Die Post ist darüber verärgert, dass Daimler ein Elektro-Lieferfahrzeug aus der Eigenproduktion des Paketzustellers über eine Drittfirma angemietet und getestet hat. Die Autobauer aus Stuttgart sprechen dagegen von einer branchenüblichen Praxis.

Digital Desk: Sascha Maier (sma)

Stuttgart - Spionage oder zulässige Beobachtung? Die Anmietung eines Elektrotransporters der Deutschen Post durch den Daimler-Konzern sorgt für Wirbel. Der Stuttgarter Autobauer hat sich offenbar über eine Verleihfirma in der DHL-Zentrale in Bonn Fahrzeuge geliehen. Nun stellt sich die Frage, ob über GPS-Daten nachvollzogen werden konnte, dass eines der Fahrzeuge auf dem Daimler-Firmengelände in Stuttgart seine Runden drehte. Die Post hat laut Daimler erbost beim Autokonzern angerufen und ihr Fahrzeug zurück gefordert. Dem sei Daimler zwar nachgekommen. Nach Ansicht des Autoherstellers handelte es sich bei der Leihaktion aber um ein branchenübliches Vorgehen.

 

„In der gesamten Automobilbranche ist es gängige Praxis, bei anderen Herstellern Fahrzeuge über Verleihfirmen, zum Beispiel für Vergleichsfahrten, zu beschaffen“, sagt ein Daimler-Sprecher. So würden zum Beispiel auch Vans von Mercedes-Benz über Drittfirmen an Wettbewerber verliehen.

Und als Wettbewerber wird die Post durchaus wahrgenommen, seitdem sie eigene Elektroautos über eine Tochtergesellschaft fertigen lässt und angekündigt hat, diese auch an Dritte zu verkaufen. Erklärtes Ziel: „Marktführer in der grünen Logistik“ werden. Bis Ende des Jahres sollen 20 000 so genannte Streetscooter vom Band gerollt und die Hälfte davon in den Handel gegangen sein.

Die Konkurrenz ist hausgemacht

In gewisser Weise hat die Autobranche die Post als neuen Konkurrenten am Markt selbst zu verantworten. Denn kein Autobauer hielt es für ein gewinnbringen Konzept, elektrische Lieferflotten zu produzieren. Die Post zog Konsequenzen – und ließ ihren Elektrotransporter einfach selbst entwickeln. Zu dem aktuellen Streit mit Daimler will sich die Post auf Anfrage dieser Zeitung nicht äußern.

Rechtlich sei der Vorfall jedoch völlig unbedenklich, sagt der Daimler-Sprecher: „Die Anmietung von Fahrzeugen ist ein normaler Vertrag, den der Gesetzgeber geregelt hat.“ Die Prüfung, ob eine Verleihfirma berechtigt ist, ein Fahrzeug zu vermieten, liege nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs grundsätzlich bei der Verleihfirma und nicht beim Mieter der Fahrzeuge – in diesem Falle Daimler.