Erneut stehen Stuttgart-21-Gegner vor Gericht, die versucht haben, die Räumung des Schlossgartens im Februar zu verhindern – die Angeklagten unterliegen im Rechtsstreit.

Regio Desk: Oliver im Masche (che)

Stuttgart - Bisher sind fast ein Dutzend S-21-Gegner zu Geldbußen von jeweils 100 Euro verurteilt worden, die Mitte Februar bei einer Demonstration vergebens versucht hatten, die Räumung des Schlossgartens wegen der anstehenden Baumrodung zu verhindern. Zudem müssen sie die Prozesskosten von fast 50 Euro zahlen und gegebenenfalls die Kosten für ihre Verteidiger tragen. Wie zu hören ist, gibt es aber einen Spendentopf der S-21-Gegner, der für die Strafen angetastet wird.

 

Die Stadt Stuttgart hatte, wie berichtet, mehr als 80 S-21-Gegnern Bußgeldbescheide zukommen lassen, weil sie in der Nacht zum 15. Februar beim Räumen des Zeltdorfs im Mittleren Schlossgarten gegen das Aufenthalts- und Betretungsverbots des Mittleren Schlossgartens verstoßen hatten. Einige von ihnen hatten sich dabei von der Polizei, die mit einem Großaufgebot angerückt war, wegtragen lassen. Das Verwaltungsgericht in Stuttgart hatte kurz vor dem Polizeieinsatz mehrere Eilanträge gegen das Verbot der Stadt abgelehnt.

S-21-Gegner wehren sich gegen die Bußgelder

Nach Angaben des Amtsgerichts Stuttgart, an dem Strafrichter über die Bußgelder urteilen, stehen noch etwa 30 Gerichtsverfahren an, in denen sich S-21-Gegner gegen die Bußgelder der Stadt wegen der Schlossgartenräumung wehren. Insgesamt waren 86 Geldbußen verhängt worden. Gegen 60 wurde Widerspruch eingelegt. Gut 20 von ihnen akzeptierten die Geldbuße dann doch noch. Die letzten Fälle, die noch am Amtsgericht anhängig sind, sollen bis zum Herbst abgeschlossen sein.

Die S-21-Gegner wehren sich gegen die Bußgelder, weil sie der Ansicht sind, dass sie mit ihrem Widerstand eine Straftat verhindern wollten. Denn die Bahn habe keine legale Grundlage für den Bau des geplanten Hauptbahnhofs im Untergrund. Zudem führen die Parkschützer Naturschutzgründe ins Feld. Sie kritisieren allerdings auch, dass durch das Betretungsverbot der Stadt das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit massiv beschnitten werde, um zivilen Ungehorsam zu kriminalisieren.