Die Aussage des Gutachtens ist deutlich: Die Abspaltung der Gruppe um Ex-Fraktionschef Meuthen hat Experten zufolge ein eigenes Existenzrecht.

Korrespondenten: Knut Krohn (kkr)

Stuttgart - Der Bildung einer zweiten AfD-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg steht nichts im Weg. Das besagt ein Gutachten, das im Auftrag des Landtags in Auftrag gegeben worden ist. Damit hat die Abspaltung der 14 Abgeordneten um den ehemaligen AfD-Fraktionschef Jörg Meuthen ein eigenes Existenzrecht. In dem Gutachten heißt es unter anderem, der Landtag könne zwar eine Regelung erlassen, die die Gründung einer Parallel-Fraktion untersage. Eine derartige Änderung könne aber einer bereits existierenden Fraktion den Status nicht entziehen. Auch aus der Landesverfassung und den Regelungen für die Fraktionen und den Landtag lasse sich nicht ableiten, dass Abgeordnete keine Fraktion bilden dürften, nur weil Kollegen derselben Partei schon eine Fraktion gebildet hätten. Das letzte Wort über die von Meuthen neu gegründete „Alternative für Baden-Württemberg“ hat nun das Präsidium des Landtags, das am Dienstagabend tagt. Die Reaktionen der Parteien auf das Gutachten legen aber nahe, dass sie das Urteil nicht gutheißen, aber akzeptieren werden.

 

Die anderen Fraktionen sind erstaunt

Andreas Schwarz, Fraktionschef der Grünen, betrachtet die Rechtsfrage als geklärt. Er betonte seine Partei werde die AfD im Landtag weiterhin inhaltlich stellen. „Die Debatten der noch jungen Wahlperiode haben gezeigt, dass die Partei über ihre internen Skandale hinaus nichts zu bieten hat“, unterstrich Schwarz am Montag in Stuttgart. Die Grünen-Landeschefs Oliver Hildenbrand und Thekla Walker verwiesen auf die hohen Kosten, die mit zwei AfD-Fraktionen auf die Steuerzahler zukämen. „Nicht alles was rechtlich möglich sein mag, ist auch politisch anständig“, sagten sie und spielten darauf an, dass die Mitglieder der AfD den etablierten Parteien immer wieder wortstark Steuerverschwendung vorwerfen. Auch die CDU verwies auf die hohen Kosten, die nach der Spaltung auf die Steuerzahler zukommen werden. „Bei Aufrechterhaltung dieser Rechtsmeinung stünden einer abgespaltenen Fraktion auf Kosten des Steuerzahlers erheblich Privilegien zur Seite“, erklärte CDU-Fraktionschef Wolfgang Reinhardt. Er glaube auch nicht, dass der Streit in der AfD ausgestanden sei. „Im Übrigen bleibt abzuwarten, ob es bei dieser einen Spaltung bleibt oder ob sich nicht in absehbarer Zeit erneut neue Abgeordnetenzusammenschlüsse bei der AfD ergeben.“

Die AfD sieht alles ganz anders

Ganz anders stellt sich die Lage aus Sicht der Alternative für Deutschland dar. Nach Darstellung der Rest-AfD-Fraktion soll die Fraktion in absehbarer Zeit wieder fusionieren. Trotz des Gutachtens liefen dazu auf allen Ebenen Gespräche, sagte Heiner Merz, der die Restfraktion leitet. Angesichts des angestrebten „dritten Weges“ sei die Expertise „hinfällig“, fügte er am Montag in Stuttgart zu. Am Samstag hätten sich die Kreisvorsitzenden der AfD für ein Zusammengehen der Gruppe um AfD-Bundeschef Jörg Meuthen und der Rest-Fraktion ausgesprochen. Sowohl Meuthen als auch Merz waren bei dem Treffen dabei. Demnach soll die Neugründung der AfD-Fraktion bis Ende der Sommerpause mit Hilfe eine Mediators erfolgen.

Auch Meuthen strebt eine Wiedervereinigung der gespaltene Fraktion innerhalb der nächsten drei Wochen an. „Ich will, dass wir eine Einigung vor dem Parteikonvent am 14. August haben“, sagte er. Die AfD als Partei dürfe in Baden-Württemberg nicht dauerhaft von zwei unterschiedlichen Fraktionen repräsentiert werden. Das führe zu einer gefährlichen Zerreißprobe. Diese Aussage ist eine Kehrtwende des AfD-Politikers. Noch vor wenigen Tagen hatte er eine Wiedervereinigung definitiv ausgeschlossen.

Die Alternative für Deutschland im baden-württembergischen Landtag hatte sich Anfang Juli aufgespalten. Hintergrund war ein wochenlanger Streit in der Fraktion über dem Umgang mit dem Abgeordneten Wolfgang Gedeon, dem Antisemitismus vorgeworfen wird. Jörg Meuthen hatte am 5. Juli gemeinsam mit einigen Parteikollegen die Fraktion verlassen.