Die Zahl der Selbstanzeigen wegen Steuerhinterziehung sinkt zwar – aber die Nachzahlungen sprudeln weiter üppig. 2016 waren es über 61 Millionen Euro in Baden-Württemberg.

Stuttgart - Baden-Württemberg hat durch Selbstanzeigen im vergangenen Jahr 61,3 Millionen Euro eingenommen. 1208 Steuerpflichtige meldeten von Januar bis Dezember 2016 den Finanzbehörden erst nachträglich, dass sie Zinsen aus Kapitalanlagen in der Schweiz oder in Liechtenstein nicht versteuert hatten. Ein Jahr zuvor brachten rund 2700 Selbstanzeigen dem Land rund 111 Millionen Euro.

 

Seit 2010 sind bei der Finanzverwaltung im Südwesten insgesamt 31 487 Selbstanzeigen eingegangen. Das führte zu Mehreinnahmen von zusammen 771 Millionen Euro. Dabei handelt es sich ausschließlich um Kapitalanlagen in der Schweiz und in Liechtenstein. Angaben zu Selbstanzeigen wegen Kapitalanlagen etwa in Panama, auf den Kanalinseln und Britischen Jungferninseln werden in Baden-Württemberg nicht erhoben. Deren Zahl sei sehr gering, heißt es im Finanzministerium.

Schärfere Strafen seit 2015

Nach dem Auftauchen von Steuer-CDs mit Daten deutscher Kunden bei ausländischen Banken 2006 haben sich viele Betroffene selbst angezeigt – in der Hoffnung auf Strafminderung. Dass die Zahl der Selbstanzeigen wieder sinkt, führt das Finanzministerium unter anderem auf Gesetzesverschärfungen im Jahr 2015 zurück – 2014 hatten sich noch 9999 Steuersünder beim Land gemeldet. Seitdem ist eine Selbstanzeige teurer geworden. Ab 25 000 Euro hinterzogenen Steuern wird ein Strafzuschlag fällig. Bei bis zu 100 000 Euro beträgt dieser zehn Prozent, bei bis zu einer Million Euro 15 Prozent. Liegt der hinterzogene Betrag über einer Million Euro, müssen 20 Prozent gezahlt werden.

Wegen Verstoßes gegen die Abgabenordnung wurden nach Angaben des Justizministeriums 2015 in Baden-Württemberg 1263 Personen verurteilt, ein Jahr zuvor waren es 1295. 94 Personen erhielten eine Haftstrafe, in 85 Fällen wurde diese zur Bewährung ausgesetzt. Haftstrafen zwischen sechs Monaten und zehn Jahren werden verhängt, wenn die Steuerfahndung besonders schweren Fällen auf die Spur kommt. Nach „Richtwerten“ des Bundesgerichtshofes von 2008 soll es ab sechststelligen Hinterziehungsbeträgen nur in Ausnahmen Geldstrafen geben. Werden Millionenbeträge hinterzogen, ist die Strafaussetzung auf Bewährung nur bei besonders wichtigen Milderungsgründen möglich.

Zusätzliche Stellen in der Finanzverwaltung

Von 2012 bis 2016 hat Grün-Rot in Baden-Württemberg 500 zusätzliche Stellen in der Finanzverwaltung geschaffen, davon entfallen 300 auf Außendienste wie Betriebsprüfung, Amts-Betriebsprüfung, Steuerfahndung, Umsatzsteuerprüfung und Lohnsteuer-Außenprüfung.

2014 wurde bei der Steuerfahndung eine zentrale Sondereinheit auf dem Gebiet der überregionalen Steueraufsicht (SES) eingerichtet. Diese beschäftigt sich unter anderem mit der Verlagerung steuerpflichtiger Einkünfte ins Ausland. Sie versucht außerdem, bisher nicht bekannte Muster von Steuerhinterziehung zu erkennen, und überwacht unter anderem den Internethandel, um sicherzustellen, dass gewerbliche Anbieter auch Steuern bezahlen. Durch eine bessere technische Ausstattung der Prüfer im Außendienst – etwa die Möglichkeit, über Mobilfunk auf Daten zuzugreifen – will das Finanzministerium die Effizienz weiter verbessern.