In den Streit um den Stuttgarter Wasserpreis kommt Bewegung. Die Kartellbehörde des Landes und die EnBW wollen dem Rat des Stuttgarter Oberlandesgerichts folgen und wieder miteinander sprechen.

Stuttgart - Im Streit über den Stuttgarter Wasserpreis gibt es eine Atempause: Die Landeskartellbehörde und die Energie Baden-Württemberg (EnBW) wollen sich auf Empfehlung des Kartellsenats des Oberlandesgerichts Stuttgart (OLG) noch einmal an den Verhandlungstisch setzen. Beide Parteien einigten sich am Donnerstag nach einer gut zweistündigen Verhandlung und der eindringlichen Empfehlungen des Gerichts darauf, das Verfahren ruhen zu lassen und einen gütlichen Ausgleich anzustreben. Jede Partei kann aber eine Wiederaufnahme des Verfahrens beantragen.

 

Die Kontrahenten wollen miteinander verhandeln

Der von der Kartellbehörde erhobenen Forderung, die jüngste Preiserhöhung der EnBW sofort aufzuheben, entsprach das OLG nicht. Das wäre ohnehin nur für den Zeitraum von September 2014 bis heute möglich, sagte der Vorsitzende Richter Gerhard Ruf.

Die Kartellwächter hatten nach langen Verhandlungen mit der EnBW im September 2014 verfügt, dass der Versorger den Stuttgarter Wasserpreis rückwirkend bis 2007 im Schnitt um 30 Prozent senken muss. Dagegen hatte der Energiekonzern sofort eine Klage eingereicht. Ausgangspunkt der Auseinandersetzung war der von der EnBW zum 1. August 2012 um 9,3 Prozent auf 2,87 Euro angehobene Bruttopreis je Kubikmeter Trinkwasser.

In der Sache gingen sowohl die Vertreter der EnBW als auch die der Landeskartellbehörde auf die Anregungen des Gerichts ein. Beide erklärten ihre Bereitschaft, noch einmal über den strittigen Wasserpreis zu verhandeln. „Die Gespräche ergeben aber nur dann einen Sinn, wenn es nicht nur um zwei bis drei Prozent weniger geht“, erklärte Thomas von Fritsch, der Leiter der Kartellbehörde im Umweltministerium. Für die EnBW hielt der Rechtsanwalt Christoph Müller den seit Mitte 2012 geltenden Wasserpreis „für angemessen“. Das Unternehmen sei bereit, eine außergerichtliche Lösung zu suchen.

Jahrelanger Rechtsstreit soll vermieden werden

Die EnBW begrüßte in einer Pressemitteilung, dass der seit Mitte 2012 geltende Wasserpreis bestehen bleibe. Das OLG sei dem Antrag der Kartellbehörde auf eine sofortige Preissenkung nicht gefolgt. Mit der Aussetzung des Sofortvollzugs hätten die Richter einen Antrag der EnBW entsprochen. Im Stuttgarter Umweltministerium hieß es, dass man zu konstruktiven Verhandlungen bereit sei, um einen jahrelangen Rechtsstreit zu vermeiden.

„Kein Hase-und-Igel-Spiel“

In der Verhandlung setzte sich das Gericht kritisch mit den von beiden Kontrahenten vorgebrachten Argumenten auseinander. „Wir werden am Ende der Sitzung keinen Wasserpreis nennen“, erklärte der Vorsitzende Richter. Dazu sei die Materie viel zu kompliziert und komplex. Außerdem gebe es noch keine endgültige Rechtssprechung zu diesem Thema durch den Bundesgerichtshof (BGH). „Wir haben vor dieser Verhandlung mit Karlsruhe telefoniert“, betonte der Vorsitzende Ruf. Dabei habe man erfahren, dass der BGH im Juli in dem bereits seit Jahren laufenden Kartellverfahren gegen die Wasserwerke Calw grundsätzliche Fragen zum Thema Wasserpreis in einer mündlichen Verhandlung erörtern wolle. Dadurch werde die Rechtsprechung in Sachen Trinkwasserpreis sicher weiterentwickelt.

Der Kammervorsitzende stellte auch klar, dass bei der Frage der Preisfindung sowohl ein Vergleich mit den Wasserpreisen anderer Versorger als auch eine Kostenkontrolle mit der Überprüfung aller für die Preisfindung maßgeblichen Faktoren möglich sei. Problematisch sei es aber festzustellen, was vergleichbar sei und wann ein Missbrauch vorliege. Es sei zu hoffen, dass der BGH noch in diesem Jahr viele offene Fragen durch eine höchstrichterliche Entscheidung erledige.

Bei der Diskussion über einzelne Punkte der umfangreichen Klageschrift fanden die Richter mal die Position der EnBW, mal die Argumente der Kartellbehörde in der Sache überzeugender. Es bringe aber nichts, der Gegenseite nur einige Puzzles aus der vermeintlich richtigen oder falschen Preiskalkulation vorzuhalten. „Was dauert auf diese Weise länger, Stuttgart 21 oder dieser Prozess?“, bemerkte Ruf.

Auch durch neue und teure Gutachten bleibe wahrscheinlich immer noch ein Ermessensspielraum, über den man lange trefflich streiten könne, so das Gericht. Deshalb sei es doch zu überlegen, dieses ständige „Hase-und Igel-Spiel“ durch eine gütliche Einigung zu beenden.

„Wie kommen wir weiter?“, fragte der Vorsitzende Richter nach fast zwei Stunden. „Ziehen sie ihre Preiserhöhung vom August 2012 zurück“, schlug er den EnBW-Vertretern vor. Und der Kartellbehörde empfahl das Gericht, die bis ins Jahr 2007 zurückreichende Preiskritik als „Vergangenheitskomponente zu betrachten und aufzugeben“. Das erhöhe die Chancen am Verhandlungstisch. Daran habe sicher auch die Stadt Stuttgart, die das Wassernetz übernehmen möchte, ein großes Interesse.