Das Urteil des Verwaltungsgerichts schafft juristisch Klarheit. Nun ist die Politik am Zug. Die Stadt muss Konsequenzen ziehen, meint StZ-Redakteurin Inge Jacobs.

Stuttgart - Die Ansage des Verwaltungsgerichts war deutlich und hat Präzedenzcharakter: Die Stadt steht als Trägerin der Jugendhilfe in der Gesamtverantwortung, allen Kleinkindern mit Rechtsanspruch auf einen Krippenplatz diesen auch zu beschaffen – egal bei welchem Träger. Falls ihr dies nicht gelingt, muss sie die Mehrkosten übernehmen, wenn Eltern bei teureren Anbietern einen Platz finden.

 

Es ist gut, dass es nun dieses klare Signal gibt. Gut für die Eltern, aber auch gut für die Kommunen. Man kann auch davon ausgehen, dass das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart Bestand haben wird, weil es sich auf ein Grundsatzurteil des Bundesverwaltungsgerichts bezieht. Es scheint so, dass Eltern gut beraten sind, wenn sie es so machen wie die des kleinen Jungen aus Stuttgart: erst auf den Platz klagen, dann auf Kostenerstattung. Eine Klagewelle ist dennoch eher unwahrscheinlich. Zwar fehlen in Stuttgart immer noch 3442 Krippenplätze. Doch derzeit sind nur 23 Verfahren beim Verwaltungsgericht anhängig. Denn der Rechtsweg enthält viele Hürden.

Die Stadt hat mit dem Urteil einen Schuss vor den Bug bekommen, aber, so es rechtskräftig wird, auch Rechtssicherheit. Sie muss parallel zum weiteren Kitaausbau überlegen, wie sie ihrer Gesamtverantwortung für die Platzvergabe bei der Umsetzung des Rechtsanspruchs besser gerecht wird. Das geht nur, wenn es ihr gelingt, alle freien Kitaträger ins Boot zu holen. Letztlich würde schon ein zentraler, tagesaktueller Überblick über freie Plätze bei der Vermittlung dieser Plätze helfen.