Tag der Entscheidung: Am 27. November sind auch 370.000 Wahlberechtigte in Stuttgart dazu aufgerufen, über das Bahnprojekt zu entscheiden.

Stuttgart - In fünf Wochen wird abgestimmt. Am 27. November sind auch 370.000 Wahlberechtigte in der Landeshauptstadt dazu aufgerufen, mit darüber zu entscheiden, ob das Land Baden-Württemberg aus der Finanzierung des umstrittenen Bahnprojekts aussteigt oder nicht. Der Urnengang, bei dem es auch die übliche Briefwahl gibt, wird organisiert wie eine Landtagswahl, läuft aber aus rein rechtlichen Gründen unter dem Begriff Abstimmung. Deutsche Staatsbürger, die mindestens 18 Jahre alt sind und seit wenigstens drei Monaten ihren Hauptwohnsitz in Stuttgart haben, sind zur Teilnahme aufgerufen.

 

Jetzt hat das Statistische Amt der Stadt, das für die Organisation verantwortlich ist, die ersten wichtigen Fristen im Vorfeld der Abstimmung bekanntgegeben: Kommende Woche, vom Mittwoch, 26. Oktober, bis Samstag, 29. Oktober, erhalten alle stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger in der Landeshauptstadt die offizielle Benachrichtigung. Sie enthält - anders, als bei normalen Wahlen - nicht nur die amtliche Antragskarte für die schriftliche Stimmabgabe, sondern auch den genauen Gesetzestext, um den es am 27. November geht.

Andere Wahllokale als gewohnt

Außerdem wird allen Stimmberechtigten mitgeteilt, welchem Wahllokal jeder einzelne zugeordnet ist. Dazu Thomas Schwarz, der Chef des Statistischen Amtes: "Weil der 27. November in diesem Jahr bereits der erste Advent ist, waren einige der 349 Wahllokale, die viele Bürger aus der Vergangenheit kennen, leider schon belegt. Deshalb mussten wir da und dort ausweichen - darum meine Bitte: Jeder sollte genau auf seine Benachrichtigung schauen, damit es am 27. November keine Missverständnisse gibt."

Außerdem verweist Thomas Schwarz auf einen weiteren wichtigen Termin: "Der Versand der Stimmzettel für die briefliche Beteiligung kann erst am Montag, 7. November, beginnen." An diesem Tag, so teilte Schwarz weiter mit, werden auch die offiziellen Stimmbüros der Stadt auf den Bezirksrathäusern sowie in der Zentrale des Amtes, Eberhardstraße 39, geöffnet; dort kann man - wie bei allen Wahlen üblich - die schriftliche Abstimmung beantragen und an Ort und Stelle sogleich vornehmen. Wer per Brief votieren möchte, kann dies übrigens auch über das Internet beantragen.

Wahl-Hotline beim Statistischen Amt

Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um diese erste Abstimmung ihrer Art in Baden-Württemberg finden sich im Internet. Mündliche Anfragen können an die "Wahl-Hotline" des Statistischen Amtes unter der Rufnummer 216-7733 gestellt werden. Dort gibt es auch Auskünfte über das Wahlrecht und die Wahllokale. Wer etwa wissen möchte, ob er am 27. November in Stuttgart überhaupt abstimmen darf oder an seinem vorherigen Wohnort innerhalb des Landes, kann ebenfalls unter dieser Rufnummer nachfragen.

Am 27. November werden die Wahllokale, wie gewohnt, von 8 bis 18 Uhr geöffnet sein. Erste Ergebnisse werden dann gegen 19 Uhr erwartet.