Auch das Eisenbahnbundesamt schließt nicht mehr aus, dass das Wasser in den blauen Rohren des Stuttgart-21-Grundwassermanagements Rost enthält. Ob und wie viel soll nun genauer untersucht werden.

Stuttgart - Seit Anfang der Woche und bis Mitte Oktober muss die Bahn als S-21-Bauherr das in den Baustellen am Bahnhof abgepumpte und dann wieder in den Untergrund und den Neckar einzuleitende Grundwasser über die bisherigen Bestimmungen hinaus überprüfen. Dies hat nach Informationen der Stuttgarter Zeitung das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) angeordnet. Hintergrund ist, dass nach einem Lastwagen-Unfall Ende Juni rostbraunes Wasser aus den Rohren austrat und später eine der Stichproben verdächtige Werte aufwies. „Die Stichprobe hatte Anhaltspunkte dafür geliefert, dass der Einleitungsgrenzwert für abfiltrierbare Stoffe möglicherweise nicht durchgehend eingehalten worden sein könnte und dass Rost der Grund für den gemessenen höheren Wert ist“, bestätigte am Donnerstag ein Sprecher des EBA.

 

Zuvor hatten die S-21-kritischen Ingenieure 22 mehrfach auf eine hohe Eisenbelastung in den Rohren hingewiesen und zuletzt eine Strafanzeige gegen die Bahn, den ausführenden Betrieb, die Stadt Stuttgart und das EBA wegen des Verdachts auf eine Umweltstraftat gestellt. Bahn und Stadt hatten bisher bestritten, dass es erhöhte Werte gebe und Rostbefall in den blauen Rohren dafür die Ursache sein könnte, wie von den Ingenieuren 22 vermutet wird.

Das Eisenbahn-Bundesamt, das in dieser Frage eng mit dem städtischen Amt für Umweltschutz zusammenarbeitet, sieht nun aber offenbar doch einen Grund zum Eingreifen – offenbar auch deshalb, weil die Stichprobe mit den erhöhten Werten, die im Auftrag der Bahn entnommen worden war, eine braune Färbung aufwies. Vor wenigen Tagen „haben wir sicherheitshalber angeordnet, dass die Bahn zwischen dem 18. August und dem 17. Oktober zusätzlich zu der regelmäßigen Überwachung des Grundwassermanagements gezielt ein Monitoring durchführt, um über einen längeren Zeitraum belastbare Aussagen zum Eintrag von Stoffen in das Grundwasser zu erhalten“, sagte der Sprecher. Laut der Anordnung entnimmt ein von der Bahn beauftragtes Labor regelmäßig Proben an jedem in Betrieb befindlichen Infiltrationsbrunnen. Die Proben werden auf abfiltrierbare und absetzbare Stoffe untersucht. Im Planfeststellungsbeschluss werden mehr als 20 Einleitparameter von Arsen bis Zink mit Grenzwerten genannt – dabei wird zwar Eisen nicht aufgeführt, aber insgesamt ungelöste Stoffe. Die dort genannten Grenzwerte für die Einleitung ins Grundwasser und in den Neckar wurden bei den von den Ingenieuren 22 beauftragten Analysen zumindest in zwei Fällen überschritten. Die S-21-Kritiker befürchten, dass das Mineralwasser geschädigt werden könnte.

EBA: Erste Proben seien optisch unauffällig gewesen

„Nach jetzigem Stand gibt es keine Anhaltspunkte dafür, dass bei unverändertem Grundwassermanagement die Wasserqualität leiden könnte“, sagte der Sprecher des EBA. Eisen und Eisenoxid seien keine wassergefährdenden Stoffe, erklärte das Amt, das allerdings einräumte, dass grundsätzlich die Möglichkeit bestehe, dass eine dauerhafte, starke Einleitung von Eisenkonzentrationen die Beschaffenheit des Grundwassers verändere. „Falls tatsächlich die Gefahr besteht, dass es zu einer Beeinträchtigung des Wasserhaushalts kommen könnte, würde das EBA die notwendigen Gegenmaßnahmen unverzüglich anordnen“, sagte der Sprecher. Die ersten Proben des Monitorings, die im Beisein des Amts für Umweltschutz entnommen worden seien, seien optisch unauffällig gewesen. Eine chemische Analyse liege aber noch nicht vor, erklärte das EBA.

Das S-21-Kommunikationsbüro erklärte, das Amt für Umweltschutz habe im Juli 2014 die Einhaltung der Grenzwerte bestätigt. Fragen nach dem vom EBA angeordneten Monitoring und der Stichprobe mit höheren Werten beantwortete es nicht.