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Stuttgart - Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat seine Entscheidung über drei Eilanträge verschoben, mit denen Stuttgart-21-Gegner das von der Stadt per Allgemeinverfügung angeordnete Aufenthaltsverbot im Schlossgarten und die Räumung der Zeltstadt außer Kraft setzen wollen . Auf Antrag der Stadt sei die Frist für eine Erwiderung der Verwaltung bis zum 17. Januar verlängert worden, erklärte Kerstin Wilke vom Verwaltungsgericht. Das habe man der Stadt schriftlich mitgeteilt. Voraussetzung für die Verlängerung sei, dass die Räumung nicht vor Beginn der vierten Kalenderwoche erfolgen dürfe.
Demnach könnte ein Polizeieinsatz im Schlossgarten, um die Zeltstadt abzubrechen, frühestens am 23. Januar erfolgen. Im ursprünglichem Zeitplan hatte die Bahn die Räumung auf den 16. Januar angesetzt, um noch genug Zeit für das Versetzen und Fällen der 176 Bäume bis zum Beginn der Vegetationszeit am 1. März zu haben.
Verstoß gegen Grundrechte?
Eingereicht haben den Eilantrag unter anderen der Krimiautor Heinrich Steinfest und der Produzent und Jazzmusiker Torsten Krill. Die Kritik der Projektgegner richtet sich vor allem dagegen, dass die Stadt mit dem Aufenthaltsverbot Bürgern untersagen will, von einem bestimmten Zeitpunkt an für eine unbestimmte Dauer Teile des Parks zu betreten, so die Anwältin. Eine solche Verfügung verstoße gegen Grundrechte wie die allgemeine Handlungsfreiheit und Versammlungsfreiheit.
Ursprünglich hatte das Gericht der Stadt bis zum gestrigen Mittwoch Zeit gegeben, zu den Eilanträgen Stellung zu nehmen. Da die Unterlagen sehr umfassend seien und der Sachverhalt von den Juristen geprüft und bewertet werden müsse, habe die Stadt eine Fristverlängerung beantragt, so der Stadtsprecher Markus Vogt. Im Gegenzug habe man angeboten, bis zum 20. Januar nicht zu räumen, damit das Gericht ausreichend Zeit zur Entscheidungsfindung habe. Das Thema Sofortvollzug dränge sich momentan ohnehin nicht auf. Eine Räumung habe erst Sinn, wenn sich direkt Bauarbeiten anschließen würden, so Vogt. Zudem habe die Polizei gesagt, dass sie für den Einsatz eine Vorbereitungszeit von 14 Tagen brauche.
Warten auf die Erlaubnis
Seine Entscheidung über die Anträge will das Gericht erst treffen, nachdem die Antragserwiderung eingegangen ist – sofern das dann noch notwendig sei, wie Wilke betont. Das Gericht habe nämlich zugleich gegenüber der Stadt angeregt, „die Aufrechterhaltung des Sofortvollzuges zu prüfen, sollten sich die Maßnahmen der Bahn weiter verzögern“.
Nach wie vor fehlt der Bahn die Erlaubnis des Eisenbahnbundesamtes (Eba), Bäume versetzen und fällen zu dürfen. Die Bonner Aufsichtsbehörde prüft mit Hilfe des Regierungspräsidiums Stuttgart die eingereichten Unterlagen zum Artenschutz. Wie mehrfach berichtet, finden sich im Befund der Stuttgarter Naturschutzbehörde zahlreiche Kritikpunkte. Laut Eba-Sprecher gibt es aber noch keinen neuen Sachstand. Der Abriss des Südflügels soll hingegen, wie berichtet, unmittelbar bevorstehen. Die Fraktionsvorsitzende der Grünen im Landtag, Edith Sitzmann, hat daher in einem Brief an den Bahn-Chef Grube appelliert, „den Abriss des Südflügels aufzuschieben, bis es eine eindeutige Klärung der schwierigen Rechtslage für die Baufeldräumung gibt“. Auch die Fraktionen SÖS/Die Linke und die Grünen im Gemeinderat fordern in einem Dringlichkeitsantrag, die Arbeiten im Schlossgarten zu stoppen. Claus Schmiedel, der SPD-Chef im Landtag, widersprach: „Es ist höchste Zeit, dass weitergebaut wird.“
Hannes Rockenbauch vom Aktionsbündnis rechnet aufgrund der aktuellen Ereignisse mit einem wiedererstarkten Protest. „Wir werden anlassbezogene Demos veranstalten“, kündigt er an. Sollte die Bahn nun wie geplant mit dem Abriss beginnen, werde die erste Demonstration am 21. Januar stattfinden. Die Gegner würden oft als „Störenfriede“ bezeichnet werden. „Aber wir hoffen, dass die Bürger verstehen, dass die Bahn der Störenfried ist.“
