Nach der Empörung über die Strafanzeige gegen „Netzpolitik.org“ wegen Landesverrats gehen alle gegen das Vorgehen auf Distanz – selbst die Bundesanwaltschaft.

München - Der Generalbundesanwalt Harald Range ist nach einem Zeitungsbericht schon frühzeitig davor gewarnt worden, Ermittlungen gegen zwei Journalisten des Internet-Blogs Netzpolitik.org wegen Landesverrats anzustrengen. Das Bundesjustizministerium sei am 27. Mai über das am 13. Mai eingeleitete Verfahren informiert worden, berichtet die „Süddeutsche Zeitung“. Das Ministerium habe daraufhin nach eigener Darstellung Range und seinen Mitarbeitern signalisiert, dass es das Verfahren für falsch halte. Auch weitere Ministerien seien frühzeitig über Einzelheiten des Verfahrens informiert gewesen.

 

Die Bundesanwaltschaft bestätigte den Erhalt einer solchen Warnung dem Bericht zufolge nicht. Nur allgemeine Hinweise, dass ein solches Verfahren problematisch sein könne, habe es gegeben. Das Verfahren sei zudem nur in Gang gekommen, weil das Bundesamt für Verfassungsschutz in einem Gutachten zwei Veröffentlichungen von Netzpolitik.org zum Staatsgeheimnis erklärt habe. Die Verfassungsschützer seien zu dem Fazit gekommen, dass die Blogger ein Staatsgeheimnis nach Paragraf 93 des Strafgesetzbuches verletzt haben.

Die Bundesanwaltschaft habe dann ein externes Gutachten über die Frage Staatsgeheimnis und Landesverrat in Auftrag gegeben. Der beauftragte Experte sei jedoch im Urlaub, berichtete die „SZ“ weiter.

Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) will aber nach Recherchen von „SZ“, NDR und WDR bis zur Fertigstellung dieses Gutachtens nicht warten. Seine Beamten würden in der bereits am Freitag angekündigten Stellungnahme aus dem Ministerium zu dem Ergebnis kommen, dass es sich in dem Netzpolitik-Fall nicht um Landesverrat gehandelt habe. Die Stellungnahme solle bis Donnerstag fertig sein. Beobachter gingen davon aus, dass das Verfahren spätestens in einigen Monaten eingestellt werde.

Verfassungsschutz geht auf Distanz

Auch das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) ging am Sonntag auf Distanz zu Ranges Entscheidung, gegen die Blogger wegen Landesverrats zu ermitteln: Wenn eingestufte Geheimdokumente des Verfassungsschutzes in die Öffentlichkeit gelangen, sei das „ohne Zweifel eine Straftat nach dem deutschen Strafgesetzbuch“, erklärte ein Sprecher – und eine Anzeige somit „eine Selbstverständlichkeit“. Ob jedoch die zuständige Strafverfolgungsbehörde den Anfangsverdacht „nur für die Durchstecher“ bejahe oder gegebenenfalls auch für diejenigen, die zur Veröffentlichung beitrügen, sei „einzig und allein Sache der Behörde“.

Die Bundesanwaltschaft erklärte ihrerseits, sie habe aufgrund der Strafanzeigen des Verfassungsschutzes „zunächst lediglich einen Prüfvorgang angelegt. Hintergrund hierfür war, dass eine Zuständigkeit der Bundesanwaltschaft in Fällen von Geheimnisverrat nur gegeben ist, wenn ein Staatsgeheimnis ... in Rede steht.“ Das BfV habe mit einem ausführlichen Rechtsgutachten das Vorliegen eines Staatsgeheimnisses bejaht. Bereits bei der Einleitung des Ermittlungsverfahrens habe Range angewiesen, „dass mit Blick auf das hohe Gut der Presse- und Meinungsfreiheit keine Maßnahmen gegen die in den Strafanzeigen des BfV namentlich genannten Journalisten ergriffen werden“.

Am Donnerstag war bekannt geworden, dass Range gegen die Blogger von Netzpolitik.org wegen Landesverrats ermittelt, weil diese auf ihrem Portal aus internen Verfassungsschutzpapieren zitiert hatten. Darin ging es um Pläne, die nachrichtendienstliche Überwachung des Internets auszubauen. Am Freitag legte Range die Ermittlungen vorerst auf Eis. Mehrere Politiker forderten wegen der Angelegenheit seinen Rücktritt.