Der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim hat erneut eine Klage gegen einen zentralen S-21-Planfeststellungsbeschluss abgelehnt. Ein Hauseigentümer hatte einen Eilantrag eingereicht, um das Gebäude zu retten, das im Zuge der Bauarbeiten abgerissen werden soll. Auf der Montagsdemo wurde der Beschluss kritisiert.

Stuttgart - Bei der 136. Auflage der Montagsdemo gegen Stuttgart 21 haben ein jüngst gefällter Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) in Mannheim über den Eilantrag eines betroffenen Grundstückseigentümers und der „städtebauliche Nutzen“ des Bauprojekts im Mittelpunkt gestanden. Wie der VGH mitteilte, wird das Planfeststellungsverfahren für das Projekt im Abschnitt 1.1 (Talquerung mit neuem Hauptbahnhof) nicht neu aufgerollt. Damit hat der Eilantrag des Grundstückseigentümers an der Sängerstraße 4 keinen Erfolg. Für eine Baugrube muss das Gebäude abgerissen werden.

 

Bereits vor sechs Jahren hatte das VGH eine Klage des Mannes gegen den Planfeststellungsbeschluss abgewiesen. Demnach habe sich die Sach- und Rechtslage seit 2006 nicht geändert, so der VGH nun. Ein sicheres Scheitern des Projekts wegen Kostensteigerungen sei nicht feststellbar. Auch lägen keine „planerischen Missgriffe“ vor.

Entscheidung des Eisenbahn-Bundesamtes steht noch aus

Ein Sprecher des Aktionsbündnisses gegen S-21 bezeichnete die VGH-Entscheidung als „unerträglich“. Schließlich sei die Mischfinanzierung des Milliarden-Projektes verfassungswidrig. Man erwäge nun eine Klage beim Bundesverfassungsgericht.

Der Sprecher des Bahnprojekts Stuttgart-Ulm, Wolfgang Dietrich, erklärte indes, dass man sich über den VGH-Beschluss freue. „Wie von uns nicht anders erwartet, wird Stuttgart 21 weitergebaut“, so Dietrich.

S-21-Gegner befürchten Schäden durch die Tunnel

Doch noch stehen die Weichen aus einem weiteren Grund nicht auf Grün: Anfang 2012 hatte der nun am VGH zweifach unterlegene Antragsteller beim Eisenbahn-Bundesamt zudem beantragt, den Planfeststellungsbeschluss aufzuheben. Die Entscheidung ist noch offen.

Bei der Montagsdemo, bei der die Veranstalter 2000 Teilnehmer gezählt haben, wurde zudem der städtebauliche Nutzen von Stuttgart 21 bezweifelt. Die Tunnel seien durch einhergehende mögliche Bodenrisse und einer befürchteten Aufquellung des Anhydrits eine Gefahr für viele Wohngebiete wie in Wangen, das Kernerviertel oder der Killesberg. Die Projektgegner rufen die Eigentümer dazu auf, die sogenannten Unterfahrungsrechte nicht an die Bahn zu verkaufen.