SPD und Grüne sehen in Gefahrensituation von München keine Grundlage für einen Einsatz von Soldaten im Inneren. Verteidigungspolitiker Arnold und Sicherheitspolitikerin Brugger werfen von der Leyen unlautere Profilierung vor.

Politik/Baden-Württemberg : Bärbel Krauß (luß)

Berlin - Der SPD-Verteidigungspolitiker Rainer Arnold bezweifelt, dass es am Freitag eine Grundlage gab, Feldjäger-Einheiten der Bundeswehr in Alarmbereitschaft zu versetzen. „Ich wäre auf nicht auf die Idee gekommen, die Bundeswehr ins Spiel zu bringen“, sagte er gegenüber der Stuttgarter Zeitung. Dass das Verteidigungsministerium rund hundert Angehörige einer lokalen Feldjäger- sowie Sanitätseinheit am Freitagabend wegen der unklaren Gefahrenlage in München in Bereitschaft versetzt hat, wird laut Arnold ein Nachspiel im Verteidigungsausschuss des Parlaments haben. „Wir haben beantragt, dass das Thema in der nächsten Sitzung aufgerufen und im Beisein der Ministerin behandelt wird“, betonte er. „Mich macht das Vorgehen von Frau von der Leyen extrem misstrauisch. Ich sehe darin erstens den Versuch von CDU/CSU, die Schwellen für einen Katastropheneinsatz der Bundeswehr im Inneren zu senken. Zweitens will Ursula von der Leyen offensichtlich bei der CSU und beim rechten Flügel der Union punkten, wo sie bisher wenig Rückhalt hat.“

 

„Von der Leyens Vorstoß macht mich extrem misstrauisch“

Arnold stuft die Erklärung des Berliner Verteidigungsministeriums als ungenügend ein, wonach Generalinspekteur Volker Wieker die Bundeswehreinheiten mit Vollmacht der Ministerin vorsorglich in Bereitschaft versetzt habe, damit ein Einsatz schnell erfolgen könne, falls die bayerische Landesregierung und die dortige Polizei ein Amtshilfeersuchen an die Bundeswehr stellen. „In sehr unübersichtlichen und schwierigen Lagen, stellt man sich am besten als Sicherheitsbehörden auf den denkbar schlechtesten Fall ein und nicht auf den denkbar leichtesten Fall“, fügte Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) hinzu.

Grüne werfen von der Leyen parteipolitische Profilierung vor

„Die Gefahrenlage war zu keinem Zeitpunkt so, dass man einen Bundeswehreinsatz erwägen konnte. Laut Verfassungsgericht ist das nur als „ultima ratio“ möglich und auch nur dann, wenn es um eine Katastrophe solchen Ausmaßes geht, dass die Polizei absolut nicht mehr Herr der Lage ist“ kritisierte Rainer Arnold. Davon kann in Bezug auf München keine Rede sein“ Auch aus der Opposition kommt Kritik an von der Leyens Vorpreschen. Die Sicherheitspolitikerin der Grünen, Agnieszka Brugger, verweist ebenfalls auf die engen Grenzen, die einem Bundeswehreinsatz im Inneren gesetzt sind und wirft der Ministerin Profilierungssucht vor. „Es ist völlig unangemessen, die schrecklichen Geschehnisse der letzten Tage prompt für parteipolitische Profilierungen auszunutzen und damit natürlich auch Zweifel an den Fähigkeiten und der Arbeit der Polizei zu säen“, sagte Frau Brugger der StZ. „Gleichzeitig ist es auch absolut widersinnig, ständig über die Überlastung der Truppe zu klagen und ihr dann solche immensen neuen Aufgaben auferlegen zu wollen.“

Verfassungsgericht setzt hohe Hürden vor Bundeswehreinsatz im Inneren

Ob und in welchen Fällen, die Bundeswehr im Rahmen der Amtshilfe für polizeiliche Aufgaben herangezogen werden kann, ist seit langem umstritten. Nach den Gewaltakten in Würzburg, München, Reutlingen und Ansbach bekräftigte der Unions-Fraktionsvize Stephan Harbarth die Einschätzung, „ob wir nicht bei großflächigen Terrorlagen mit weit auseinanderliegenden Anschlagsorten sehr rasch an die Grenzen unserer Kapazitäten gelangen. Wir brauchen deshalb dringend ein Konzept, wie wir die Bundeswehr unter dem Kommando der Polizei in solchen Fällen einsetzen können. Dieses Konzept muss auch praktisch eingeübt werden“. Im jüngsten Weißbuch hat die Bundesregierung bereits beschlossen, dass solche Kooperationen zwischen Bundeswehr und Polizei künftig geübt werden sollen. Die Richtschnur für solche Einsätze liefern das Grundgesetz und ein Urteil des Verfassungsgerichts (Aktenzeichen: 2PBvU 1/11). Laut Einschätzung der höchsten Richter ist ein solcher Bundeswehreinsatz nur in „ungewöhnlichen Ausnahmesituationen katastrophischen Ausmaßes“ erlaubt, nur wenn der „Unglücksverlauf bereits begonnen hat und der Eintritt eines katastrophalen Schadens mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit unmittelbar bevorsteht“. Der Urteil hebt hervor, dass „insbesondere nicht jede Gefahrensituation, die ein Land mittels seiner Polizei nicht zu beherrschen imstand ist, allein schon“ einen Streitkräfteeinsatz rechtfertige. Im Gegenteil ist laut Urteil der Einsatz von Soldaten nur als „ultima ratio“ (als letztes Mittel) zulässig, und nur „soweit es zur wirksamen Bekämpfung der durch eine Naturkatastrophe oder einen besonders schweren Unglücksfall veranlassten Gefahr erforderlich“ ist. Dabei betonen die Richter besonders „die strenge Beschränkung auf das Erforderliche – sowohl was das Ob als auch was das Wie“ für Einsätze im Rahmen der Amtshilfe.