Dank eines Tricks haben die Entwicklungshelfer des Bundes lange keine Steuern gezahlt. Nun spielt der Fiskus nicht mehr mit – und bei der von Ex-Ministerin Gönner geführten Gesellschaft herrscht helle Aufregung.

Titelteam Stuttgarter Zeitung: Andreas Müller (mül)

Stuttgart - Tanja Gönner war noch keine zwei Wochen Vorstandssprecherin der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ), als sie der Brief eines ehemaligen Mitarbeiters erreichte. Eingangs wünschte er der einstigen baden-württembergischen CDU-Ministerin im neuen Amt „viel Glück und eine gute Hand“. Dann wies er sie „persönlich und vertraulich“ auf eine Altlast hin: Es gebe „massive Anhaltspunkte“ dafür, dass die GIZ und ihre ins Ausland entsandten Helfer systematisch bei der Steuer tricksten. Womöglich handele es sich sogar um „gewerbsmäßige Steuerhinterziehung“. Näheres, erbot sich der Absender, erläutere er gerne im persönlichen Gespräch.

 

Für die Glückwünsche bedankte sich Gönner erst gar nicht. Die Vorwürfe ließ sie von ihrer Stabsstelle für Rechtsfragen kategorisch zurückweisen. Nicht einmal „im Ansatz“, befanden die Juristen, sei „eine Verdachtslage im Hinblick auf Steuerhinterziehung gegeben“. Keineswegs halte die GIZ, wie unterstellt, ihre Auslandsmitarbeiter vom Steuerzahlen in Deutschland ab. Mit dieser Auskunft sei die leidige Angelegenheit hoffentlich abgeschlossen, verblieben sie erkennbar genervt.

Die Finanzämter spielen nicht mehr mit

Die Hoffnung hat gründlich getrogen. Zehn Monate nach der Korrespondenz vom Juli 2012 hat Gönner ein dickes Problem. Immer mehr Anzeichen deuten darauf hin, dass die jahrzehntelang geübte Steuerpraxis der staatlichen Entwicklungshilfegesellschaft in der Tat höchst fragwürdig ist. Finanzämter und Finanzgerichte spielen zusehends nicht mehr mit, Fachleute fällen vernichtende Urteile, sogar die Staatsanwaltschaft ist aufgrund einer Anzeige aktiv geworden. Unter den 2000 Auslandsmitarbeitern der GIZ herrscht inzwischen helle Aufregung. Mit Hochdruck bemüht sich der Vorstand um eine politische Lösung, doch die Regierung fasst das Thema mit spitzen Fingern an. In Zeiten, da sich Deutschland über weltweite Steuerhinterziehung ( „Offshore leaks“) und den Fall Hoeneß empört, ist damit wenig zu gewinnen – zumal im beginnenden Vorwahlkampf.

Es geht um ein Schlupfloch, das den Entwicklungshelfern erstaunliche Privilegien bescherte. Mit Hilfe von Doppelbesteuerungsabkommen, die eigentlich eine zweifache Belastung vermeiden sollen, zahlten viele während ihres Auslandsaufenthaltes gar keine Steuern. Die Gastländer durften aufgrund der Verträge oft keine Abgaben von den Helfern kassieren. In Deutschland blieben sie ebenfalls vom Fiskus verschont, wenn sie denn ihren deutschen Wohnsitz während der Entsendung aufgaben. Dies sei „der sicherste Weg, diese Steuerfreiheit zu erreichen“, hieß es in Merkblättern der Vorläuferorganisation GTZ. Um bei den Finanzämtern keine Zweifel aufkommen zu lassen, müsse die Mietwohnung gekündigt und ein Eigenheim verkauft oder vermietet werden. Schon gelte steuerlich brutto wie netto. Die Warnung, dass dieser paradiesische Zustand irgendwann enden könnte, schien da eher Formsache.

Negatives Grundsatzurteil befürchtet

Nun aber ist es wohl so weit. Wichtiger Wendepunkt war ein 2012 ergangenes Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf, vor dem sich ein GIZ-Mann gegen das Finanzamt wehrte. Dieses wollte seine Bezüge aus einem zehnmonatigen Einsatz in Kasachstan – mehr als 100 000 Euro – in den Progressionsvorbehalt einbeziehen, wodurch der Steuersatz für das deutsche Einkommen stieg. Das Gericht billigte nicht nur das, sondern befand, die gesamten Einkünfte seien in Deutschland zu versteuern. Nach dem sogenannten Kassenstaatsprinzip, so vereinfacht die Begründung, seien Gehälter aus öffentlichen Kassen unabhängig vom Wohnsitz steuerpflichtig.

Strafanzeige wegen Steuerhinterziehung

Der nächste Schlag folgte vor dem Bundesfinanzhof, beim dem der Unterlegene mit Unterstützung der GIZ Revision einlegte. „Zu unserer Überraschung“ (Gönner) ließen es die Richter in der mündlichen Verhandlung offen, ob sie das Urteil bestätigen oder kassieren würden. Daraufhin zog der Kläger die Revision auf Rat der GIZ-Juristen zurück. Man habe die „negative Präzedenzwirkung“ eines Grundsatzurteils vermeiden wollen, erläuterten die Vorstandssprecherin und ihr Arbeitsdirektor Hans-Joachim Preuß in einem Schreiben an die Auslandsmitarbeiter.

Besteuerung politisch nicht gewollt?

Intern wie extern bemüht sich die GIZ seitdem, die Niederlage herunterzuspielen. Es handele sich um einen „speziellen Einzelfall“, der für das Gros der Kollegen “ keine Relevanz“ habe. Andere Urteile hätten die bisherige Praxis bestätigt, zuletzt eines des Finanzgerichts Thüringen von Ende April. „Die GIZ hält sich selbstverständlich an geltendes Recht“, versichert ein Sprecher der StZ.

