Beispiel: Ein Mädchen oder ein Junge, die im Jahr 2000 geboren wurden, werden im Lauf ihres Lebens viel mehr in die Rentenkasse einzahlen, als sie später herausbekommen. Das heute 13-jährige Kind beschert der Rentenkasse laut Studie einen Überschuss von 77 000 Euro. Um die Rentenzahlungen des Kindes in einigen Jahren mit den Leistungen in Jahrzehnten vergleichen zu können, haben die Wissenschaftler die Summen abgezinst und Barwerte errechnet. Dahinter steckt die Überlegung, dass 1000 Euro in 50 Jahren weniger wert sind als heute. Aus Sicht des Kindes ergibt sich ein negativer Saldo. Auch die Eltern des Kindes haben wenig davon, dass deren Kinder die Rente sichern. Sie erhalten zwar später bei der Rente Kindererziehungszeiten angerechnet, aber diese Leistungen schlagen, anders als die Politik immer behauptet, der Studie zufolge kaum zu Buche. Die Mütterrente wirkt sich finanziell so aus, dass Mütter durchschnittlich 8300 Euro (in abgezinsten Werten) zusätzlich zur Rente erhalten. Die Gutschrift ändert nichts daran, dass die Kinder dem Rentensystem einen dicken Überschuss bescheren.

 

Berechnung inklusive Sozialleistungen und Steuern

Weil an dieser Stelle sofort der berechtigte Einwand vorgebracht wird, das Rentensystem dürfe nicht isoliert betrachtet werden, macht Professor Werding noch eine weitere Rechnung auf. Da Eltern und Kinder von den zurzeit 156 familienpolitischen Leistungen wie beispielsweise dem Kindergeld, Kitas und Schulen profitieren, wurde eine fiskalische Bilanz aus der Sicht des im Jahr 2000 geborenen Kindes erstellt (siehe Tabelle). Auf der einen Seite wurden die Beiträge des Kindes zu Sozialversicherungen und Steuern während seines Lebens ermittelt. Dem wurden die Leistungen gegenübergestellt, von denen Kinder und Eltern profitieren. Auf der Habenseite stehen beispielsweise Elterngeld, Kindererziehungszeiten bei der Rente und die kostenfreie Mitversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung. Nicht berücksichtigt wurde der Steuervorteil durch das Ehegattensplitting. Grund: vom Splitting profitieren auch kinderlose Ehepaare. Selbst wenn alle staatlichen Leistungen eingerechnet werden, zahlt das Kind 50 500 Euro mehr in die Sozialkassen und ins Steuersystem ein, als es selbst und seine Eltern an Leistungen bekommen. Das sei ein unhaltbarer Zustand, so Stiftungsvorstand Dräger.

Experten fordern Perspektivwechsel

Dräger hält es für elementar, dass Familien bei den Rentenbeiträgen bereits in der Zeit entlastet werden, in der sie die Kinder aufziehen. In dieser Phase seien sie auf finanzielle Unterstützung angewiesen. Die Bertelsmann-Stiftung fordert deshalb einen Perspektivwechsel: Das heutige Rentensystem gewährt finanzielle Vorteile für Eltern erst zu einem Zeitpunkt, in dem sich die Mütter und Väter bereits im Ruhestand befinden.

Beispiel: Ein Mädchen oder ein Junge, die im Jahr 2000 geboren wurden, werden im Lauf ihres Lebens viel mehr in die Rentenkasse einzahlen, als sie später herausbekommen. Das heute 13-jährige Kind beschert der Rentenkasse laut Studie einen Überschuss von 77 000 Euro. Um die Rentenzahlungen des Kindes in einigen Jahren mit den Leistungen in Jahrzehnten vergleichen zu können, haben die Wissenschaftler die Summen abgezinst und Barwerte errechnet. Dahinter steckt die Überlegung, dass 1000 Euro in 50 Jahren weniger wert sind als heute. Aus Sicht des Kindes ergibt sich ein negativer Saldo. Auch die Eltern des Kindes haben wenig davon, dass deren Kinder die Rente sichern. Sie erhalten zwar später bei der Rente Kindererziehungszeiten angerechnet, aber diese Leistungen schlagen, anders als die Politik immer behauptet, der Studie zufolge kaum zu Buche. Die Mütterrente wirkt sich finanziell so aus, dass Mütter durchschnittlich 8300 Euro (in abgezinsten Werten) zusätzlich zur Rente erhalten. Die Gutschrift ändert nichts daran, dass die Kinder dem Rentensystem einen dicken Überschuss bescheren.

Berechnung inklusive Sozialleistungen und Steuern

Weil an dieser Stelle sofort der berechtigte Einwand vorgebracht wird, das Rentensystem dürfe nicht isoliert betrachtet werden, macht Professor Werding noch eine weitere Rechnung auf. Da Eltern und Kinder von den zurzeit 156 familienpolitischen Leistungen wie beispielsweise dem Kindergeld, Kitas und Schulen profitieren, wurde eine fiskalische Bilanz aus der Sicht des im Jahr 2000 geborenen Kindes erstellt (siehe Tabelle). Auf der einen Seite wurden die Beiträge des Kindes zu Sozialversicherungen und Steuern während seines Lebens ermittelt. Dem wurden die Leistungen gegenübergestellt, von denen Kinder und Eltern profitieren. Auf der Habenseite stehen beispielsweise Elterngeld, Kindererziehungszeiten bei der Rente und die kostenfreie Mitversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung. Nicht berücksichtigt wurde der Steuervorteil durch das Ehegattensplitting. Grund: vom Splitting profitieren auch kinderlose Ehepaare. Selbst wenn alle staatlichen Leistungen eingerechnet werden, zahlt das Kind 50 500 Euro mehr in die Sozialkassen und ins Steuersystem ein, als es selbst und seine Eltern an Leistungen bekommen. Das sei ein unhaltbarer Zustand, so Stiftungsvorstand Dräger.

Experten fordern Perspektivwechsel

Dräger hält es für elementar, dass Familien bei den Rentenbeiträgen bereits in der Zeit entlastet werden, in der sie die Kinder aufziehen. In dieser Phase seien sie auf finanzielle Unterstützung angewiesen. Die Bertelsmann-Stiftung fordert deshalb einen Perspektivwechsel: Das heutige Rentensystem gewährt finanzielle Vorteile für Eltern erst zu einem Zeitpunkt, in dem sich die Mütter und Väter bereits im Ruhestand befinden.

Wie Familien entlastet werden können, dazu macht die Studie mehrere Vorschläge. Der Ansatzpunkt liegt beim Rentenbeitrag, der für Arbeitnehmer schon wegen seiner Höhe von zurzeit 18,9 Prozent des Bruttogehalts ein Kostenfaktor ist. Auch wenn Beschäftigte davon nur die Hälfte zahlen, geht es um viel Geld. Eltern solle ähnlich wie bei der Einkommensteuer ein Kinderfreibetrag bei der Rente zugestanden werden, schlägt Werding vor. Der Finanzwissenschaftler arbeitete dafür mehrere Varianten aus, die sich alle auf einen Nenner bringen lassen: Für Eltern soll – nach der Kinderzahl gestaffelt – der Rentenbeitrag reduziert werden, ohne dass deren Rente im Alter geschmälert wird. Die Zeche zahlten dann die Kinderlosen. Sie bekommen auch etwas dafür: ihre Rente.