Die IHK hängt das Banner zugunsten von Stuttgart 21 ab, prüft aber,ob sie gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts in Berufung geht.

Stuttgart - Nach dem Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart hängt die Industrie- und Handelskammer (IHK) Region Stuttgart das als rechtswidrig eingestufte Banner zugunsten von „Stuttgart 21“ ab. IHK-Hauptgeschäftsführer Andreas Richter sagte am Montag, dass die Kammer das Plakat zwar unverändert zeigen könnte. Angesichts der anhaltenden Emotionalisierung bei dem Bahnprojekt hänge man das umstrittene Transparent mit der Aussage „S 21, mehr Jobs, mehr Tempo, mehr Stadt“ vorläufig ab, obwohl das Urteil des Verwaltungsgerichts noch nicht rechtskräftig sei.

 

Die IHK wolle prüfen, ob man gegen das Urteil in Berufung gehe. Ein Unternehmer aus Ditzingen, der der Initiative Unternehmer gegen „Stuttgart 21“ angehört, hatte vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart gegen die Plakataktion der IHK geklagt. Indem die IHK auf dem Plakat einseitig für „Stuttgart 21“ plädiere, ohne die finanziellen und geologischen Risiken zu thematisieren, verstoße sie gegen die Objektivität.

In einer Ausgabe des Mitgliedermagazins wurde das Plakat zudem als Anzeige abgedruckt. Die Richter entschieden am Freitag, dass sich die IHK nicht in dieser Form zu „Stuttgart 21“ äußern dürfe. Die IHK werde nun die schriftliche Begründung des Urteils abwarten und dann entscheiden, ob man in die nächste Instanz gehen werde. „Sollte mit der Urteilsbegründung das laut IHK-Gesetz bestehende Recht der Kammer in Zweifel gezogen werden, die Interessen der Mitgliedsunternehmen zu vertreten, dürfte ein solcher Schritt naheliegen“, sagte Richter.