Das Regierungspräsidium empfiehlt, das Grundwassermanagement zu genehmigen. Es will aber Klarheit über die Gründung des Bahnhofsturms: Steht er auf Eisenbeton- oder Eichenholzpfählen?

Stuttgart - Das Regierungspräsidium (RP) Stuttgart hat seinen Bericht über die Erörterungsverhandlung zum S-21-Grundwassermanagement nun an das Eisenbahnbundesamt (EBA) geschickt. Das EBA ist die Genehmigungsbehörde, es muss über die Pläne der Bahn und die Auflagen entscheiden. Nach Ansicht des Regierungspräsidiums gibt es aber keine unüberwindbaren Hindernisse für die auf mehr als sechs Millionen Kubikmeter erhöhte Grundwasserentnahme im Stuttgarter Talkessel. Allerdings empfiehlt das Regierungspräsidium einige Auflagen. Dazu gehört auch, dass das Eisenbahnbundesamt „eine Überprüfung der Gründungsgegebenheiten des Bahnhofsturms veranlasst“, wie das RP ungewohnt deutlich formuliert.

 

Damit zieht das Regierungspräsidium offenbar die Konsequenzen aus einem Streit, der auch während der insgesamt sechstägigen öffentlichen Erörterung im Kongresszentrum der Fildermesse eine wichtige Rolle spielte. Dabei geht es um die Frage, ob der Turm des Bonatzbaus auf Eisenbeton- oder Holzpfählen gegründet ist. Die Bahn behauptet, gestützt auf Unterlagen aus der Planungsphase, dass 289 Eisenbetonpfähle verwendet worden seien. S-21-Kritiker präsentieren hingegen mehrere Hinweise, dass der Turm auf Eichenholzpfählen steht. Sie befürchten, dass diese Pfähle bei Kontakt mit Luft im Zuge der Bauarbeiten faulen und damit die Standfestigkeit des 56 Meter hohen Turms und Wahrzeichens gefährden könnten.

Kuhn und grüne Gemeinderatsfraktion fordern Probebohrungen

Auf dem Höhepunkt der Debatte Mitte vergangenen Jahres hatten auch Oberbürgermeister Fritz Kuhn und die grüne Gemeinderatsfraktion verlangt, dass die Bahn durch Probebohrungen Klarheit schaffen solle. Dies hatte der S-21-Projektsprecher Wolfgang Dietrich empört zurückgewiesen und Kuhn vorgeworfen, Ängste zu schüren, statt seiner Pflicht als Projektpartner nachzukommen. Am Dienstag erklärte das S-21-Kommunikationsbüro auf StZ-Anfrage, dass die Standsicherheit des Turms gutachterlich nachgewiesen und eine kontinuierliche Überwachung bereits eingerichtet sei, die im weiteren Verlauf und während der Bauphase noch ausgeweitet werde. „Die Standsicherheit des Turms ist damit aus Sicht der Bahn gewährleistet“, bekräftigte Dietrich am Dienstag. Letztlich entscheide aber das Eisenbahnbundesamt, ob und wie diese und andere Empfehlungen im Planfeststellungsbeschluss umgesetzt würden. „Es ist aber vollkommen klar, dass die Bahn alle erforderlichen Auflagen auch erfüllen muss und wird“, sagte Dietrich. Allerdings wolle man im laufenden Verfahren und in der öffentlichen Diskussion der Entscheidungsbehörde Eisenbahnbundesamt nicht vorgreifen. Das EBA selbst gab am Dienstag keine Stellungnahme ab.