Ohne eine inhaltliche Klärung der umstrittenen Sprechklausel zu Stuttgart 21 ist am Dienstag ein Gespräch zwischen Vertretern des Landes und der Bahn zu Ende gegangen.

Stuttgart - Ohne eine inhaltliche Klärung der umstrittenen Sprechklausel zu Stuttgart 21 ist am Dienstag ein Gespräch zwischen Vertretern des Landes und der Bahn zu Ende gegangen. Das Landesverkehrsministerium und das S-21-Kommunikationsbüro teilten in einer gemeinsamen Presseerklärung mit, dass es bei dem Treffen nur um Verfahrensfragen gegangen sei. „In den nächsten Terminen will man sich mit den Rechtsfragen beschäftigen. Das nächste Treffen wird in einigen Wochen auf Arbeitsebene stattfinden“, heißt es in der Mitteilung.

 

Die Bahn hatte um das Gespräch gebeten. Sie interpretiert die Sprechklausel so, dass sich die Projektpartner an den Mehrkosten für das Projekt, die bei mindestens 1,5 Milliarden Euro liegen könnten, beteiligen müssten. Das Land, die Stadt und die Region Stuttgart haben aber mehrfach erklärt, dass sie keinen höheren Anteil an den Kosten übernehmen würden. Die Beteiligten gehen davon aus, dass die Streitfrage juristisch geklärt werden muss. Wie das praktisch umgesetzt wird, ist offen. Es wird damit gerechnet, dass die Bahn erst eine Beteiligung fordern kann, wenn die „alte“, zwischen den Projektpartnern im Jahr 2009 vereinbarte Obergrenze von 4,5 Milliarden Euro konkret überschritten ist und dann neue Rechnungen für Bauleistungen bezahlt werden müssen. Es wird nicht damit gerechnet, dass das Thema auf der nächsten Lenkungskreissitzung mit Bahnvorstand Volker Kefer, Verkehrsminister Winfried Hermann und OB Fritz Kuhn eine Rolle spielen wird, die für den 9. Mai anberaumt ist.