Ein Stuttgart-21-Gegner soll nach einem Urteil des Amtsgerichts 500 Euro Strafe zahlen, weil er einen Polizeibeamten beleidigt und gegen das Kunsturhebergesetz verstoßen habe – indem er einen Anstecker trug. Dagegen legte der 57-Jährige Berufung ein

Lokales: Christine Bilger (ceb)

Stuttgart - Der Stein des Anstoßes ist ein Anstecker gewesen. Ein Stuttgart-21-Gegner soll nach einem Urteil des Amtsgerichts 500 Euro Strafe zahlen, weil er einen Polizeibeamten beleidigt und gegen das Kunsturhebergesetz verstoßen habe – indem er den Anstecker trug. Dagegen legte der 57-Jährige Berufung ein, weswegen der Rechtsstreit nun vor dem Landgericht geführt wird. Auf dem Button ist ein Polizeibeamter zu sehen, der an dem aus dem Ruder gelaufenen Einsatz gegen Stuttgart-21-Gegner am 30. September 2010 beteiligt war. Er soll, so der Vorwurf von Demonstranten, extrem brutal vorgegangen sein. Ein Verfahren gegen den Beamten wurde jedoch eingestellt. Zu dem Foto von dem Mann stand auf dem Anstecker: „Gewaltliebende brutale Schlägercops verurteilen und ab in den Knast“ abgedruckt.

 

Die Staatsanwaltschaft wies, nachdem die Buttons in Stuttgart nach dem Schwarzen Donnerstag aufgetaucht waren, darauf hin, dass ihrer Meinung nach sowohl die Herstellung als auch das Tragen gegen das Urhebergesetz verstoße, da von dem Beamten der Bereitschaftspolizei keine Einverständnis vorgelegen habe, ihn abzubilden. Der Polizist erstattete zudem eine Anzeige wegen Beleidigung.

Der Angeklagte weist die Vorwürfe zurück. Es sei ihm darum gegangen, seine Meinung über das Vorgehen der Polizei am 30. September 2010 zum Ausdruck zu bringen. Er habe mit dem Tragen des Ansteckers nicht den Beamten persönlich beleidigen wollen. Außerdem habe am Informationsstand, wo er den Button erworben hatte, direkt vor ihm ein Polizeibeamter den gleichen Anstecker erworben. Da habe er nun wirklich nicht ahnen können, dass er etwas Verbotenes tue.

Das Verfahren am Landgericht wird am 29. November fortgesetzt.

Stuttgart -