Kostenloses Downloaden ist kein Menschenrecht – immer mehr Künstler ärgern sich über die Umsonstkultur der Netzpiraten. Ein Debattenbeitrag.

Stuttgart - Der Berliner Student Laurenz Wernicke bringt das Elend der Diskussion über Urheberrechte auf den Punkt. Der Internetseite „Spiegel-Online“ sagte der 22-Jährige in einer Umfrage unter Wählern der Piratenpartei: „Die Piraten sind ja gegen das Urheberrecht. Da ich sehr viel runterlade, finde ich das sehr attraktiv.“ Man könnte eine solche Haltung mit einigem Recht als Schmarotzertum bezeichnen. Der Musiker und Autor Sven Regener hat das kürzlich in einem Radiointerview drastisch formuliert: „Es wird so getan, als ob Kunst ein exzentrisches Hobby sei. Und das Rumgetrampel darauf, dass wir uncool seien, wenn wir darauf beharren, dass wir diese Werke geschaffen haben, ist im Grunde genommen nichts anderes, als dass man uns ins Gesicht pinkelt.“ In etwas gesetzteren Worten haben sich auch 51 Drehbuchautoren des „Tatorts“ in einem offenen Brief gegen das Ende des Urheberrechts in der digitalen Welt gewehrt.

 

Das Urheberrecht ist eine Erfindung des ausgehenden 18. Jahrhunderts, jener Zeit, in der sich die bürgerliche Gesellschaft entwickelte. Die Kirche und die Fürstenhöfe fielen als Finanziers von Kunst und Kultur weg. Die Künstler verstanden sich fortan als Individuen, die für ihre Schöpfungen genauso bezahlt werden wollten wie die entstehenden Klassen der Arbeiter und Angestellten für ihre Tätigkeiten. Das Urheberrecht wurde zum Ausdruck künstlerischer Emanzipation und zur Befreiung aus der Abhängigkeit vom Mäzenatentum. Es unterwarf die Werke der Kunst und Kultur zugleich den Gesetzen des Marktes.

Geistige Arbeit ist so mühsam wie das Brotbacken

Dazu musste die Gesellschaft akzeptieren, dass geistige Leistungen ebenso das Produkt von Mühe und Zeit sind wie das Tischlern eines Stuhles oder das Backen eines Brotes. Schon damals war klar, dass es für diese Akzeptanz erheblicher intellektueller Vorstellungskraft bedarf. Denn klaut man dem Bäcker sein Brot, hat der Dieb das Brot, und der Bäcker ist es los. Ein nachgedrucktes Buch oder eine nachgespielte Sinfonie hingegen fehlt niemandem: Es minder weder die Existenz noch die Qualität des ursprünglichen Werkes. Genau dieses Argument greifen die Gegner des Urheberrechts im 21. Jahrhundert erneut auf. Man könne doch, sagen sie, heutzutage ein Musikstück beliebig oft ohne Qualitätsverlust, ohne Aufwand und fast ohne Kosten kopieren, anders als noch vor wenigen Jahren und Jahrzehnten, als es an eine DVD oder Musikkassette gebunden war.

Dabei vergessen sie, dass es dem Urheberrecht schon im 19. Jahrhundert nicht um den materiellen Träger der schöpferischen Leistung ging. Es kümmerte sich nicht um die Leinwand, das Notenblatt oder das gedruckte Buch. Der Diebstahl dieser Dinge fiel ohnehin unter das Strafrecht. Vielmehr sollten die Verwertungsrechte an den kreativen Produkten geschützt werden. Denn welcher Schöpfer kann einen Roman, ein Musikstück, einen Bauplan noch verkaufen, wenn andere – ohne die Mühe, diese Werke zuvor selbst geschaffen haben zu müssen – kostenfrei über sie verfügen dürfen?

Auffallend wenige hauptberufliche Musiker, Designer, Fotografen, Architekten und Autoren sind heute auf der Seite der Urheberrechtsgegner zu finden. Kein Wunder: sie sind eben nicht nur Nutznießer, sondern Schöpfer kreativer Leistungen. Mit den Erlösen ihrer geistigen Arbeit müssen sie Brot, Milch, Miete und den Latte macchiato bezahlen.