Doch auch in der Fachwelt gibt es da Zweifel. „Nach den Regeln der Gesetze“ müssten Arbeitsentgelte für entsandte Fachkräfte „im Inland besteuert werden“, befand jüngst Dietmar Gosch, Vorsitzender Richter am Bundesfinanzhof, in einem Fachzeitschriftenbeitrag zum Düsseldorfer Urteil. Die „Keinmalbesteuerung“ sei eindeutig nicht zu rechtfertigen. Bisher seien die Finanzämter indes nur selten tätig geworden, weil das womöglich „politisch auch nicht gewollt“ war. Doch diese Praxis müsse überdacht werden, forderte Gosch: Deutschland dürfe die Entwicklungshilfe ja gerne fördern, aber bitte „nicht verdeckt“ über ein unberechtigtes Steuerprivileg.

Auch der Bonner Rechtsanwalt Reinhold Mauer bescheinigt der GIZ, ihre Lohnsteuerpraxis sei „seit vielen Jahren hochriskant“. Der komplizierten Rechtslage werde man nicht gerecht mit „simplen Verhaltenstipps“ wie dem Rat, den deutschen Wohnsitz aufzugeben. Komme es zu Steuernachforderungen für fünf oder gar zehn Jahre, warnt Mauer, könne das sehr teuer werden: Insgesamt gehe es dann um „viele Millionen Euro“. Betroffenen Mitarbeitern rät Mauer daher, rechtzeitig Ansprüche gegen die GIZ geltend zu machen.

Politische Lösung gesucht

In der Strafanzeige eines seiner Mandanten wird der jährliche Schaden auf 45 Millionen Euro beziffert. Nebst Subventionsbetrug wirft dieser der GIZ darin Anstiftung und Beihilfe zur Steuerhinterziehung vor. Die Staatsanwaltschaft Bonn bestätigte ihm zunächst, dass ein Ermittlungsverfahren gegen Gönners Vorgänger Bernd Eisenblätter eingeleitet worden sei; von der Staatsanwaltschaft Frankfurt, die den Vorgang inzwischen übernommen hat, gibt es „derzeit“ keine Auskunft dazu. „Die . . . erwähnte Strafanzeige kennen wir nicht“, heißt es bei der GIZ.

Personalvertretung ist alarmiert

Dort ist die Verunsicherung auch so schon groß genug. Es könne wohl „nicht mehr von Einzelfällen gesprochen werden“, monierte der Auslandsausschuss des Gesamtbetriebsrates in einem schriftlichen Interview mit dem Arbeitsdirektor Preuß. Bei der Personalvertretung meldeten sich immer mehr aufgeschreckte Mitarbeiter, die von ihren Finanzämtern „Steuernachforderungen in teilweise erheblichem Umfang“ erhalten hätten. Setze sich die Sichtweise von Professor Gosch durch, drohten der Mehrzahl der Kollegen rückwirkende Steuerbescheide. Schon werde bang gefragt, ob man „unter den gegebenen Umständen überhaupt noch ins Ausland gehen . . . sollte“.

„Monetäre Anreize“ seien ja „nicht die einzige Motivation“, antwortete Preuß. Bis jetzt gehe es um 35 Betroffene, denen man mit Rat und Tat zur Seite stehe: Geplant seien etwa zinslose Darlehen, um die Steuerschuld begleichen zu helfen. Mit einer in Auslandsfragen versierten Steuerberaterkanzlei verhandele man gerade über einen Rahmenvertrag, „außerdem finanzieren wir Musterprozesse“. Parallel dazu werden auf politischer Ebene Gespräche geführt, um „wieder Rechtssicherheit herzustellen“. Mit dem Entwicklungshilfeministerium von Dirk Niebel (FDP), das einen Staatssekretär als GIZ-Chefaufseher stellt, stehe man „in engem Austausch“. Zugleich lässt Gönners Arbeitsdirektor erkennen, wie sehr der Vorstand die Öffentlichkeit fürchtet: Auf pauschale Anwürfe werde man „nicht reagieren, um dem Thema nicht durch Widerspruch höhere Aufmerksamkeit zu verschaffen“. Angesichts der derzeitigen Diskussion werde die „Nichtbesteuerung“ in den Medien ohnehin „kaum differenziert betrachtet“.

Offiziell gibt die GIZ keinerlei Auskunft zu den politischem Bemühungen, das Steuerprivileg der Entwicklungshelfer zu retten. Ob Gönner ihre guten Beziehungen – bis hinauf zur Kanzlerin – in diesem Fall nützen, erscheint eher fraglich; die Signale aus den beteiligten Ministerien, auch jenem für Finanzen, klingen nicht danach. Apart ist es allemal, dass die Sigmaringerin, die einst als Finanzministerin im nächsten Kabinett von Stefan Mappus galt, nun gegen den Fiskus zu Felde zieht.

Auch Niebels Ressort gab auf StZ-Anfrage keinerlei Auskunft und verwies „direkt an die GIZ“. Gleichzeitig wirbt der Minister dafür, in den Entwicklungsländern ein funktionierendes Steuersystem aufzubauen. So ließe sich „ein Mehrfaches“ der Hilfsgelder einnehmen, betonte er dieser Tage mit Blick auf Afrika. Entsprechende Ratschläge soll es bei der ersten Steuerfachkonferenz auf dem Kontinent in Sambia geben. Der Organisator ist pikanterweise die gerade mit der eigenen Finanzverwaltung kämpfende GIZ.