Kritik an der Justiz, der zufolge man Stumpf einen annehmbaren Strafbefehl ausgestellt habe, damit der schwarze Donnerstag nicht weiter aufgearbeitet werde, ist nur auf den ersten Blick nachvollziehbar, sagt StZ-Redakteur Oliver im Masche.

Regio Desk: Oliver im Masche (che)

Stuttgart - Das strafrechtliche Urteil im Fall von Siegfried Stumpf – und so ist die Annahme des Strafbefehls juristisch einzuordnen – ist ein richtiges und deutliches Zeichen. Bisher waren lediglich Untergebene des Polizeichefs wegen deren Fehler beim Wasserwerfereinsatz bestraft worden. Die Polizeidienstvorschrift schreibt vor, dass bei Wasserstößen darauf zu achten ist, dass keine Köpfe von Demonstranten getroffen werden.

 

Dass nun auch Stumpf, der den Einsatz angeordnet hat, die Konsequenzen zu tragen hat, ist folgerichtig. Es wäre zu leicht, die Kontrolle über die Einhaltung eines brisanten Befehls einfach nach unten weiterzureichen. Stumpf hatte als Nummer Eins des Einsatzes eine besondere Überwachungs- und Aufsichtspflicht. Bei so einem heiklen Einsatz ist es unverständlich, dass Stumpf statt dessen an einer Pressekonferenz teilnahm und nachmittags nur einen kurzen Abstecher in den Park machte, um den Einsatz mitzuverfolgen. Ein vollständiges Bild machte er sich aber offenbar nicht. Warum er trotz des völlig aus dem Ruder gelaufenen Wasserwerfereinsatzes nach seiner Stippvisite zurück ins Polizeipräsidium fuhr, bleibt ein Rätsel. Gerade bei dem bis dahin als umsichtig geltenden Polizeichef hätten sofort alle Alarmglocken schrillen müssen.

Der schwarze Donnerstag steckt bis heute tief im Bewusstsein vieler Stuttgarter Bürger. Erstmals ging die Polizei mitten in der Stadt mit geballter Staatsmacht gegen überwiegend friedliche Demonstranten vor. Kritik an der Justiz, der zufolge man Stumpf einen annehmbaren Strafbefehl ausgestellt habe, damit der schwarze Donnerstag nicht weiter aufgearbeitet werde, ist nur auf den ersten Blick nachvollziehbar. Denn diese Aufgabe hat ein Strafprozess überhaupt nicht.

Dafür hat der Landtag den Untersuchungsaussschuss Schlossgarten ins Leben gerufen. In ihm soll geklärt werden, ob die damalige Landesregierung politischen Einfluss auf den Polizeieinsatz ausübte. Dort soll Stumpf bald wieder gehört werden.