Die digitale Welt braucht ein anderes Urheberrecht

Dabei ist einzuräumen, dass sich die äußeren Bedingungen für das Urheberecht verändert haben. In der Tat erfordern die neuen technischen Möglichkeiten, dass das Urheberrecht an die digitale Welt angepasst wird. Zum einen, weil sich inzwischen einzelne Anwaltskanzleien zu einer Abmahnindustrie entwickelt haben, die Internetnutzer mit standardisierten Bußgeldbescheiden wegen Urheberrechtsverstößen überziehen und sich eine sprudelnde Einnahmequelle gesichert haben. Zum Zweiten, weil durch das Netz Kunstformen entstanden sind, bei denen Musik- oder Textschnipsel zu neuen Werken kompiliert werden. Diese notwendigen Reformen dürfen aber nicht darin gipfeln, die Idee des geistigen Eigentums ganz über Bord zu werfen. Die Argumente gegen das bestehende Urheberrecht, wie sie zum Beispiel von der Piratenpartei vorgebracht werden, stehen jedenfalls auf tönernen Füßen.

Argument 1 der Urheberrechtsgegner lautet: Da man illegales Kopieren technisch nicht vollständig verhindern kann, soll man es lieber gleich erlauben. Zweifellos müssen Rechte, darunter sogar Grundrechte, der Netznutzer eingeschränkt werden, wenn Rechte der Urheber durchgesetzt werden sollen. Allerdings gilt das für jede Rechtsnorm. Nehmen wir das Verbot der Steuerhinterziehung. Sie wird sich niemals vollständig verhindern lassen, und ihre Bekämpfung erfordert es, Grundrechte für einige Menschen einzuschränken. Dennoch käme niemand auf die Idee, Steuerhinterziehung deswegen zu legalisieren. Der Rechtsstaat darf vor Rechtsbruch nicht kapitulieren, sondern muss eine Balance von Freiheit und Überwachung finden.

Argument 2 lautet: Bei der Befreiung vom Urheberrecht geht es nur um Privatkopien. So jedenfalls schränken die Piraten die Forderung in ihrem Parteiprogramm ein. Denn so, wie man früher auf dem Schulhof Audiokassetten mit Musikmitschnitten aus dem Radio untereinander getauscht habe, tauschten heute Freunde im Netz ihre Musik. Die kommerziell verwertete Raubkopie bleibe weiterhin verboten. Aus dem Munde einer Generation Facebook verwundert dieses Argument. Denn wer Raubkopien von Musikstücken, Büchern oder Filmen auf digitalen Tauschbörsen oder auf sozialen Netzwerken im Internet hochlädt, tut das meistens nicht aus kommerziellem Interesse. Dennoch schafft er damit Zehntausende von Privatkopien. Letztlich müsste es angesichts der digitalen Vernetzung nur eine einzige gekaufte Kopie geben, um die ganze Welt mit Privatkopien zu versorgen.

Egoismus der Rechtepiraten

Argument 3 lautet: Das Geschäftsmodell, das hinter dem Urheberrecht steht, ist durch das Internet zusammengebrochen. Pech gehabt! Sucht euch ein neues! Es geht aber nicht um ein Geschäftsmodell, sondern um einen Rechtsrahmen. Ein Vergleich: wenn Kaufhäuser in Schwierigkeiten geraten, weil die Konsumenten lieber im Internet einkaufen, mag das für die Mitarbeiter und für die Innenstädte bedauerlich sein – aber es ist eben nur das Ende eines Geschäftsmodells. Wenn man aber plötzlich das Prinzip infrage stellen würde, überhaupt Waren gegen Aussicht auf Profit zu verkaufen, gäbe es ein Problem – und recht bald eine Mangelwirtschaft.

Oft schieben die Urheberrechtsgegner nach, Musiker sollten live spielen, um ihr Geld zu verdienen. Auch hier ist die Perspektive vom Egoismus der Rechtepiraten geprägt. Weil es ihnen vor allem um den kostenlosen Musikdownload geht, ignorieren sie andere Kreative wie Fotografen, Komponisten, Designer, Architekten und Filmschauspieler, die ihre Arbeit nicht einfach bei Liveauftritten präsentieren können. Die radikalsten Urheberrechtsgegner wie der Blogger Michael Seemann reden gleich dem Dilettantismus das Wort und erklären Kunst zum Hobby, das man am Feierabend aus einem inneren Drang heraus ohne Vergütung pflegen solle. In Seemanns Worten: „Die meiste Kultur da draußen wird von den Künstlern doch heute schon für umme produziert. Warum sollten sie damit aufhören, nur weil es ein beknacktes Recht nicht mehr gibt, von dem sie zum Großteil eh nie profitierten?“

