Laut einem Beschluss des Verwaltungsgerichtshofes Mannheim darf die Bahn für ihr Projekt Stuttgart 21 vorerst keine Bäume am Flughafen Stuttgart fällen. Die Bahn prüft jetzt die Auswirkungen auf das Projekt.

Stuttgart/Mannheim - Die Deutsche Bahn darf vorerst keine Bäume für ihr Projekt Stuttgart 21 am Landesflughafen fällen. Das ist Folge eines Beschlusses des Verwaltungsgerichtshofes (VGH) in Mannheim: Dieser verbietet der Bauherrin von Stuttgart 21 die für das Verlegen einer Gas- und Stromleitung notwendigen Rodungen. Geklagt hatte die Schutzgemeinschaft Filder gegen die Baugenehmigung für den Abschnitt Neubaustrecke und den Fernbahnhof durch das Eisenbahnbundesamt.

 

Die Bahn bedauerte am Donnerstag in Stuttgart, nicht wie vorgesehen beginnen zu können, um das Baufeld frei zu machen. Sie wolle nun prüfen, inwieweit sich der Beschluss, über den zunächst „Stuttgarter Zeitung“ und der SWR berichtet hatten, auf anstehende Baumaßnahmen auswirkt.

Keine endgültige Entscheidung

Das Mannheimer Gericht betonte, es handele sich noch nicht um die endgültige Entscheidung in der Sache. Allerdings habe es mit dem sogenannten Hängebeschluss ohne Beweiseaufnahme und mündliche Verhandlung verhindern wollen, dass die Bahn unumkehrbare Fakten schaffe. Es gehe um das „Einfrieren der Situation“, erläuterte ein Gerichtssprecher.

Baumfällarbeiten bei Stuttgart 21 sind von jeher umstritten: Unter anderem führten die Proteste gegen die Rodungen für das S-21-Grundwassermanagement im Stuttgarter Schlossgarten zu der Auseinandersetzung mit Verletzten am „Schwarzen Donnerstag“ 2010.