Das Internetlexikon Wikipedia darf nicht einfach Bilder von Kunstwerken online stellen. Die Mannheimer Reiss Engelhornmuseen haben sich dagegen gewehrt, und das Berliner Landgericht hat ihnen jetzt recht gegeben.

Mannheim - Die Mannheimer Reiss Engelhornmuseen (REM) haben im Streit über Urheberrechte von Foto-Reproduktionen aus ihrem Haus einen wichtigen Teilerfolg gegen das Internetlexikon Wikipedia erstritten. Auf Antrag der Museen hat das Landgericht Berlin einem von zwei Unterlassungsanträgen stattgegeben und bestätigt, dass neuere Fotografien von Gemälden, deren Urheberrechtschutz bereits abgelaufen ist, dennoch urheberrechtlich geschützt sind; das haben die Museen am Dienstag mitgeteilt.

 

Wikipedia muss haften

Nach dem Urteil erfordere die Herstellung solcher Reproduktionen, wie sie etwa für Kunstkataloge verwendet würden, einen erheblichen Aufwand. Wenn ein Autor von Wikpedia ein solches Foto ohne Erlaubnis in die Mediendatenbank des Konzerns stelle, müsse die Wikmedia Foundation in den USA für diese Urheberrechtsverletzung haften, stellten die Berliner Richter fest. Die Wikmedia Deutschland, gegen die die Museen einen zweiten Klageantrag gerichtet haben, könne für die Störung des Urheberrechts hingegen nicht in Anspruch genommen werden, denn sie setze nur einen Link zur Muttergesellschaft, habe auf den Inhalt der Internet-Einträge aber keinen Einfluss.

Gegen das generelle Fotografierverbot der Museen haben die Richter nichts einzuwenden. „Der Kernpunkt des Streits ist damit zugunsten der Mannheimer Museen entschieden“, stellte deren Rechtsanwalt fest. Endgültig ausgestanden ist der Streit aber noch nicht. Wikipedia habe bereits Berufung zum Bundesgerichtshof angekündigt, sagte der Anwalt (Az. 15 O 428/15).