Zweieinhalb Stunden lang hat sich der Verwaltungsgerichtshof Mannheim in Schorndorf mit einem umstrittenen Baugebiet beschäftigt. Abschließen konnten die Richter die Sache wegen der Vielzahl der Einwendungen allerdings nicht.

Schorndorf - Die zähen Auseinandersetzungen um das Baugebiet Schölleräcker im Schorndorfer Teilort Weiler werden wohl noch weitere Fortsetzungen haben. Zweieinhalb Stunden lang hat der Achte Senat des Verwaltungsgerichtshofs Mannheim am Mittwoch in der Stadt getagt, die meiste Zeit im Ratssaal vor vielen Zuhörern, und die Einsprüche der Kläger mit den Erwiderungen der Stadt abgewogen. Beendet wurde die Erörterung zu der Normenkontrollklage indes nicht, am 5. Mai muss am Sitz der Gerichtes in Mannheim weiterverhandelt werden.

 

Nach einem Vor-Ort-Termin, bei dem sich die Richter ein Bild des Klägergrundstücks gemacht hatten, hielten einige Zuschauer ihren Ärger nicht mehr im Zaum. „Du hältst dich wohl für den Herrgott“, feindete eine Ortschaftsrätin den Kläger offen an. „So viel Geld habt ihr kaputt gemacht“, schloss sich ein Mann lautstark der Schelte an. „Wie viel sollen wir euch denn geben, damit ihr zustimmt? 50 000 Euro?“

Die Ungeduld dürfte vor allem bei jenen groß sein, die als Verkäufer oder Bauwillige von dem Wohngebiet profitieren würden. Seit dem Jahr 2002 hat die Schorndorfer Stadtverwaltung vier Anläufe unternommen, die an drei Rändern bereits bebauten Schölleräcker zum Wohngebiet zu erklären. Immer wieder erhob eine Familie, der ein Haus am Rand des Gebietes gehört, Einsprüche gegen den Bebauungsplan, der Streit schaukelte sich hoch. Als die Stadt den Plan im Dezember 2011 trotz der Einwendungen beschloss, reagierte die Familie mit einer Normenkontrollklage. Der Sohn der Familie arbeitet selbst als Städteplaner, Kritikpunkte am Bebauungsplan fand er viele.

„Es geht uns nicht darum zu diskutieren, ob der Bebauungsplan städtebaulich gut ist“, stellte der Vorsitzende des Achten Senats, Karsten Harms, klar. „Wir überprüfen nur nach rechtlichen Maßstäben.“ Harms’ Bewertungen machten deutlich, dass Städte eine große Entscheidungsbandbreite haben, wie sie ihre Wohngebiete gestalten. Dazu gehört auch, dass die Kommune, als die Klage bereits eingelegt war, ein sogenanntes ergänzendes Verfahren startete. Dabei seien einige der Kritikpunkte der Kläger bereits bedacht worden, sagte der Rechtsvertreter der Stadt, der Stuttgarter Verwaltungsrechtler Alexander Kukk. Eine solche Nachbesserung ist nach geltendem Recht nicht zu beanstanden.

Trotzdem hielt der Rechtsbeistand der Klägerseite, Hans Büchner, an seinen Vorwürfen fest: vieles im Bebauungsplan sei willkürlich festgelegt worden. Unter anderem sei ein Lärmgutachten notwendig, das zeige, wie hoch die Belastung durch die rund 450 Fahrten der künftigen Bewohner täglich sei. Der Gutachter der Stadt wandte ein, „nach seinem Gefühl“ seien keine Grenzwerte überschritten. Es handele sich um ein reines Wohngebiet, daher werde ein Gutachten keine wesentliche Erkenntnisse bringen – eine Aussage, die der Vorsitzende Richter mit Skepsis zur Kenntnis nahm.

Ähnlich lange zog sich die Erörterung um einen Bauernhof hin, dessen Geruchsbelästigung die Kläger moniert hatten. Eine Gutachterin hatte untersucht, ob die Ausdünstungen der 17 dort gehaltenen Pferde die künftigen Nachbarn des Wohngebietes stören könnten – und ob der Tierbestand gar noch aufgestockt werden könnte. Vertreter der Stadt hielten das für kaum realistisch, schließlich sei für mehr Tiere auf dem Hof gar kein Platz.

Wie kleinteilig ein solcher Rechtsstreit werden kann, zeigte sich dann auf dem Grundstück der Kläger. Der Gutachter der Stadt hatte für zwei Obstbäume ein sogenanntes Erhaltungsgebot ausgesprochen, an deren Stelle nicht gebaut werden darf. Vor Ort hatte der Fachmann erkennbare Probleme, innerhalb einer langen Reihe die Bäume eindeutig zu identifizieren – zumal sich eines der Gewächse am Stamm als weitgehend hohl und damit als kaum erhaltenswert erwies.

Am 5. Mai dürfte bei der Fortsetzung der Verhandlung in Mannheim noch einiges zu erörtern sein, kündigte der Vorsitzende Richter Karsten Harms an. Etwa, ob die Vorschriften im Bebauungsplan zur Nutzung von Regenwasser zulässig sind – und ob für eine Buslinie, die durch das Gebiet führen soll, die dortigen Straßen ausreichen.