Argument 4 lautet: „Im Allgemeinen wird für die Schaffung eines Werkes in erheblichem Maße auf den öffentlichen Schatz an Schöpfungen zurückgegriffen. Die Rückführung von Werken in den öffentlichen Raum ist daher nicht nur berechtigt, sondern im Sinne der Nachhaltigkeit der menschlichen Schöpfungsfähigkeiten von essenzieller Wichtigkeit.“ So drückt es etwas ungelenk das Parteiprogramm der Piraten aus. Gemeint ist: irgendwie gehören geistige Güter doch allen, weil alle kulturellen Leistungen auf den Schultern von Giganten ruhten. Damit werden die Musik von Lady Gaga und Justin Bieber, der jüngste Hollywoodfilm und das coole Videospiel zum Erbe der Menschheit erklärt und deren kostenlosen Download zum Menschenrecht. Dieses Argument ignoriert, dass das Urheberrecht kreative Leistungen vergütet. Diese zu erbringen, ist mit Kosten, Zeit und Mühe verbunden. Wenn ein Sachbuchautor ein oder zwei Jahre in öffentlich zugänglichen Quellen recherchiert und monatelang an seinem Buch schreibt, sollten diejenigen, die von diesem Aufwand profitieren, seine Leistung honorieren. Wer dafür nicht zu bezahlen bereit ist, kann ja die mühselige Recherche selbst auf sich nehmen. Er kann in anderen Fällen selber Lieder komponieren und sie selbst singen, selber Filme drehen und selber Videospiele programmieren – oder sich bei denen bedienen, die diese kostenlos zur Verfügung stellen und damit freiwillig auf ihre Rechte verzichten. Argument 5 lautet: Das eigentliche Problem beim Urheberrecht sind gar nicht die Künstler, sondern die Rechteverwerter, die ja ihrerseits die Künstler nur ausbeuten. Damit sind zum Beispiel Musiklabels und Verlage gemeint. Aus deren Klauen wolle und müsse man die Künstler befreien, denn die Konzerne schöpften einen zu großen Teil des Gewinns ab. Abgesehen davon, dass nicht alle Verlage und Musiklabels zu Konzernen gehören, liefern sie auch einen Gegenwert. Verlage zum Beispiel investieren Geld ins Lektorat, die Produktion, das Marketing und den Vertrieb von Büchern. Wer diese Leistungen als Künstler nicht in Anspruch nehmen will, kann seine Produkte jederzeit auch ohne Zwischenhändler im Internet selbst vertreiben.

Hilft die Kulturflatrate?

Unter den Urheberrechtsgegnern wird als Ausgleich eine Kulturflatrate diskutiert. Dabei geht es um eine Abgabe, die von allen Bürgern erhoben wird. Das Geld daraus solle unter den Künstlern verteilt werden. Seltsamerweise lehnen die gleichen Leute bereits bestehende Systeme, die auf dem gleichen Prinzip beruhen, ab. Dazu gehören die Gema (die Gesellschaft zur Verwertung von Musikrechten), die VG Wort (das der Gema entsprechende Pendant für Autoren), die VG Bild-Kunst sowie die GEZ zur Eintreibung der Rundfunkgebühren. Musiker können mit der Gema, Autoren mit der VG Wort Verträge abschließen – sie müssen es aber nicht, es besteht keinerlei Zwang. Sie verzichten dann auf Einnahmen und darauf, dass sich diese Gesellschaften um ihre Urheberrechte kümmern.

Letztlich machen sich die Urheberrechtspiraten mit ihrer Forderung nach unbedingter Freigabe aller Kunst zu unfreiwilligen (oder freiwilligen?) Lobbyisten von milliardenschweren Internetkonzernen wie Google und Apple. Mit Freiheitskampf im Internet hat das jedenfalls wenig zu tun. Schärfer formuliert: in Wirklichkeit sind die Kämpfer gegen das Urheberrecht von Habgier getriebene Egoisten, denen es darum geht, auch in Zukunft kostenlos Filme, Musik, Videospiele und Bücher aus dem Netz herunterladen zu können. Der Student Laurenz Wernicke war zumindest so mutig, das zuzugeben.