Um nicht laute Meißelbagger beim Bau von Stuttgart-21-Tunneln einzusetzen, darf die Bahn im Neckartal bis 24 Uhr sprengen. Doch die Ausnahmegenehmigung, die dies zulässt, gilt nur bis Mittwochabend. Ob sie verlängert wird, steht noch nicht fest. Die zuständige Behörde prüft noch.

Stuttgart - Noch bis Mittwoch um 24 Uhr darf die Bahn in dem S-21-Tunnel Richtung Obertürkheim auch in den späten Abendstunden sprengen. Das sieht eine Ausnahmegenehmigung durch die Landesbergdirektion vor. Die Abteilung des Regierungspräsidiums Freiburg hat die auf 22 Uhr begrenzte Sprengzeit befristet um zwei Stunden ausgeweitet. Im Gegenzug verzichtet die Bahn auf den Einsatz lauter Meißelbagger. Deren Arbeit hatte Beschwerden durch Anwohner ausgelöst. Daraufhin bot die Bahn an, Betroffene könnten zeitweise ins Hotel übersiedeln. Derzeit prüft die Freiburger Behörde, ob weiterhin bis Mitternacht gesprengt werden darf. Das hat der Auftragnehmer der Bahn beantragt, nachdem das Verwaltungsgericht Stuttgart Ende Januar den Antrag einer Anwohnerin abgelehnt hatte, die verlängerten Sprengzeiten zu widerrufen.

 

Den Sprengzeitraum fast immer ausgenutzt

Laut einem Sprecher der Bahnprojektgesellschaft Stuttgart-Ulm wurde in der betreffenden Tunnelröhre seit Ende Januar täglich die letzte Sprengladung im Zeitraum zwischen halb zehn und dreiviertel zwölf am Abend gezündet. Danach folgen Arbeitsschritte zur Sicherung des neu entstandenen Tunnelstücks sowie zur Vorbereitung der nächsten Sprengung.

Grüne wollen Auskunft zu nächtlicher Baupause

Die Grünen im Gemeinderat wollen von der Stadt wissen, warum die Bahn in Ulm aus Rücksicht auf die Anwohner nachts die Arbeiten eingestellt hatte und in Untertürkheim nicht. Der Projektsprecher verweist auf unterschiedliche geologische Bedingungen. „In Ulm gab es ein besonders standfestes Gebirge, das die Vortriebsunterbrechungen auch statisch zuließ.“ In Untertürkheim gebe es hingegen „große geologische Herausforderungen mit einer oft niedrigen Überdeckung, bisweilen quellfähigem Anhydrit, Wassereinbrüchen und der Unterquerung des Neckars.“ Deshalb sei es dort „nicht möglich, den rund um die Uhr genehmigten Tunnelvortrieb in den Nachtstunden auszusetzen.“