Apple hat niedrige Steuern für seine Töchter in Irland ausgehandelt. Die EU-Kommission hat den Verdacht, dass es sich um eine unzulässige Beihilfe Irlands handelt. Der Konzern habe in Irland eine Steuerschuld von lediglich um die zehn Millionen Euro.

Brüssel - Eigentlich ist es nur eine Formalie, weil EU-Wettbewerbskommissar Joaquin Almunia schon im Juni eine Untersuchung gegen die irische Steuerpraxis in Bezug auf Apple eingeleitet. Und doch hat es der 21-seitige Brief, den der Spanier nun mit einer ausführlichen Begründung an die Regierung geschrieben und am Dienstag veröffentlicht hat, in sich. Die Details gewähren Einblick in ein ausgeklügeltes System zur Steuervermeidung und die Bereitschaft der Behörden, den Abgabensatz nicht selbst festzulegen, sondern sich vielmehr von dem US-Konzern diktieren zu lassen. „Zu diesem Zeitpunkt“, schreibt Almunia, „hat die EU-Kommission keinerlei Anzeichen dafür, dass die beanstandeten Maßnahmen als mit den Marktregeln vereinbar gelten könnten.“

 

Im Kern geht es um zwei Steuervereinbarungen aus den Jahren 1991 und 2007 zwischen dem zuständigen irischen Finanzamt und Apple. „Solche Vereinbarungen sind nicht grundsätzlich problematisch“, schreibt Europas oberster Wettbewerbshüter, weil damit sowohl für den Fiskus wie das Unternehmen Klarheit geschaffen wird, wie die oft sehr komplizierten technischen Vorschriften des Steuerrechts in einem bestimmten Fall konkret ausgelegt werden. Wohl aber stört sich seine Brüsseler Behörde in diesem Fall am Zustandekommen wie am Inhalt.

Die Bedenken betreffen vor allem die konzerninterne Verrechnung. Die Europazentrale von Apple in Cork im Südwesten Irlands, die an sich schon ein Ableger des Konzerns mit Sitz in den USA ist, besteht aus einem Geflecht von sieben in Irland registrierten Töchtern, die nicht alle den gleichen Steuerregeln unterliegen. Es werden dann umso mehr Steuern „gespart“, je mehr vom Gesamtgewinn auf eine Tochterfirma entfällt, für die günstigere Steuersätze beziehungsweise bessere Abschreibungsmöglichkeiten gelten.

Zu hohe Verrechnungspreise?

Im konkreten Fall hat die EU-Kommission nun Anhaltspunkte dafür, dass der Wert konzerninterner Geschäfte mit Billigung der irischen Behörden zu hoch angesetzt wurde – um den Gewinn bestimmter Tochterfirmen niedrig zu halten. So wurden beispielsweise für den Ableger Apple Sales International besonders vorteilhafte Konditionen gewährt, weil dort nach Ansicht der irischen Regierung kaum Wertschöpfung stattfindet.

Krasser noch ist, dass die 1991 vereinbarten Anrechnungssätze für bestimmte Güter und Dienstleistungen „verhandelt und nicht auf Basis vergleichbarer Transaktionen ermittelt wurden“, wie Almunia schreibt. Er zitiert dabei aus Dokumenten der Steuerverwaltung, aus denen hervorgeht, wie viel Druck Apple ausgeübt hat: Man sei „inzwischen der größte Arbeitgeber in der Gegend um Cork“, doch wäre das zuvor vorgeschlagene „Niveau der Abgaben kritisch“ für ein weiteres Engagement vor Ort. Abschließend schlug der Apple-Vertreter dem Steuerbeamten gar die Höhe des zu versteuernden Gewinns vor – zwischen 30 und 40 Millionen Dollar. Was darüber hinausgehe, müsse absetzbar sein.

Weniger als zehn Millionen Steuerschuld?

Bis auf eine Änderung 2007, als die Steuerhöhen für einen der inzwischen weltgrößten Konzerne offenbar etwas angepasst wurden, gilt das Arrangement von 1991 im Prinzip weiter. Selbst unbedenkliche Vereinbarungen sind im Regelfall nur drei bis fünf Jahre gültig, erklärt Almunia mit Verweis auch auf Deutschland: „Der Vorteil für Apple gilt noch immer.“

Der Spanier spricht von „Diskrepanzen“, wo doch die Verkaufserlöse der weltweiten Apple Sales International in den Jahren 2009 bis 2012 um sage und schreibe 415 Prozent auf 63,9 Milliarden Dollar gestiegen sind, die Erlöse und Betriebskosten in Irland – angeblich ein Umschlagplatz ohne große Wertschöpfung – aber bei 450 Millionen beziehungsweise Euro verharrt beziehungsweise nur um maximal 20 Prozent gestiegen sein sollen.

Ein Monat bleibt

Der in Irland zu versteuernde Gewinn von Apple im Jahr 2012 bewegt sich den Angaben der EU-Kommission zufolge in einem Rahmen von nur 50 bis 70 Millionen Euro. Beim irischen Unternehmensteuersatz von 12,5 Prozent macht das eine Steuerschuld von weniger als zehn Millionen Euro aus. „Diese Maßnahme“, schreibt Joaquin Almunia nüchtern, „scheint den Tatbestand der Staatsbeihilfe zu erfüllen.“

Sobald sein Brief im EU-Amtsblatt veröffentlicht ist, was demnächst geschieht, haben die Beteiligten sowie interessierte Dritte einen Monat Zeit, um sich zu äußern. „Ein offensichtlicher Fall von Wettbewerbsverzerrung“, urteilt der CSU-Europaabgeordnete Markus Ferber.