Säumige Unterhaltszahler, Stress mit Job, Kita und Schule, Probleme bei der Wohnungssuche: Alleinerziehende haben kein leichtes Leben. Armut droht und vom Staat kommt oft nicht genug Unterstützung.

Titelteam Stuttgarter Zeitung: Armin Käfer (kä)

Berlin - Wer seine Kinder allein aufzieht, lebt mit vielen Risiken. Es ist schwer, Job und Betreuung unter einen Hut zu bringen, eine geeignete Arbeit zu finden, die sich mit den Öffnungszeiten des Kindergartens oder dem Unterrichtsende in der Schule vereinbaren lässt. Wegen der prekären finanziellen Lage haben Alleinerziehende häufig Probleme bei der Wohnungssuche. Ihre Existenz ist vielfach von Armut bedroht. Im Auftrag der Bertelsmann-Stiftung hat die Juristin Anne Lenze von der Hochschule Darmstadt die Lage dieser Familien untersucht. Die umfängliche Studie wird heute veröffentlicht. Wir erläutern vorab die wichtigsten Befunde.

 

Inzwischen gibt es in jeder fünften Familie nur noch Vater oder Mutter. 2,2 Millionen Kinder wachsen bei nur einem Elternteil auf. Das sind 370 000 Kinder mehr als Mitte der neunziger Jahre. Damals lebte jedes neunte Kind in einer sogenannten Ein-Eltern-Familie, heutzutage jedes sechste. Unter den 1,9 Millionen Kindern, die auf Sozialhilfe angewiesen sind, wird die Hälfte von nur einem Elternteil aufgezogen.

Unterhaltsrecht begünstigt Armut

Alleinerziehende rutschen häufig in die Armut ab. Das Risiko für solche Familien ist besonders hoch, egal in welchem Bundesland sie leben. Bundesweit sind im Durchschnitt 7,1 Prozent der klassischen Familien auf staatliche Hilfe nach Hartz IV angewiesen, aber 39,2 Prozent der Alleinerziehenden. In Baden-Württemberg liegt die Hartz-IV-Quote für Paar-Familien bei 3,4 Prozent, für Alleinerziehende bei 27,7 Prozent. „Problematisch ist die finanzielle Lage insbesondere aufgrund der Regelungen im Unterhaltsrecht“, bemängelt die Bertelsmann-Studie.

Bei den Unterhaltszahlungen klaffe Anspruch und Wirklichkeit weit auseinander. In zwei Dritteln der Fälle würden Unterhaltszahlungen vereinbart, die unterhalb des Existenzminimums der Kinder liegen. Und nur für jedes zweite Kind werde der verabredete Unterhalt tatsächlich auch bezahlt. Die andere Hälfte der Kinder erhalte von dem getrennt lebenden Elternteil – das sind zu 90 Prozent die Väter – nur unregelmäßig oder gar kein Geld. Alleinerziehende, die von ihrem ehemaligen Partner derart im Stich gelassen werden, können beim Jugendamt zwar eine finanzielle Hilfe in Form eines Unterhaltsvorschusses erhalten. Dieser wird aber für maximal sechs Jahre bezahlt und nur dann, wenn die Kinder nicht älter als zwölf Jahre sind.

Die Autorin der Bertelsmann-Studie, Anne Lenze, wertet diese Praxis als „gleichheitsrechtlich höchst problematisch“. Von den Familiengerichten werde der Betreuungsunterhalt für die Kinder „systema-tisch zu niedrig angesetzt“, beklagt die Stif-tung. Die vereinbarten Beträge deckten le-diglich das materielle Existenzminimum der Kinder ab, nicht aber die mit wachsendem Alter steigenden Aufwendungen für Freizeit, kulturelle Aktivitäten und Persönlichkeitsentwicklung.

Erwerbstätigkeit und die Familienarbeit belasten

Alleinerziehende Mütter sind häufiger in einem Vollzeitjob erwerbstätig (45 Prozent) als Mütter in Paarfamilien (30 Prozent). Wenn das jüngste der von ihnen betreuten Kinder drei Jahre alt ist, verlieren sie einen eigenen Anspruch auf Unterzahlungszahlungen. „Eine Vollzeiterwerbstätigkeit von alleinerziehenden Müttern mit dreijährigen Kindern ist selbst mit einem Kita-Platz oftmals eine große Herausforderung“, stellt die Studie fest. Die Erwerbstätigenquote alleinerziehender Frauen mit Kindern zwischen drei und sechs Jahren liegt bei 62 Prozent (1996 waren es 52,3 Prozent). Wenn die Kinder älter als zehn sind, arbeiten vier von fünf der alleinerziehenden Mütter in einem Vollzeitjob. Die Studie beklagt, dass sich der „Druck auf eine Erwerbsbeteiligung erheblich verschärft“ habe. Es gibt zwar vielfältige Hilfsangebote für Alleinerziehende, etwa den Kinderzuschlag, Wohngeld, Unterhaltsvorschuss. Diese Unterstützungsleistungen müssten jedoch bei unterschiedlichen Stellen mit unterschiedlichen Fristen und Formularen beantragt werden. Hier seien Alleinerziehenden mit ihrem strapazierten Zeitbudget oft überfordert, kritisiert die Studie. Reformbedarf bestehe zudem im Steuer- und im Unterhaltsrecht.