Darf die Bahn einen Mitarbeiter wegen eines umstrittenen Facebook-Posts kündigen? Im Streit um ein im Internet veröffentlichtes Auschwitz-Foto hat das Unternehmen jetzt die Berufung zurückgezogen.

Mannheim - Im Streit um die Kündigung eines Mitarbeiters wegen eines im Internet veröffentlichten Auschwitz-Fotos hat die Deutsche Bahn ihre Berufung zurückgezogen. Sie akzeptierte damit ein Urteil des Arbeitsgerichts Heidelberg, gegen das sie zunächst Berufung eingelegt hatte. Die Vorsitzende Richterin am Landesarbeitsgericht in Mannheim deutete am Freitag bei der Berufungsverhandlung an, dass ein solches Foto nicht die Kündigung eines langjährigen Mitarbeiters rechtfertige (Az. 19 Sa 3/16).

 

Der 38 Jahre alte Mann hatte auf Facebook das Bild des Nazi-Vernichtungslagers mit der Unterschrift gepostet, Polen sei bereit für die Flüchtlingsaufnahme. Die Bahn hielt den Post für untragbar. Der Mitarbeiter betonte am Freitag über seinen Anwalt nochmals, der Post sei als Satire gemeint gewesen.