Die 250. Montagsdemo gegen Stuttgart 21 darf am 8. Dezember nun doch vor dem Hauptbahnhof stattfinden. Die Stadt hatte dies aus verkehrstechnischen Gründen verbieten wollen, ist aber vor dem Verwaltungsgericht damit gescheitert.

Stuttgart - Am 8. Dezember protestieren Stuttgart-21-Gegner zum 250. Mal mit einer Montagsdemo gegen das Projekt. Zu diesem besonderen Anlass hatten sie die Auftaktkundgebung auf dem Arnulf-Klett-Platz und der Schillerstraße bei der Stadt angemeldet. Dort dürfen sie nun auch demonstrieren, obwohl die Stadt das verbieten wollte. Zumindest hat so die erste Instanz entschieden: Das Verwaltungsgericht Stuttgart meldete am Montag, dass die Kundgebung am Wunschort stattfinden dürfe.

 

„Wir können die Entscheidung so nicht nachvollziehen und werden Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof einlegen“, sagte Sven Matis, der Sprecher der Stadt. Die Verwaltung hatte argumentiert, dass die Demo eine Haupterschließungsstraße der Innenstadt betreffen würde, was den Verkehr beeinträchtigen würde. Das Verwaltungsgericht argumentierte, dass es sich um eine „besondere Jubiläumsveranstaltung“ handele. Darum habe der Wunsch der Veranstalter, einen Versammlungsort zu bestimmen, Vorrang vor den Interessen der Verkehrsteilnehmer.