lassen, das wird künftig weiter erschwert.

 

Minimum 100 Euro Bummelzuschlag bei vier Monaten Verzug

Am Donnerstag soll der Bundestag eine Gesetzesänderung beschließen, wonach künftig automatisch Verspätungszuschläge erhoben werden. Die Sanktion gibt es im Grunde zwar seit Jahrzehnten, doch hatte das Finanzamt bisher einen Ermessensspielraum. Dafür gab es sogenannte „lenkende Vorschriften“: Je nachdem, ob der Steuerzahler schon unangenehm aufgefallen war oder ob es sich um einen Wiederholungstäter handelt, konnte der Zuschlag höher oder niedriger festgesetzt werden. Jetzt wird ein Berechnungsmodus eingeführt, wonach 0,25 Prozent der nachzuzahlenden Steuer als Bummelzuschlag anfallen – mindestens 25 Euro pro versäumten Monat. Das macht bei ungenehmigter Abgabe etwa bis Ende September genau 100 Euro.

Ursprünglich hatte das Bundesfinanzministerium sogar 50 Euro als Minimum vorgeschlagen, konnte sich damit in der Gesetzesberatung aber nicht durchsetzen. Freilich kann das Zwangsgeld auch drastischer ausfallen, wenn die nachzuzahlende Steuer höher ist – bis zu 20 000 Euro insgesamt. In Kraft treten soll das Gesetz am 1. Januar 2017.

Die Neuerung tritt Anfang nächsten Jahres in Kraft

„Das nachträgliche Disziplinierungsinstrument soll die Leute anhalten, fristgerecht abzugeben“, sagt Thomas Eigenthaler, Chef der Deutschen Steuer-Gewerkschaft. Die Neuerung findet er sinnvoll. „Das Instrument hat sich bewährt – es sorgt für Ordnung.“ Die Intention der Politik ist es, die Abläufe in der Finanzverwaltung zu vereinfachen und noch mehr Bürger zur elektronischen Bearbeitung ihrer Steuererklärung zu veranlassen. Dass die Steuereintreiber ihrerseits mitunter einige Monate benötigen, um den zum Ende Mai entstandenen Berg der Steuererklärungen abzuarbeiten, lässt er als Begründung für den Verzug des Steuerzahlers nicht gelten. „Die Finanzbeamten bemühen sich redlich.“ Dennoch hätten die Behörden ein Ressourcenproblem.

Die Haushaltsnöte der Länder werden mit dem erhöhten Bummelzuschlag nicht behoben. Dennoch kommt schon bisher eine schöne Summe zusammen: 2014 hat allein das Land Baden-Württemberg 23,5 Millionen Euro dadurch eingenommen – 2015 schon 25,4 Millionen. Tendenz steigend.