Die Bahn möchte vor Gericht erreichen, dass sich die Projektpartner bei Stuttgart 21 an den Mehrkosten beteiligen. Um eine Verjährung zu vermeiden, wird das Unternehmen noch dieses Jahr klagen.

Stadtentwicklung/Infrastruktur : Christian Milankovic (mil)

Stuttgart - Die Bahn wird die Projektpartner bei Stuttgart 21 – das Land, die Stadt und die Region – noch in diesem Jahr auf eine Beteiligung an den Mehrkosten für den milliardenschweren Umbau des Stuttgarter Bahnknotens verklagen. Das teilte OB Fritz Kuhn (Grüne) am Donnerstag dem Ältestenrat des Stuttgarter Gemeinderates mit. Der Vorstand der Deutschen Bahn wolle am kommenden Dienstag einen entsprechenden Beschluss fassen, war zu hören. Der Staatskonzern beschreitet den juristischen Weg nun, da er eine Verjährung seiner Ansprüche befürchtet. Im März 2013 hatte der Aufsichtsrat der Bahn eine Kostensteigerung von 4,5 auf 6,5 Milliarden Euro genehmigt – verbunden mit der Aufforderung an den Vorstand des Unternehmens, bei den Projektpartner Teile der Mehrkosten wieder einzuwerben. Stadt, Land und Region stehen aber auf dem Standpunkt, kein weiteres Geld bezahlen zu wollen.

 

Hermann hatte vor Klage gewarnt

Die Bahn hatte bei den Projektpartner angefragt, ob diese sich auf eine Regelung verständigen könnten, die ein Verjähren der eventuellen Ansprüche verhindert. Die Stadtverwaltung empfiehlt allerdings dem Gemeinderat, einer solchen sogenannten „Verjährungshemmungsvereinbarung“ nicht zuzustimmen. Im Rathaus bleibt man bei seiner Linie, wonach es keine weiteren Ansprüche seitens der Bahn an die Stadt gebe, diese daher auch nicht verjähren könnten. Der Verwaltungsausschuss und der Gemeinderat sollen darüber Anfang Dezember abstimmen.

Interaktiver Zeitstrahl: Die Geschichte des S-21-Jahrhundertprojekts

Die Frage, wie mit Mehrkosten bei Stuttgart 21 umzugehen ist, regelt ein Paragraph des Finanzierungsvertrages. Darin heißt es „Im Falle weiterer Kostensteigerungen nehmen die Eisenbahninfrastrukturunternehmen und das Land Gespräche auf“. Im Sinne dieser sogenannten „Sprechklausel“ trafen sich die Beteiligten seit 2014 zu Sondierungsgesprächen. Die Bahn vertritt die Ansicht, dass die Verhandlungen seit 2015 im Sinne der Sprechklausel geführt werden. Die Stadt widerspricht in einer aktuellen Mitteilung der Auffassung, dass das Land auch in ihrem Namen an den Gesprächen teilnehme.

Am Rande der jüngsten Lenkungskreissitzung hatte der scheidende Infrastrukturvorstand der Bahn, Volker Kefer, einen solchen Schritt angekündigt. Landesverkehrsminister Winfried Hermann reagierte auf die Ankündigung mit unmissverständlichen Worten: „Das wäre das Ende einer Kooperation zwischen Ländern, Kommunen und Bahn“.