Die schwarz-gelbe Koalition hat noch nicht begriffen, wie groß ihr Problem ist. Die Opposition genießt derweil nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum deutschen Wahlrecht den Triumph.

Politik/Baden-Württemberg : Bärbel Krauß (luß)

Berlin - Die Innenpolitiker Günter Krings (CDU) und Stefan Ruppert (FDP), die für die vom Bundesverfassungsgericht kassierte Wahlrechtsreform federführend verantwortlich sind, haben augenscheinlich noch nicht begriffen, was das Karlsruher Urteil politisch bedeutet. In ihrer Presseerklärung zum Richterspruch erwecken sie den Eindruck, als würden kleinere „Anpassungen“ ausreichen, die Fehler des als verfassungswidrig eingestuften Wahlrechts zu beheben. Sie schreiben allen Ernstes, dass „das bewährte und dem Bürger vertraute Wahlrecht bestehen“ bleibe und Schwarz-Gelb „jetzt auf die Bereitschaft der Opposition“ setze, „gemeinsam mit uns eine entsprechende Anpassung des Wahlgesetzes kurzfristig zu erarbeiten“.

 

Mit der Hoffnung, die restlichen Probleme ließen sich quasi auf einem Spaziergang bereinigen, könnten sie kaum schiefer liegen. Wie ernst die Lage ist, lässt sich eher aus der von kaum verhülltem Zorn unterlegten Mitteilung von Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) herauslesen. Er rechnet nach dem Urteil mit einer „intensiven und wohl auch kontroversen Diskussion in der Politik wie in der Wissenschaft“.

Das Wahlrecht berührt existenzielle Interessen aller Parteien

Das klingt zu Recht nicht so, als sei die entstandene Problemlage einfach zu beseitigen. Tatsächlich ist es ziemlich schwierig, das selbstverständliche Ziel einer demokratischen Wahl zu erreichen: dass jede abgegebene Stimme gleich viel zählt. Außerdem berührt das Wahlrecht existenzielle Eigeninteressen aller Parteien. Da ist es per se schwer, Kompromisse zu finden. Dadurch, dass Schwarz-Gelb von der bewährten Praxis abgewichen ist, die Opposition in die Wahlrechtsreform einzubinden, wurde Porzellan zerschlagen. Deshalb stehen jetzt schwierige Gespräche bevor.

Wie vertrackt die Situation ist, zeigt ein weiteres Detail: Das Bundesinnenministerium war gestern nicht in der Lage, aus dem Stand die Frage zu beantworten, ob aufgrund der aktuellen Rechtslage überhaupt eine Bundestagswahl stattfinden könnte. Rechtzeitig bis zum Herbst 2013 mag das Parlament eine verfassungsfeste Reform zustande bringen. Aber was würde geschehen, wenn der Bundestag vorzeitig aufgelöst werden müsste, etwa weil die Kanzlerin die Vertrauensfrage stellt und verliert?

CDU-Vorsitzende Thomas Strobl findet deutliche Worte

Bundestagspräsident Lammert verweist nachdrücklich auf die „Pflicht“ des Gesetzgebers, die „beanstandeten Regeln zur Zuteilung der Sitze auf die konkurrierenden Parteien verfassungsgerecht“ zu korrigieren. „Dabei empfiehlt es sich dringend zwischen den Fraktionen des Deutschen Bundestages eine möglichst einvernehmliche Lösung zu finden, um auch nur den Anschein einer Begünstigung oder Benachteiligung einzelner Parteien oder Kandidaten zu vermeiden“, mahnt er. Der Blick zurück gebe „hinreichenden Anlass zu einer selbstkritischen Betrachtung“. Noch deutlicher wird der Bundestagsabgeordnete und baden-württembergische CDU-Vorsitzende Thomas Strobl. „Ich empfehle den zuständigen Kollegen aus dem Innenausschuss ihren Urlaub zu streichen und sich sofort mit der Opposition zusammen zu setzen“, erklärte er gegenüber der StZ. „Die Arbeit an einem neuen Wahlrecht verträgt keinen Aufschub. Schon im Herbst sollte ein neuer, gemeinsamer Entwurf aller Fraktionen vorliegen und rasch ins Parlament eingebracht werden.“

Die Opposition genießt derweil ihren Triumph und verweist kollektiv auf die eigenen Entwürfe für eine Wahlrechtsreform. Von einer „konstitutionellen Staatskrise“ spricht der Fraktionsgeschäftsführer der Grünen, Volker Beck. Die Koalition habe versucht, „sich eine Mehrheit zu ergaunern“ und sei gescheitert. Sein SPD-Kollege Thomas Oppermann meint, die schwarz-gelbe Koalition habe „die Quittung dafür bekommen, dass sie das Wahlrecht als Machtrecht missbraucht hat“. Für die Linkspartei verwies der Fraktionsvorsitzende Gregor Gysi auf den eigenen Gesetzentwurf und warf der Koalition „vorsätzlichen Verfassungsbruch“ vor. Er schlug, wie auch der Verein „Mehr Demokratie“, vor, generell auf Überhangmandate zu verzichten. SPD und Grüne erklärten, sie seien zu schnellen Gesprächen mit der Koalition bereit.