Die baden-württembergische Finanzministerin Edith Sitzmann will, dass die Obergrenze für die Sofortabschreibung von kleinen Wirtschaftsgütern wie Computern und Bürostühlen auf 1000 Euro erhöht wird. Der Vorstoß der Grünen-Politikerin verdient Unterstützung, meint Roland Pichler.

Berlin - Eines der jüngsten Gesetze der großen Koalition wird weit unter Wert verkauft: Immerhin haben Union und SPD ein Steuerpaket im Volumen von 4,6 Milliarden Euro auf den Weg gebracht. Davon profitieren vor allem die mittelständischen Unternehmen wie Handwerksbetriebe und Selbstständige, denn für diese Gruppe gehören Anschaffungen von Wirtschaftsgütern mit geringerem Wert zum Alltag. Künftig ist es möglich, das Tablet, das Diensthandy und den einfachen Bürostuhl schnell abzuschreiben. Geringwertige Wirtschaftsgüter sollen nach dem Willen der großen Koalition bis zum Wert von 800 Euro sofort steuerlich geltend gemacht werden. Das klingt zunächst zwar unspektakulär, macht in der Summe aber doch viel aus. Dass Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble seinen anfänglichen Widerstand aufgegeben hat, ist auch ein Beitrag zum Abbau der Steuerbürokratie, denn die Unternehmen müssen damit die Wirtschaftsgüter nicht mehr für mehrere Jahre auf Abschreibungslisten führen.

 

Sitzmann verdient Unterstützung

Unterstützung verdient der Vorstoß der baden-württembergischen Finanzministerin Edith Sitzmann. Die Grünen-Politikerin will bei den Verhandlungen im Bundesrat erreichen, dass die Obergrenze für die Sofortabschreibung auf 1000 Euro erhöht wird. Das ist ein mutiges Signal, denn viele Länderkollegen werden wegen der zusätzlichen Steuerausfälle wenig begeistert sein. Das Argument, dass das Geld aus Sicht des Staates nicht weg ist, sondern sich die Steuereinnahmen nur verschieben, wird die Skeptiker kaum überzeugen. Dennoch wäre es der richtige Schritt. Wenn Bund und Länder Entlastungen vornehmen, dann richtig. Mit einer höheren Obergrenze lässt sich der Aufwand bei der Ermittlung der Abschreibungen reduzieren. Die gute Haushaltslage von Bund, Ländern und Gemeinden spricht dafür, in der Steuerpolitik keine halben Sachen zu machen. Die Maßnahme wäre nicht zuletzt ein sinnvoller Beitrag zur Steuervereinfachung. Darüber wird viel zu wenig geredet.