Das Thema Stuttgart 21 spielt derzeit am Stuttgarter Landgericht hauptsächlich in Berufungsverfahren eine Rolle. In vielen Fällen sind es die Verurteilten, die sich zur Wehr setzen.

Stuttgart - Das Thema Stuttgart 21 spielt derzeit am Landgericht hauptsächlich in Berufungsverfahren eine Rolle. Meist sind es die Verurteilten, die sich zur Wehr setzen. Aber bei Gangolf Stocker ist das anders: Der SÖS-Stadtrat hatte bei S-21-Großdemonstrationen als Versammlungsleiter fungiert und sich strafbar gemacht, weil er gegen Auflagen verstoßen und nicht die erforderliche Zahl an Ordnern eingesetzt hatte. Das Amtsgericht verurteilte Stocker 2011 zu Tagessätzen in einer Gesamthöhe von 5400 Euro. Er ging in Berufung, das Landgericht sprach ihn im Dezember 2012 frei. Daraufhin zog die Staatsanwaltschaft vors Oberlandesgericht, das den Freispruch kassierte. Jetzt steht der 69-Jährige in gleicher Sache wieder als Angeklagter vor dem Landgericht. Sollte er verurteilt werden, werde man sich an die nächste Instanz wenden, ließ Stockers Anwalt durchblicken.

 

Eine andere Berufungskammer des Landgerichts befasst sich mit zwei Frauen, die sich aus Protest am Hauptbahnhof und an einem Baum im Schlossgarten angekettet hatten. Vom Amtsgericht wurden sie wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte zu Geldstrafen verurteilt. Sie legten Berufung ein.

„Es sind aktuell fast ein Dutzend Verfahren anhängig“, sagt Florian Bollacher, Presserichter am Landgericht. Erstinstanzlich laufe am Landgericht außer dem Wasserwerfer-Prozess vorerst nichts. Anders am Amtsgericht: dieser Tage wurden fünf Frauen und Männer wegen Hausfriedensbruchs zu Geldstrafen verurteilt, die an der Besetzung des Rathauses im November 2012 beteiligt waren. Sie hatten ihre Strafbefehle nicht akzeptiert und es auf einen Prozess ankommen lassen. Über fünf weitere Rathausbesetzer entscheidet das Amtsgericht nächste Woche.