Belege sammeln Wer im Laufe des Jahres keine Nachweise und Belege für seine Ausgaben sammelt, der wird die Kosten schwerlich absetzen können. Wichtig sind laut der Vereinigten Lohnsteuerhilfe (VHL) Bescheinigungen über Lohnersatzleistungen wie Arbeitslosengeld, Kurzarbeitergeld, Krankengeld oder Elterngeld sowie Steuerbescheinigungen über Kapitalertragsteuer oder Zinsabschläge, zum Beispiel aus Aktienfonds. Spendenbescheinigungen oder Zuwendungsbestätigungen gehören auch dazu und der Nachweis außergewöhnlicher Belastungen. Dazu zählen Krankheitskosten, Pflege- und Pflegeheimkosten, Unterhaltskosten und Beerdigungskosten. Hilfen im Haushalt abrechnen Das Finanzamt muss seit 2016 noch mehr Arbeiten im Haus anerkennen: Es zählen Ausgaben für Pflege- und Betreuungsdienste, Haushalts- und Gartenhilfen sowie Handwerkerleistungen. Messungen und Reparaturen an Gastherme, Ölheizung, Kaminofen oder Schornstein sponsert das Finanzamt generell, ebenso Wartungsarbeiten an Abwasserrohren, Aufzügen und Blitzableitern. Neu hinzugekommen sind die Ausgaben etwa für die Betreuung und Versorgung von Haustieren im Haushalt sowie für Notrufsysteme im Rahmen des betreuten Wohnens, so die Stiftung Warentest im „Spezial Steuer 2017“. Wahlfreiheit für Paare Während Singles automatisch in die Steuerklasse I rutschen und Alleinerziehende die Steuerklasse II nehmen, haben Paare die Wahl, ob sie den Splittingtarif nutzen wollen oder ob es sich mehr lohnt, wenn beide die Einzelveranlagung wählen. Laut Stiftung Warentest kann das günstiger sein, wenn ein Partner Auslandseinkünfte oder Lohnersatzleistungen hatte wie etwa Eltern-, Arbeitslosen- oder Krankengeld. „Auch für Paare, bei denen ein Partner in Rente ist und der andere noch arbeitet, kann sich das auszahlen“, so die Warentester. Vorteile bei Riester Wer Riester-Sparer ist, sollte nicht vergessen, für den speziellen Sonderausgabenabzug die Anlage AV auszufüllen. Denn für geförderte Beiträge gilt ein Höchstbetrag von 2100 Euro pro Jahr. Für Ehe- und gesetzliche Ehepartner reicht ein Formular. Um die Vorteile in Anspruch zu nehmen, muss der Versicherte allerdings eine Einwilligung zur Übermittlung der Einkommensteuerdaten ausfüllen, unterschreiben und an den Anbieter der Riester-Rente zurückschicken, heißt es bei der VLH. Erst dann sendet die Versicherung die Daten an des Finanzamt. Unterhalt Wer eine schwere Krankheit hatte, Heimkosten oder Unterhalt an den Ex-Partner zahlen musste, weiß: Das geht ins Geld – und kann daher auch als eine sogenannte außergewöhnliche Belastung angesehen werden. Für 2016 erkennt das Finanzamt bis zu 8652 Euro an plus Basisbeiträge in der Kranken- und Pflegeversicherung. Allerdings sind nur notwendige und angemessene Ausgaben absetzbar, weshalb jeder Posten einzeln nachgewiesen werden muss, heißt es bei der Stiftung Warentest. Abziehbar sind auch nur die Kosten, die man selbst gezahlt hat. Die Zuschüsse seitens Versicherungen müssen von den eigenen Ausgaben abgezogen werden. Mit Jobkosten punkten Arbeitnehmer, die für ihren Job Ausgaben haben – etwa für die Arbeitswege oder weil ein Computer gekauft werden musste – sollten diese angeben. Übersteigen die Kosten den Pauschbetrag von 1000 Euro im Jahr, lohnt sich nach Ansicht der Warentester eine Jahresabrechnung. So können für die Fahrtkosten 30 Cent pro Kilometer einfacher Strecke und Arbeitstag abgesetzt werden. Oder aber man gibt das Bus- oder Bahnticket an. Wenn man ein Handy oder einen Drucker gekauft hat und der Preis unter 487,90 Euro lag, inklusive Mehrwertsteuer, können die Kosten sofort abgesetzt werden. Bei der beruflich bedingten Zweitwohnung kann man für die Einrichtung, die Miet- und Betriebskosten bis zu 1000 Euro im Monat absetzen. Dazu kommen Umzugskosten und drei Monate Verpflegungspauschale.