Im Göppinger Müllheizkraftwerk we rde schon jetzt unrechtmäßig Abfall verbrannt, beklagt die Bürgerinitiative Müll-Konzept.

Region: Andreas Pflüger (eas)

Göppingen - Mit einem Eilantrag, den Betrieb der Müllverbrennungsanlage gemäß der Genehmigung aus dem Jahr 1995 wieder herzustellen, hat sich die Bürgerinitiative Müll-Konzept-Göppingen (BI) jetzt direkt an den Stuttgarter Regierungspräsidenten Wolfgang Reimer gewandt. Doch weshalb „1995“ und wieso „wieder herstellen“? – Diese Frage wird sich jetzt so manch einer stellen. Schließlich ist das Verfahren, die Verbrennungskapazität im Müllheizkraftwerk (MHKW) von 158 000 auf 180 000 Tonnen pro Jahr zu erhöhen, ja vorerst auf Eis gelegt worden, weil bei einigen Bodenproben leicht erhöhte Dioxinwerte in der Umgebung gemessen worden waren.

 

Um diesen Punkt geht es der BI in ihrem aktuellen Eilantrag denn auch gar nicht. Vielmehr haben deren Vertreter die Diskussionen über das Ansinnen des privaten Betreibers EEW zum Anlass genommen, sich einmal die Abfallbilanz des Landes für das vergangenen Jahr vorzunehmen. Demnach ist, wie die BI erklärt, „mit 163 700 Tonnen bereits mehr Müll verbrannt worden, als vom RP 1995 genehmigt“. Zudem beklagt die Bürgerinitiative, dass die EEW zwischenzeitlich eine maximale Erhöhung der Dauerlast von 18 auf 19,8 Tonnen pro Stunde angezeigt habe, was wiederum vom RP gestattet worden sei.

Das RP rechnet mit „Verrottung und Wasserverlust“

Was den ersten Vorwurf angeht, arbeitet man beim Regierungspräsidium mit anderen Zahlen: So sei die sogenannte Durchsatzleistung die Kapazität, welche auf das Jahr gerechnet verbrannt werden dürfe. „Bei den angelieferten gut 163 000 Tonnen müssen durch biologische Prozesse wie Verrottung und Wasserverlust aber noch zwischen vier und zehn Prozent der Jahresmenge abgezogen werden“, heißt es in einer Stellungnahme der Genehmigungsbehörde. Mit vier Prozent habe man dabei bereits den „unteren möglichen Rand“ angesetzt. Die Dauerlastbeschränkung pro Stunde wiederum wurde durch eine Anordnung des RP schon im Jahr 2014 gekippt. Demnach gilt bei der Berechnung nur noch die Jahresgesamtmenge an verbranntem Abfall, zumindest, solange eine solche Erhöhung pro Stunde als „geringfügig“ gewertet werden kann.

In beiden Fällen können die Vertrauensleute der BI dieser Argumentation nicht folgen. „Den Menschen in der Umgebung sowie der Natur werden Spitzenwerte an Emissionen zugemutet, die mit Mittelwerten nicht erfasst werden können“, sagt Jörn-Gerhard Rasch. Das sei in etwa so, als würde man in einer Garage den Jahresdurchschnitt von Kohlenmonoxidbelastungen messen, ergänzt Michael Jaumann. „Ist da aber jemand drin, während der Motor des Autos läuft, hilft ihm dieser Mittelwert gar nichts“, betont der Mediziner. Aus seiner Sicht werde der gesundheitliche und vorbeugende Schutz der Bürgerinnen und Bürger vom Stuttgarter Regierungspräsidium unter den Teppich gekehrt.

Die BI bekommt Unterstützung durch das Öko-Institut

Was die Berechnung der Durchsatzleistung angeht, sind Rasch und Jaumann ebenfalls völlig anderer Meinung. So würden die zur Verbrennung anstehenden Müllmengen deutschlandweit über die Eingangswaage erfasst, behaupten sie. Unterstützung bekommt die BI dabei vom Deutschen Öko-Institut. „Ich kenne zwar nicht alle derartigen Genehmigungsverfahren, aber mir ist zumindest keines bekannt, in dem so vorgegangen wurde, weil ein gültiger Nachweis letztlich ja nicht möglich ist“, erklärt der Darmstädter Umweltrechtler Peter Küppers.

Für die BI-Vertreter steht deshalb fest, dass das Göppinger MHKW bereits in der jetzigen Form genehmigungswidrig betrieben wird. Zudem habe das RP möglicherweise fahrlässig verkannt, dass eine wesentliche Veränderung vorgenommen worden sei, die einer Prüfung und Genehmigung bedurft hätte. „Dieser rechtswidrige Zustand muss schnellstens beendet werden“, fordern Rasch und Jaumann.