Vor dem Kölner Verwaltungsgericht ist die Indizierung des mehr als 30 Jahre alten Titels „Bullenschweine“ zurückgenommen worden. Im Gegenzug will die Leutenbacher Band Normahl den Song künftig nicht mehr neu auflegen.

Leutenbach - Es ist ein gut 30 Jahre alter Song, aber er bringt es doch immer wieder zu einer gewissen Berühmtheit. Anfang der 1980er-Jahre sind der Leutenbacher Normahl-Frontmann Lars Besa und seine Punkkumpane mit der legendär-provokativen, 1982 veröffentlichten Nummer „Bullenschweine“ über die Bühnen der Republik getobt. Nett klang es nicht, was da unters Volk geschmettert wurde. Sollte es auch nicht sein, denn es ging ja um die großen gegenweltlichen Lebensgefühlslagen in der linken Punkszene: „Haut die Bullen platt wie Stullen“, hieß es da in zeitgeistig-brachialem Reim. Und weiter: „Haut ihnen ins Gesicht, bis dass der Schädel bricht.“ Nach 30 Jahren hat die Bundesprüfstelle den Punk-Oldie vor einigen Jahren als jugendgefährdend eingestuft und auf den Index gesetzt. Mit seiner Klage dagegen hat Lars Besa jetzt vor dem Kölner Verwaltungsgericht einen Erfolg erzielt.

 

Lebensgefühl, keine Handlungsanweisung

Dass der Song eben ein Lebensgefühl ausdrückt und keine Handlungsanweisung darstellt, das hatte in Köln Besas Rechtsanwalt Andreas Spätgens – selbst Musiker, aber eher aus der Jazzecke – in seinem Schriftsatz betont. Im Übrigen spreche das Lebenswerk des Künstlers für sich. Im Rahmen des Toleranzprojekts „Kein Hass im Wilden Süden“ war Besa Anfang der 1990er-Jahre gar hohe Anerkennung der damaligen Familienministerin Angela Merkel zuteil geworden. Dem stand am Verwaltungsgericht die Auffassung der Bundesprüfstelle entgegen. Diese beharrte darauf, dass die schlagkräftige Grundbotschaft für heutige Jugendliche eindeutig und der einstige Zeitgeist irrelevant sei.

Viele Jugendliche allerdings, das sah denn auch das Gericht so, können bei einem Jahresverkauf von zuletzt 13 CDs wohl kaum indoktriniert werden. Zumal diejenigen, die jene CD „Ein Volk steht hinter uns“ noch kennen und kaufen, eher der älteren, ruhiger gewordenen Fraktion der Altpunker angehören – eben solche wie der Leutenbacher Installationsunternehmer Besa und seine mitergrauten Bandkollegen. Von eher nostalgischer Bedeutung und einem Fall von geringerem Gewicht ging deshalb auch das Gericht aus. Und hatte einen Vorschlag zur Güte parat, den am Ende beide Seiten akzeptierten: Die Indizierung des Songs wird aufgehoben. Zugleich verzichten Besa und Freunde darauf, den Song neu aufzulegen, sie verscherbeln nur noch den Altbestand.

Besa: Wir mussten dem Treiben Einhalt gebieten

Natürlich sei er zufrieden mit der Entscheidung vor dem Kölner Verwaltungsgericht, sagt Lars Besa. Wobei es ihm dabei weniger um den Text des Songs gehe, hinter dem er heute natürlich nicht mehr stehe. „Wir mussten dem Treiben einfach einmal Einhalt gebieten“, sagt er zu den Aktivitäten der Bundesprüfstelle. Dort gebe es nämlich Überlegungen, auch andere, teils aktuelle Songs von Normahl auf den Index zu setzen, die ihm inhaltlich wichtig seien. Deshalb sei es nötig, das Recht auf künstlerische Freiheit zu verteidigen. Die Band, die derzeit wieder verstärkt auf Bühnen steht und auch im kommenden Jahr bei diversen Festivals auftritt, plant längerfristig eine Gesamtwerksausgabe als größere CD-Box. Ohne „Bullenschweine“ in der Urversion natürlich – der Rechtsanwalt und Jazzpianist Spätgens hat spontan angeboten, dafür an einer Instrumentalversion des legendären Songs mitzuwirken.