Strafanzeige gegen Schöffe Betrunken Polizeibeamte beleidigt
dpa, 05.11.2010 18:50 Uhr
Stuttgart - Im Prozess gegen den Vater des Amokläufers von Winnenden hat die Polizei Strafanzeige wegen Beleidigung gegen einen 59-jährigen Schöffen gestellt. Der Laienrichter soll vergangene Woche in Stuttgart Polizeibeamte "massiv" beleidigt haben, nachdem er kurz nach Mitternacht betrunken in der Innenstadt schlafend aufgefunden worden war, sagte ein Polizeisprecher am Freitag und bestätigte damit einen entsprechenden Bericht der "Stuttgarter Nachrichten". Anschließend soll er in eine Ausnüchterungszelle gebracht worden sein.

Laut einem Vorabbericht der "Bild"-Zeitung hatte der Mann dabei interne Akten aus dem Prozess bei sich. Darunter sei auch die Anklageschrift gewesen, hieß es in dem Bericht. Das gehe aus einem internen Schreiben der Stuttgarter Polizei an die Staatsanwaltschaft hervor, welches dem Blatt vorliege.

Zweifel an der Objektivität des Schöffen


Indes hat die Stuttgarter Staatsanwaltschaft einen Befangenheitsantrag gegen den Schöffen gestellt. Es bestünden Zweifel, ob er noch objektiv und unparteiisch urteilen könne, sagte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft zur Begründung. Allerdings habe die Kammer hierzu noch keine Entscheidung getroffen. Die Verhandlung soll einem Gerichtssprecher zufolge am 09. November fortgesetzt werden.

Am vergangenen Verhandlungstag war der Prozess überraschend unterbrochen worden. Der Vorsitzende Richter Reiner Skujat hatte dabei auf "dienstliche Gründe" verwiesen. Weitere Einzelheiten wurden nicht bekannt. Der Vater von Tim K. muss sich seit Mitte September vor Gericht verantworten, weil er seinem Sohn Zugriff auf eine erlaubnispflichtige Schusswaffe sowie Munition ermöglicht hat.

Der Schüler hatte am 11. März 2009 bei einem Amoklauf in Winnenden und seiner anschließenden Flucht in Wendlingen 15 Menschen und anschließend sich selbst getötet. Die Tatwaffe hatte er aus dem Schlafzimmer der Eltern entwendet.
Kommentare (2)
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NOV
07
Josef Eickler, 10:09 Uhr

Typisch für unsere Gerichte,

ein Schöffe liegt in Stuttgart vollkommen betrunken, dazu noch schlafend auf einer Bank herum und schläft.Aber das reicht noch nicht. Er beleidigt Polizei und zur Krönung schleppt er in seinem Zustand auch noch Gerichtsakten mit sich herum die wohl nicht für die öffentlichkeit gedacht sind. Jeder hätte sie sich einfach nehmen können und z.B. an die Bildzeitung verkaufen oder eben sonstigen Blödsinn damit treiben können. Ich frage mich über was das Gericht da noch nachdenkt, der Mann ist als Schöffe doch garnicht mehr tragbar. Der kann vielleicht im Zirkus auftreten aber doch nicht in einem Gerichtsverfahren!

NOV
06
hau26hau, 09:54 Uhr

Schöffenauswahl

Schöffen-Auswahllisten erfordern lediglich Adresse, Alter und Beruf. Eine bessere Selbstauskunft könnte - wie bei diesem Schöffen - der Homepage der Bewerber entnommen werden.