Die Filderschützer kritisieren den vom Regierungspräsidium erstellten Bericht an das Eisenbahnbundesamt zum Planfeststellungsabschnitt 1.3a auf den Fildern.

Filder - Die Schutzgemeinschaft Filder (SGF) kritisiert den Abschlussbericht des Regierungspräsidiums (RP) zum Planfeststellungsabschnitt 1.3a des Projekts Stuttgart 21 auf den Fildern. Die Behörde hat jüngst einen 330-seitigen Abschlussbericht an das Eisenbahnbundesamt (Eba) übermittelt, in dessen Auftrag sie das Verfahren durchgeführt hatte. Die Planung war bekanntlich 2015 als Konsequenz aus der im Herbst 2014 erfolgten öffentlichen Anhörung in zwei Abschnitte aufgeteilt worden: den aktuell behandelten Bereich der Schnellbahnstrecke vom Fildertunnel Richtung Denkendorf samt Flughafenbahnhof und den Abschnitt 1.3b mit der Anbindung der Gäubahn über die Rohrer Kurve an den Flughafen und die Schnellbahnstrecke.

 

Die SGF und ihr Rechtsbeistand, der Freiburger Anwalt Tobias Lieber, kritisieren diese Aufteilung erneut als rechtswidrig. Sie rügen die Form des Verfahrens für den Abschnitt 1.3a, in dem nur noch die Träger öffentlicher Belange angehört worden waren. Frank Distel, stellvertretender Vorsitzender der SGF, bezeichnete dieses Vorgehen auf Nachfrage unserer Zeitung als „unzulässig“.

Splittung der Planung kritisiert

Die Schutzgemeinschaft begrüßt zwar, dass das RP dem Eba im Abschlussbericht weitere Brandschutzuntersuchungen nahelegt, sieht aber eine „einseitige zu Gunsten der Bahn erfolgte Abwägung beim Brandschutz“, so Distel. Die SGF hatte in ihrer Stellungnahme nicht nur die Splittung der Planung kritisiert – weil der zeitlich nach hinten geschobene Abschnitt 1.3b dann nicht mehr unabhängig planbar sei –, sondern dies auch zu einem Generalangriff auf die sogenannte Planrechtfertigung des Gesamtprojekts Stuttgart 21 genutzt. Das RP habe sich um eine sachgerechte Alternativprüfung gedrückt, wertet die SGF Passagen des Abschlussberichts.

Ungeachtet fortschreitender Bautätigkeit sagt Distel: „Die meisten Stuttgart-21-Gegner glauben, dass sich das Projekt noch stoppen lässt.“ Zurzeit lasse man die Kosten für einen Ausstieg vom Büro Vieregg ermitteln. Ob die SGF gegen einen Planfeststellungsbeschluss für den Abschnitt 1.3a – mit dem man rechnet – auf dem Rechtsweg zu Felde ziehen wird, lässt Distel noch offen. Diese Frage werde zurzeit im Vorstand der Bürgerinitiative „ventiliert“.